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Die Europäische Union ist einzigartig. Ihre Mitglieder sind souveräne Staaten, die beschlossen haben, ihre Hoheitsrechte in einigen politischen Kernbereichen zu bündeln. Sie verfügt – wie ein Staat – über eine Legislative und eine Exekutive sowie eine unabhängige Rechtsprechung.
Die Macht der EU-Institutionen ist durch die Gründungsverträge festgelegt, die von den Mitgliedstaaten ausgehandelt und ratifiziert wurden. In den Politikbereichen, die nicht Gegenstand der Verträge sind, können die EU-Staaten ihre Hoheitsrechte eigenständig ausüben.
Die wichtigsten Verträge sind der Vertrag von Rom (1957), mit dem die EWG ins Leben gerufen wurde, und der 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union). Andere wichtige Verträge sind die Einheitliche Europäische Akte (1987), mit der der Europäische Binnenmarkt geschaffen wurde, sowie die Verträge von Amsterdam (1999) und Nizza (2003). Der jüngste dieser Verträge ist der Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat und durch den einige der früheren Verträge abgeändert wurden.

EU-Dolmetscher arbeiten in allen 23 Amtssprachen
Drei Organe geben die politische Marschroute vor und treffen die Beschlüsse:
Eine vierte Institution, der Europäische Rat, legt politische Zielrichtungen und Prioritäten fest, hat jedoch keine legistlative Funktion.
Rat der Europäischen Union
Der Rat ist das zentrale Beschlussgremium in der EU und damit das Organ mit dem größten Einfluss. Er ist die Stimme der EU-Mitgliedstaaten. Fachminister aus allen EU-Ländern kommen mehrmals im Monat zusammen. Der Rat teilt sich mit dem Europäischen Parlament die gesetzgebende und mit der Europäischen Kommission die vollziehende Gewalt. Die Fachminister kommen zusammen, um z. B. über Außenbeziehungen, Wirtschaft und Finanzen, Verkehr, Energie oder Landwirtschaft zu diskutieren. Diese Zusammenkünfte werden gewöhnlich „Ministerrat“ genannt.
Die meisten Beschlüsse werden durch Mehrheitsentscheidungen getroffen, wiewohl heikle Themen in Bereichen wie Steuerpolitik, Asyl- und Einwanderungspolitik oder Außen- und Sicherheitspolitik Einstimmigkeit erfordern.

Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg
Europäische Kommission
Die Kommission ist ein regierungsunabhängiges Organ, das die Interessen der gesamten Union vertritt und wahrt. Sie hat zwei wichtige Funktionen: Eine besteht darin, politische Maßnahmen der EU und Rechtsetzungsakte vorzuschlagen, und die andere, dafür zu sorgen, dass die EU-Verträge und Rechtsakte eingehalten werden. Deshalb wird sie mitunter auch als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet.
Alle fünf Jahre wird eine neue Kommission eingesetzt, sodass ihre Amtszeit ungefähr derjenigen des Europäischen Parlaments entspricht. Die Kommissionsmitglieder – eines aus jedem Land – werden zunächst vom Europäischen Parlament bestätigt, bevor sie ihr Amt antreten.
Europäisches Parlament
Wie viele andere Parlamente in der Geschichte musste auch das Europäische Parlament darum kämpfen, seinen Anspruch auf Vertretung des Volkes durchzusetzen. 1979 wurde es zum ersten Mal in direkter Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Dem gegenwärtigen Parlament, das im Juni 2009 für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wurde, gehören 736 Abgeordnete aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten an.
Die wichtigste Funktion des Parlaments besteht darin, die ihm von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwürfe für Rechtsetzungsakte zu verabschieden. Das Parlament kann die Europäische Kommission durch ein Misstrauensvotum absetzen.
Europäischer Rat
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten treffen sich mindestens vier Mal pro Jahr im Europäischen Rat. Zusätzliche Treffen können bei Bedarf durch den Vorsitzenden des Europäischen Rates angeordnet werden. Diese Sitzungen sollen Impulse erbringen und politische Prioritäten definieren. Beschlüsse werden in der Regel einvernehmlich gefasst.
Mit dem Vertrage von Lissabon erhielt der Rat den Status eines EU-Organs sowie einen gewählten Präsidenten.
Der Gerichtshof der Europäischen Union gewährleistet, dass die EU-Rechtsvorschriften in allen EU-Ländern in gleicher Weise ausgelegt und angewendet werden.
Der Gerichtshof ist auch befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Das Gericht mit Sitz in Luxemburg besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat.
Neben den vier zentralen Organen verfügt die Europäische Union noch über sechs weitere wichtige Gremien mit speziellen Aufgaben: