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Lebensmittelsicherheit

Vom Erzeuger bis zum Verbraucher

Die Strategie der EU für die Gewährleistung sicherer Lebensmittel:

  • umfasst Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit;
  • sorgt dafür, dass die Produktionskette der Nahrungsmittel vom Erzeuger bis zum Verbraucher lückenlos nachvollziehbar ist, auch wenn EU-Binnengrenzen überschritten werden. Dadurch wird ein freier Handel und eine reiche Auswahl an Nahrungsmitteln gewährleistet;
  • wendet strenge Qualitätsnormen auf die innerhalb der EU erzeugten wie auch die eingeführten Nahrungsmittel an.


Überblick

Menschen bei der Ernte © Corbis

Ob eingeführt oder aus eigener Region – Lebensmittel müssen den strengen EU-Normen entsprechen.

Die Lebensmittelstrategie der EU beruht auf drei Grundlagen:

  • auf Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln (wozu auch die Lebensmittelhygiene gehört),
  • auf fundierten wissenschaftlichen Gutachten als Entscheidungshilfe
  • sowie auf Durchsetzung und Kontrolle.

Hinzu kommen spezifische Maßnahmen in den Bereichen, in denen ein besonderer Schutz der Verbraucher gerechtfertigt ist:

  • Pestizide, Lebensmittelzusatzsstoffe, Farbstoffe, Antibiotika oder Hormone,
  • Zugabe von Vitaminen, Mineralstoffen und ähnlichen Stoffen zu Lebensmitteln,
  • Produkte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie Kunststoffverpackungen,
  • Kennzeichnung von Inhaltsstoffen, die Allergien auslösen können, sowie Aussagen wie „fettarm” oder „mit hohem Ballaststoffgehalt”.

Vielfalt möglich machen

Die EU achtet sehr darauf, dass durch ihre Lebensmittelnormen traditionelle Produkte nicht vom Markt verbannt werden, dass Innovationen nicht gebremst werden und dass die Qualität nicht leidet.

Wenn neue Mitgliedstaaten der EU und damit dem Binnenmarkt beitreten, werden gegebenenfalls Übergangsmaßregeln eingeführt, um die Anpassung an die strengen Lebensmittelsicherheitsnormen der EU zu ermöglichen. In der Zwischenzeit dürfen sie jedoch keinerlei Lebensmittel ausführen, die diesen Normen nicht entsprechen.

Für Gentechnik, Klonen und Nanotechnologie, die in so genannten neuartigen Lebensmitteln zum Einsatz kommen, vertritt die Kommission den Standpunkt, dass verantwortungsbewusste Innovation die beste Garantie für die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger und der stärkste Ansporn für das Wirtschaftswachstum ist.

Hund © Imageselect

Er kann seinen eigenen Pass erhalten und mit Ihnen verreisen.

Sicherheit für Tiere

Auch Tiere können in der gesamten EU frei transportiert werden. Die Gesundheits- und Tierschutzvorschriften gelten jedoch nicht nur auf dem Bauernhof, sie müssen auch beim Transport beachtet werden. Wenn Tierseuchen ausbrechen, wird die EU sofort tätig und unterbindet erforderlichenfalls den Handel mit Tieren.

Die „Heimtierpässe“ ermöglichen es Reisenden, ihre Haustiere problemlos mit sich zu führen. Um jedoch die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern, gelten für Haustiere dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie für andere Tiere.

Für gesunde Pflanzen sorgen

Alle Pflanzen und alles Pflanzenmaterial kann in der gesamten EU frei transportiert werden, sofern es frei von Ungeziefer ist. Durch die Untersuchung eingeführten Pflanzenmaterials und die Überwachung auf dem Grundgebiet der EU können neue Arten von Ungeziefer früh entdeckt werden.

Dies ermöglicht vorbeugende Maßnahmen, die kurative Maßnahmen wie den Einsatz von Pestiziden vermeiden helfen. Ein Pflanzenpass für einen jungen Baum zeigt an, dass dieser unter gesunden Bedingungen wachsen konnte.

Schnellwarnungen

Um Verbraucher vor Lebensmittelvergiftungen zu schützen, unterhält die EU ein Schnellwarnsystem. Mit Hilfe des Systems lässt sich ebenfalls feststellen, ob Nahrungsmittel verbotene Substanzen oder die grenzwertüberschreitende Mengen gefährlicher Stoffe enthalten, z. B. Rückstände von Tierarzneimitteln in Fleisch oder krebserregende Farbstoffe in Lebensmitteln.

Wird eine Bedrohung erkannt, wird in der gesamten EU davor gewarnt. Oft reicht es aus, eine einzige Sendung abzufangen, gegebenenfalls müssen aber auch alle Lieferungen eines bestimmten Produkts ab dem betreffenden landwirtschaftlichen Betrieb, der Fabrik oder der Eingangszollstelle aufgehalten werden. Es kann vorkommen, dass Produkte sogar aus Vertrieb und Handel zurückgerufen werden müssen.

Entscheidungen auf wissenschaftlicher Grundlage

Die EU stützt sich bei allen ihren Entscheidungen zum Thema Lebensmittel auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) leistet Beratungsdienste bei der Formulierung von Rechtsvorschriften oder dann, wenn sich Entscheidungsträger mit einer Bedrohung der Nahrungsmittelsicherheit konfrontiert sehen.

Die Kommission wendet das Prinzip der Vorsorge an: Sie handelt ohne Zögern, sobald Wissenschaftler die Möglichkeit einer Gefahr melden.

Durchsetzung und Kontrolle

Die Kommission sorgt für die Durchsetzung der Lebens- und Futtermittelvorschriften der EU, indem sie prüft, ob diese korrekt in innerstaatliches Recht umgesetzt wurden, sowie durch Inspektionen vor Ort innerhalb und außerhalb der EU.

Das Lebensmittel- und Veterinäramt English der Kommission kann einzelne Lebensmittelerzeugungsbetriebe inspizieren, vor allem aber soll es prüfen, ob die Behörden von Staaten innerhalb und außerhalb der EU wirksam kontrollieren können, dass die Lebensmittelhersteller auf ihrem Hoheitsgebiet die hohen Sicherheitsnormen der EU einhalten.

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