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Die Strategie der EU für sichere Lebensmittel

Ob eingeführt oder aus eigener Erzeugung – Lebensmittel müssen den strengen EU-Normen entsprechen.
Die Lebensmittelstrategie der EU stützt sich auf drei Kernelemente:
Hinzu kommen spezifische Maßnahmen in den Bereichen, in denen ein besonderer Schutz der Verbraucher gerechtfertigt ist:
Die EU achtet sehr darauf, dass traditionelle Produkte nicht aufgrund ihrer Lebensmittelnormen vom Markt verschwinden, dass Innovationen nicht gebremst werden und dass die Qualität nicht leidet.
Wenn neue Mitgliedstaaten der EU und damit dem Binnenmarkt beitreten, werden gegebenenfalls Übergangsmaßregeln eingeführt, um ihnen die Anpassung an die strengen Lebensmittelsicherheitsnormen der EU zu ermöglichen. In der Zwischenzeit dürfen sie jedoch keinerlei Lebensmittel ausführen, die diesen Normen nicht entsprechen.
Zu Gentechnik, Klonen und Nanotechnologie, die bei neuartigen Lebensmitteln zum Einsatz kommen, vertritt die Kommission den Standpunkt, dass verantwortungsbewusste Innovation die beste Garantie für die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger und der stärkste Ansporn für das Wirtschaftswachstum ist.

Er kann seinen eigenen Pass erhalten und mit Ihnen verreisen.
Auch Tiere können in der gesamten EU frei transportiert werden. Die Gesundheits- und Tierschutzvorschriften gelten jedoch nicht nur auf dem Bauernhof, sie müssen auch beim Transport beachtet werden. Wenn Tierseuchen ausbrechen, wird die EU sofort tätig und unterbindet erforderlichenfalls den Handel mit den betroffenen Tieren.
Die „Heimtierpässe“ ermöglichen es Reisenden, ihre Haustiere problemlos mit sich zu führen. Um jedoch die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern, gelten für Haustiere dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie für andere Tiere.
Alle Pflanzen und alles Pflanzenmaterial kann in der gesamten EU frei transportiert werden, sofern es frei von Schadorganismen ist. Durch Untersuchungen von eingeführtem Pflanzenmaterial und durch Überwachung des EU-Raums können Schadorganismen frühzeitig entdeckt werden.
Dies ermöglicht vorbeugende Maßnahmen, die Abhilfemaßnahmen wie den Einsatz von Pestiziden vermeiden helfen. Ein Pflanzenpass für einen jungen Baum zeigt an, dass dieser unter gesunden Bedingungen wachsen konnte.
Die EU unterhält ein Schnellwarnsystem, um Verbraucher vor Lebensmittelvergiftungen zu schützen. Mit Hilfe des Systems lässt sich ebenfalls feststellen, ob Nahrungsmittel verbotene Substanzen oder grenzwertüberschreitende Mengen gefährlicher Stoffe enthalten, z. B. Rückstände von Tierarzneimitteln in Fleisch oder krebserregende Farbstoffe in Lebensmitteln.
Wird eine Bedrohung erkannt, wird in der gesamten EU davor gewarnt. Oft reicht es aus, eine einzige Sendung abzufangen, gegebenenfalls müssen aber auch alle Lieferungen eines bestimmten Produkts ab dem betreffenden landwirtschaftlichen Betrieb, der Fabrik oder der Eingangszollstelle aufgehalten werden. Es kann vorkommen, dass Produkte sogar aus Vertrieb und Handel zurückgerufen werden müssen.
Bei Ausbruch einer Tierseuche oder Auftreten von Lebensmittelvergiftungen schützen die EU-Behörden die europäischen Verbraucher dadurch, dass sie die gesamte Produktionskette der Lebensmittelerzeugnisse bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen können – unabhängig davon, ob es sich um lebende Tiere, tierische oder pflanzliche Erzeugnisse handelt.
Die Rückverfolgbarkeit und das Risikomanagement werden mithilfe des integrierten Veterinärinformationssystems TRACES (Trade Control and Expert System) gewährleistet, einer elektronischen Datenbank, in der Informationen über Grenzkontrollen und Zertifizierungen der gehandelten Waren gespeichert werden.
Die EU stützt sich bei all ihren Entscheidungen zum Thema Lebensmittel auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) leistet Beratungsdienste bei der Formulierung von Rechtsvorschriften oder dann, wenn sich Entscheidungsträger mit einer Bedrohung der Nahrungsmittelsicherheit konfrontiert sehen.
Die Kommission wendet das Prinzip der Vorsorge an: Sie handelt unverzüglich, sobald Wissenschaftler eine bestehende oder auch nur mögliche Gefahr melden.
Die Kommission sorgt für die Durchsetzung der Lebens- und Futtermittelvorschriften der EU, indem sie prüft, ob diese in allen EU-Ländern korrekt in innerstaatliches Recht umgesetzt wurden, sowie durch Inspektionen vor Ort innerhalb und außerhalb der EU.
Das Lebensmittel- und Veterinäramt
der Kommission kann einzelne Lebensmittelerzeugungsbetriebe inspizieren, vor allem aber soll es prüfen, ob die Behörden von Staaten innerhalb und außerhalb der EU wirksam kontrollieren können, dass die Lebensmittelhersteller auf ihrem Hoheitsgebiet die strengen Sicherheitsnormen der EU einhalten. 2013 wurden die Befugnisse des Lebensmittel- und Veterinäramtes auf Medizinprodukte ausgeweitet.