Politikfelder


Erweiterung

Ein Staatenbund wird größer

Die Erweiterung im Sinne der EU ist das Verfahren, mit dem Länder der EU beitreten können. Seit ihrer Gründung 1957 hat sich die EU von sechs auf 27 Mitgliedstaaten vergrößert.


Überblick

Wohlstand und Demokratie verbreiten

Es war von Anfang an geplant, zu gegebener Zeit neue Mitglieder aufzunehmen. Die Gründerväter waren so überzeugt von ihrer Idee, dass sie auch andere europäische Ländern daran beteiligen wollten.

In den letzten fünfzig Jahren war die Unterstützung von Ländern, die der EU beitreten wollen, die Antwort der EU auf die Veränderungen in der politischen Landschaft Europas. Diese Bereitschaft beinhaltet die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Stärkung der Demokratie in Ländern, die sich von einer Diktatur befreit haben.

Rumänen schwenken die EU-Flagge © Reporters

Rumänen feiern den Beitritt ihres Landes zur EU am 1. Januar 2007.

Ost und West vereinen

Die sechs Gründerstaaten der EU 1957 waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Die meisten anderen westeuropäischen Länder traten ab 1973 bei.

Als 1989 die Regierungen zahlreicher ehemals kommunistischer Länder Mittel- und Osteuropas fielen, traten diese Länder 2004 bzw. 2007 der Europäischen Union bei.

Wer kann EU-Mitglied werden?

Im Vertrag über die Europäische Union heißt es, dass jedes europäische Land sich um die Mitgliedschaft bewerben kann, wenn es die demokratischen Werte der EU respektiert und sich dazu verpflichtet, sie zu fördern.

Genauer gesagt, kann aber ein Land erst dann Mitglied werden, wenn es alle Beitrittskriterien erfüllt:

  • politische Kriterien – es muss stabile Institutionen haben, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gewährleisten können,
  • wirtschaftliche Kriterien – es muss über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten,
  • rechtliche Kriterien – es muss die geltenden EU-Rechtsvorschriften und ihre Umsetzung in die Praxis akzeptieren, vor allem die Hauptziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion.
Türkischer Markt © Bilderbox.

Die Türkei hat sich um die EU-Mitgliedschaft beworben.

Das Beitrittsverfahren

Das Verfahren hat drei Stufen, die von allen derzeitigen EU-Ländern genehmigt werden müssen:

  1. Einem Land wird die Perspektive der Mitgliedschaft eröffnet. Dies bedeutet, dass es offiziellen Kandidatenstatus erhält, wenn es die Voraussetzungen dafür erfüllt.


  2. Ein Land erhält offiziellen Status als Kandidatenland für die Mitgliedschaft – dies heißt jedoch noch nicht, dass offizielle Verhandlungen eingeleitet wurden.


  3. Mit dem Kandidatenland werden formelle Beitrittsverhandlungen eingeleitet. Dabei geht es meistens um Reformen, die eine Übernahme geltender EU-Rechtsvorschriften ermöglichen.

Wenn die Verhandlungen und begleitenden Reformen zur Zufriedenheit beider Seiten abgeschlossen wurden, kann das Land der EU beitreten – doch auch hier müssen alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen.

Wer könnte demnächst beitreten?

Die EU hat zurzeit die Perspektive der Mitgliedschaft neun Ländern angeboten: Albanien, Türkei, Island und allen Ländern des ehemaligen Jugoslawien, außer Slowenien, das bereits ein EU-Mitgliedsland ist.

Fünf dieser Länder wurde bereits offiziell der Kandidatenstatus zuerkannt:

Offizielle Verhandlungen wurden mit drei Ländern eingeleitet: Kroatien, Island und Türkei.

Rechts-vorschriften

Kurz gefasst

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