Zusammenfassung
Ungekürzte Rechtsvorschriften
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Artikel 169

- Einzelne Rechtsvorschriften
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Die Europäische Union achtet sehr auf den Schutz von Gesundheit, Sicherheit und wirtschaftlichem Wohlergehen der Verbraucher. Sie fördert die Rechte der Verbraucher auf Information und Bildung. Sie unterstützt die Verbraucher dabei, ihre Interessen zu vertreten, und ermuntert sie, Selbsthilfevereinigungen zu gründen.
Eine wirkungsvolle, integrierte EU-Wirtschaft sollte das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden Handel stärken. Bevor Verbraucher allerdings einen Kauf im Ausland tätigen, müssen sie sich sicher sein können, dass sie über die richtigen Informationen verfügen und klare gesetzliche Ansprüche haben, wenn der Handel schief geht. EU-weite Bestimmungen garantieren den Bürgern den erforderlichen Schutz.
Dies sind die Ziele des aktuellen EU-Verbraucherschutzprogramms (2007-2013):

Ob Sie auf dem Markt einkaufen oder im Internet – die EU schützt Ihre Rechte.
Die EU-Politik hat im Laufe der Jahre in vielen Bereichen ein hohes Maß an Sicherheit für Verbraucher geschaffen:
Die EU schützt außerdem die allgemeineren Interessen der Verbraucher in Bereichen wie
Angesichts der Zunahme von Finanzdienstleistungen und elektronischem Handel hat die Kommission Leitlinien für vorbildliche Verfahren beim Online-Geschäftsverkehr sowie Regeln für alle Aspekte von Verbraucherkrediten und bargeldlosen Zahlungsformen vorgeschlagen.
Die Verbraucherinteressen werden in den Rechtsvorschriften zur Liberalisierung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen (u. a. Verkehr, Strom und Gas, Telekommunikation und Postdienste) bereits berücksichtigt. Durch sie wird gewährleistet, dass die Öffentlichkeit weiterhin umfassenden Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen hat.

Alle Spielzeuge müssen den EU-Sicherheitsnormen entsprechen.
Für die Bürger muss effektiver Rechtsschutz bestehen, wenn die EU-Vorschriften nicht richtig umgesetzt werden. Hierzu ist eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich. Gerichtsverfahren, insbesondere in fremden Rechtssystemen, können kostspielig und zeitaufwändig sein. Zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung hat die Europäische Kommission unentgeltliche oder zumindest kostengünstige Verfahren zur Streitbeilegung entwickelt.
Unlautere Geschäftspraktiken, z. B. irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken wie Belästigung, Zwang und unzulässige Beeinflussung sind jetzt in der gesamten EU rechtswidrig.
Weil sie ihre Rechte nicht genau kennen und Angst vor Betrug haben, sind Verbraucher bei Einkäufen im Ausland argwöhnisch geworden. Neue EU-Vorschriften bieten den Verbrauchern, die im Laden an der Ecke einkaufen, den gleichen Schutz vor aggressiven Geschäftspraktiken und betrügerischen Händlern wie den Kunden, die über das Internet bei einem Anbieter in einem anderen EU-Land bestellen.
Verbraucher können sich bei Beschwerden außerdem an das Netz der europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) wenden. Es gibt auch ein Zentrum in Ihrer Nähe.