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Die Wettbewerbsvorschriften der EU sind so konzipiert, dass sie faire und gleichwertige Bedingungen für die Unternehmen gewährleisten und gleichzeitig ausreichend Raum für Innovation, einheitliche Normen und die Entwicklung kleiner Unternehmen lassen.

Einige Internationale Umzugsfirmen wurden wegen Preisabsprachen mit Geldbußen belegt.
Das EU-Recht verbietet Unternehmen,
Unter bestimmten Umständen kann die Kommission ein Monopol eines Unternehmens billigen, zum Beispiel, wenn eine kostenintensive Infrastruktur erforderlich ist („natürliche Monopole“) oder wenn eine öffentliche Dienstleistung gewährleistet sein muss. Dennoch gilt:
Wenn große Unternehmen mit kleineren Unternehmen Geschäfte machen, dürfen sie ihre Verhandlungsmacht nicht ausnutzen, um Bedingungen durchzusetzen, die es ihren Lieferanten oder Kunden erschweren, mit anderen Unternehmen Geschäfte zu machen. Die Kommission ist befugt, solche Verhaltensweisen mit Geldbußen zu ahnden, und macht von dieser Befugnis auch Gebrauch.
Die Untersuchungen der EU zu wettbewerbswidrigen Praktiken erstrecken sich nicht nur auf Waren, sondern auch auf die freien Berufe und auf Dienstleistungen, zum Beispiel Finanzdienstleistungen wie das Privatkunden- oder Kreditkartengeschäft.

Der Wettbewerb im Kfz-Reparatur-Sektor wurde dank der EU intensiver.
Die Kommission überwacht auch, wie die EU-Länder Unternehmen in Form von staatlichen Beihilfen unterstützen. Darunter fallen
Staatliche Beihilfen für Unternehmen in Schieflage, die keine Aussicht auf Rentabilität haben, sind unter keinen Umständen zulässig.
Zu den allgemeinen Regeln gibt es einige Ausnahmen:
Im Vordergrund steht dabei stets die Frage, ob die Verbraucher davon profitieren oder andere Unternehmen dabei Schaden nehmen. Die Kommission genehmigt häufig Beihilfen für Forschung und Entwicklung, Regionalentwicklung und kleine Unternehmen, weil sie im Interesse der Gesamtziele der EU liegen.
Einer der wichtigsten Wettbewerbsfälle in der Geschichte der EU betraf den amerikanischen Computer-Riesen Microsoft. Die Kommission erlegte Microsoft eine Strafe auf, da das Unternehmen verschiedene Softwareanwendungen zu einem Paket gebündelt hatte, anstatt sie einzeln zu verkaufen. Die Kommission stellte fest, dass Microsoft den Verbrauchern gegenüber unfair gehandelt hatte, indem das Unternehmen die Preise künstlich hochhielt und Innovationen in der Softwareindustrie hemmte.
In der Automobilindustrie hat die Kommission ebenfalls eingegriffen und für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung gesorgt, woraufhin die Unterschiede bei den Preisen vor Steuern in der gesamten EU deutlich zurückgingen.
Die Kommission ist auch tätig geworden, um Kfz-Händlern die Möglichkeit zu eröffnen, mehrere Marken zu vertreiben und in mehr als einem EU-Land zu operieren, so dass nun auch Nicht-Vertragshändler Ersatzteile verkaufen und anerkannte Reparaturen vornehmen können.
Die weitreichenden Befugnisse der Kommission zur Untersuchung und Abstellung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht der EU unterliegen der gerichtlichen Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof. Regelmäßig fechten die betroffenen Unternehmen und EU-Mitgliedstaaten die Kommissionsentscheidungen mehr oder weniger erfolgreich an.