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Unionsbürgerschaft


Alle Staatsangehörigen eines EU-Landes sind automatisch EU-Bürger. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft und verleiht Ihnen wichtige zusätzliche Rechte.

Ihre Rechte als Unionsbürger/-in

Euro-Banknoten und Reisepass in einer Brieftasche © iStockphoto

Mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis können sich EU-Bürgerinnen und -Bürger für bis zu drei Monate in einem anderen EU-Land aufhalten.

Die Unionsbürgerrechte werden im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 20) und in der Charta der Grundrechte (Kapitel V) aufgeführt. In Your Europe und Europe Direct können Sie mehr über Ihre Rechte als Unionsbürger/-in erfahren.

Reisen, Wohnen und Aufenthalt in der EU

Als EU-Bürger/-in haben Sie das Recht, ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit in der EU ungehindert zu reisen und Ihren Wohnort frei zu wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich in jedem EU-Land niederlassen. So müssen Sie sich beispielsweise bei der Einreise in ein anderes EU-Land gegebenenfalls ausweisen oder – wenn Sie für mehr als drei Monate in einem anderen EU-Land leben – bestimmte Bedingungen erfüllen, je nachdem, ob Sie dort zum Beispiel arbeiten oder studieren.

Teilnahme am politischen Leben der EU

Ein Umschlag wird in eine Wahlurne gesteckt, im Hintergrund die EU-Flagge © iStockphoto

Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger haben das Recht auf Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament.

Alle Unionsbürgerinnen und -bürger verfügen in ihrem EU-Wohnsitzland bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen über das aktive und passive Wahlrechtunter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen des betreffenden Landes.

Beschwerden

Bei Anliegen oder Beschwerden haben Sie als Bürgerin oder Bürger der EU das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten. Dabei kann es sich um ein persönliches Anliegen oder um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handeln. Der Gegenstand muss in den Tätigkeitsbereich der EU fallen und Sie unmittelbar betreffen.

Beschwerden über Verfehlungen von Organen oder Einrichtungen der EU können Sie an den europäischen Bürgerbeauftragten richten.

Sie können sich auch direkt an die Organe und beratenden Einrichtungen der EU wenden und haben das Recht, eine Antwort in einer der 23 EU-Amtssprachen zu erhalten.

Konsularischer Schutz

Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU aufhalten und Hilfe benötigen, genießen Sie als EU-Bürger/-in den konsularischen Schutz der Botschaft oder des Konsulats jedes EU-Landes. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise bei einem Todesfall, bei Unfall, Krankheit, Festnahme, Inhaftierung, Gewaltverbrechen oder Rückführung in das Heimatland auf Hilfe zählen können.

Bürgerinitiative

Im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative können Sie die Europäische Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt auszuarbeiten. Die Initiative muss von mindestens einer Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Länder unterzeichnet werden.

Teilnahme am staatsbürgerlichen Leben der EU

Zusätzlich zu den obigen Rechten möchte die EU alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Organisationen ermutigen, aktiv zur Entwicklung der EU beizutragen. Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden Initiativen in Bereichen wie Teilhabe und Demokratie auf EU-Ebene, interkultureller Dialog, Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt, nachhaltige Entwicklung und gesellschaftliche Auswirkungen der EU-Politik unterstützt. Ziel des Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ English (en) ist die Förderung der Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger bietet 2013 Gelegenheiten, die Bevölkerung über die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte aufzuklären und einen Dialog darüber zu führen.

Die Kommission veröffentlicht einen Bericht über die Unionsbürgerschaft , um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren.

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