Entschlossenes diplomatisches Handeln

Die EU leistet technische Hilfe an der Grenze zwischen der Ukraine und der Republik Moldau.
Die EU spielt im internationalen Geschehen – von der Erderwärmung bis hin zum Nahen Osten – eine wichtige Rolle. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU baut auf dem Grundsatz der „soft power“ auf, d. h. Einsatz von diplomatischen Mitteln – nötigenfalls in Verbindung mit Handels-, Hilfs- und Friedenssicherungsmaßnahmen – zur Lösung von Konflikten und zur Förderung des internationalen Verständnisses.
Die EU hat weltweit Friedensmissionen in verschiedene Krisengebiete gesandt. Im August 2008 vermittelte sie im Krieg zwischen Georgien und Rußland einen Waffenstillstand und entsandte ihre Beobachter vor Ort. Darüber hinaus stellte sie humanitäre Hilfe für Vertriebene bereit und berief eine internationale Geberkonferenz für Georgien ein.
Auch auf dem Balkan spielt die EU eine führende Rolle. Sie finanziert dort in sieben Ländern Hilfsprojekte für den Aufbau einer stabilen Gesellschaft. Im Dezember 2008 entsandte sie ca. 1 900 Justiz- und Polizeibeamte zur Sicherung der öffentlichen Ordnung in den Kosovo.
Interventionsmöglichkeiten

Ankunft einer EU-Friedenstruppe im Tschad
Um ihrer Diplomatie mehr Profil zu verleihen, hat die Union das Amt des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. Er koordiniert die Position der EU-Länder, wenn es um die Gestaltung und Durchführung der Außenpolitik geht. Der Hohe Vertreter wird von einem politischen und militärischen Stab unterstützt.
Die EU verfügt nicht über ein stehendes Heer. Vielmehr stützt sie sich auf Ad-hoc-Streitkräfte, die von den EU-Ländern für Friedenssicherung, Krisenbewältigung und humanitäre Einsätze gestellt werden. Für Soforteinsätze hat die EU schnelle Eingreiftruppen mit ca. je 1 500 Mann aufgestellt. Zwei Gefechtsverbände sind jederzeit einsatzbereit.
Die Grundsätze, auf denen diese Tätigkeiten beruhen, sind die Kernelemente der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).
Schutz vor Ort
Die ersten Militärmissionen fanden auf dem Balkan statt. 2005 übernahm die EU von der Nato das Kommando über die Stability Force (SFOR) in Bosnien und Herzegowina. Es folgten weitere, kürzere Missionen in Afrika, Asien und dem Mittleren Osten.
Im Mai 2007 entsandte die EU eine Polizeimission für drei Jahre nach Afghanistan. Anfang 2008 wurde eine militärische Einheit der EU von mehr als 3 000 Personen im Grenzgebiet zwischen dem Tschad und der Zentralafrikanischen Republik stationiert, um die aufgrund der Kämpfe in der benachbarten sudanesischen Region Darfur vertriebenen Flüchtlinge zu schützen.
Im Dezember 2008 startete die EU ihre erste Marineoperation zum Schutz der Schiffe vor Piraten an der somalischen Küste, insbesondere von Schiffen, die Nahrungsmittelhilfe für Somalia an Bord mitführen.
Eine schwierige Aufgabe
Das Prinzip einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde im Maastrichter Vertrag von 1992 formell festgeschrieben. Die EU-Mitgliedstaaten haben schon immer die Notwendigkeit eines gemeinsamen Handelns im Bereich der Außenpolitik und Verteidigung erkannt. Doch die praktische Umsetzung gestaltete sich schwierig. Ein bescheidener Anfang wurde 1970 mit der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) gemacht, mit der die Mitgliedstaaten versuchten, ihre Positionen zu aktuellen außenpolitischen Fragen im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Gremien zu koordinieren. Bei besonders sensiblen Themen oder wenn besondere Interessen einzelner Mitgliedstaaten im Spiel waren, gelang es jedoch nicht, mit einer Stimme zu sprechen, da Beschlüsse einstimmig gefasst werden mussten.
Die Entstehung einer neuen, postkommunistischen Weltordnung und der wachsende internationale Terrorismus veranlassten die EU-Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen zu verdoppeln, um mit einer Stimme in internationalen Angelegenheiten sprechen zu können.
Die Regierungen bestimmen
Die Außen- und Sicherheitspolitik ist ein Bereich, in dem die meisten Befugnisse weiterhin bei den einzelnen EU-Mitgliedstaaten liegen. Die Europäische Kommission und in geringerem Maße auch das Europäische Parlament sind jedoch in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Die wichtigsten Entscheidungen werden einstimmig getroffen.
Angesichts dieser Tatsache hat die Union flexiblere Abstimmungsverfahren für GASP-Beschlüsse eingeführt: So können sich einzelne Regierungen der Stimme enthalten, es können Mehrheitsbeschlüsse gefasst werden oder es wird der Mehrheit der Länder erlaubt, eigenständig zu handeln. Für Beschlüsse über militärische Maßnahmen oder Verteidigungseinsätze ist aber nach wie vor Einstimmigkeit erforderlich.