Navigationsleiste


Audiovisuelles und Medien

Hohe Standards und breites Angebot

Die Politik im audiovisuellen Bereich, in dem starke finanzielle Interessen und komplexe Fragen der kulturellen Vielfalt, öffentlichen Dienstleistung und sozialen Verantwortung aufeinandertreffen, wird auf nationaler Ebene von den jeweiligen Regierungen gestaltet. Die Rolle der EU besteht darin, Grundregeln und Leitlinien zur Wahrung gemeinsamer Interessen, z. B. offene EU-Märkte und fairer Wettbewerb, festzulegen.

Fernsehen und Abrufdienste

Die EU reguliert die grenzüberschreitende Ausstrahlung von Fernsehprogrammen seit 1989. Seither musste sie die Regeln mehrfach aktualisieren, um der zunehmenden Vielfalt der Fernsehdienste (z. B. Fernsehen auf Abruf) Rechnung zu tragen, die auf unterschiedlichen Geräten wie Mobiltelefonen und Tabletcomputern angeboten werden (s. hierzu die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste).

Kind beim Fernsehen © Shutterstock

EU-Vorschriften schützen Kinder vor schädlichen Inhalten.

Laut Richtlinie haben die EU-Staaten ihre Gesetzgebung mit folgenden Zielen untereinander abzustimmen:

  • Der freie Handel mit Fernsehprogrammen und Video-Abrufdiensten auf dem EU-Markt muss garantiert sein.
  • Fernsehsender sollen, sofern möglich, mindestens die Hälfte ihrer Sendezeit für europäische Filme und Programme reservieren. Auch Abrufdienste sollen zur Förderung europäischer Werke beitragen.
  • Die kulturelle Vielfalt und andere wichtige Ziele von öffentlichem Interesse müssen geschützt werden.
  • Großereignisse wie Olympische Spiele oder Fußballweltmeisterschaften müssen einem breiten Publikum (d. h. nicht nur auf Bezahlsendern) zugänglich sein.
  • Minderjährige müssen vor gewalttätigen oder pornographischen Sendungen durch eine späte Ausstrahlung und/oder durch eine über die Fernbedienung einzugebende Zugangsbeschränkung geschützt werden.
  • In einer Fernsehsendung unsachlich dargestellte Parteien haben ein Recht auf Gegendarstellung.
  • Alle audiovisuellen Mediendienste halten bestimmte Mindestregeln zur Werbung ein (Datenschutz, Achtung der Menschenwürde, Beschränkungen bezüglich Alkohol, Tabak und Arzneimitteln usw.).
  • Die Dauer der Werbeunterbrechungen wird auf 12 Minuten pro Stunde (zulässige Obergrenze) beschränkt.
Filmstudio © Shutterstock

Die EU unterstützt europäische Filmemacher.

Öffentlicher Rundfunk

Die Mitgliedstaaten der EU bekennen sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Im Vertrag von Amsterdam aus dem Jahr 1999 wird dessen gesellschaftliche und kulturelle Rolle in der Demokratie anerkannt, die verhindert, dass einzelne große Akteure die audiovisuellen Medien beherrschen.

Die nationalen Regierungen können den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell unterstützen, sofern die Finanzierung dem öffentlich-rechtlichen Auftrag dient und nicht die laufenden Geschäftstätigkeiten behindert oder den Wettbewerb zwischen den Rundfunkanstalten verzerrt.

Europäische Inhalte (die kulturelle Ausnahme)

In der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wird eine Mindestquote für europäische Programme gefordert, weil sonst zu befürchten wäre, dass sich amerikanische Produktionen den Löwenanteil am europäischen Markt sichern könnten. Obwohl die Länder der EU mehr Filme produzieren als die USA, erzielen die europäischen Kinos 75 % ihrer Einnahmen mit amerikanischen Filmen.

Die EU gehört zu den Unterzeichnern des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Um ihre eigene kulturelle Vielfalt zu schützen und europäische Produktionen zu fördern, hat die EU eine Ausnahme von den Freihandelsvorschriften der Welthandelsorganisation erwirkt. Aufgrund dieser „kulturellen Ausnahme“ können die EU-Mitgliedstaaten die Einfuhr kultureller Güter (z. B. Filme) beschränken.

MEDIA 2007-2013

Im Rahmen des Programms MEDIA wird finanzielle Unterstützung für qualitativ hochwertige europäische Filme und Fernsehprogramme bereitgestellt. Programmziele sind die Unterstützung von Produktion und Vertrieb in Europa sowie die Förderung europäischer Filme, anderer audiovisueller Werke und neuer digitaler Technologien.

Das neue, mit 15 Millionen Euro ausgestattete Programm MEDIA Mundus (2011–2013) stützt sich auf das wachsende Interesse des audiovisuellen Sektors an weltweiter Zusammenarbeit und die daraus erwachsenden Möglichkeiten. Es vergrößert die Auswahl für die Verbraucher, indem es eine größere Anzahl von Produkten aus verschiedenen Kulturen auf die europäischen und internationalen Märkte bringt. Daneben eröffnet es neue Berufschancen für Audiovisionsfachleute aus Europa und der ganzen Welt.

Seitenanfang

Seitenanfang



normale SchriftgrößeSchriftgröße 150 %Schriftgröße 200 % | Seitenfarbe BlauSeitenfarbe GrünSeitenfarbe Rotkontrastreiche Version


Zu Favoriten hinzufügen Seite versenden Seite drucken

Feedback

Haben Sie die gesuchten Informationen gefunden?

JaNein

Wonach haben Sie gesucht?

Haben Sie Vorschläge?

Nicht gefunden? Versuchen Sie es mit der alphabetischen Suche.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ