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Akkreditierungsverfahren für Journalisten und Medienvertreter

In Brüssel oder anderorts ansässige Journalisten, Filmteams und Fotografen benötigen eine Akkreditierung, um Zugang zu den Gebäuden der EU-Institutionen zu erhalten. Die Akkreditierung kann entweder permanent oder vorübergehend im Rahmen von Praktika und Vertretungen gewährt werden. Aus Sicherheitsgründen sind gegebenenfalls spezielle Akkreditierungen vorgeschrieben (z.B. bei Tagungen des Europäischen Rates).

EU-Pressepass – Ständige Akkreditierung

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben ein gemeinsames permanentes Akkreditierungsverfahren. Die Akkreditierung wird von der Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) der Kommission auf Vorschlag des Beratenden Akkreditierungsausschusses erteilt. Dieser setzt sich zusammen aus Vertretern der Generaldirektion Kommunikation, des internationalen Presseverbandes („International Press Association Englishfrançais“), dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament.

Andere Akkreditierungsmögilchkeiten für Journalisten

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