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Als Erweiterung wird das Verfahren bezeichnet, durch welches Länder der EU beitreten. Seit ihrer Gründung 1957 hat sich die EU von sechs auf 27 Mitgliedstaaten vergrößert.
Jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Freiheit und der Demokratie, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sowie die Rechtsstaatlichkeit achtet, kann die Mitgliedschaft der Union beantragen. Ein gültiger Beitrittsgesuch setzt eine Reihe von EU-Beurteilungsverfahren unter Berücksichtigung der Kriterien von Kopenhagen in Gang. Wenn das Land die Kriterien von Kopenhagen hinreichend erfüllt hat, beginnen die Beitrittsverhandlungen: die Kandidaten müssen die Rechtsvorschriften der EU in nationales Recht umsetzen, bevor sie den Status eines Mitgliedslandes erhalten.
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird ein "Beitrittsvertrag" entworfen und durch das Kandidatenland sowie die EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Das Land kann der EU nur beitreten, nachdem dieser Vertrag formal durch das Europäische Parlament gebilligt und durch das Kandidatenland sowie alle gegenwärtigen Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist.
Bis auf Kroatien, dessen Beitrittsvertrag bereits unterzeichnet und gegenwärtig ratifiziert wird, haben zurzeit acht Länder den Status eines Beitrittskandidaten oder potentiellen Kandidaten mit Aussicht auf EU-Mitgliedschaft.
Die Europäische Kommission empfiehlt zum vierten Mal, Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aufzunehmen. Sie empfiehlt, Albanien den Status eines EU-Beitrittskandidaten zu verleihen - vorbehaltlich der Durchführung einzelner Schritte bei wesentlichen Reformen, und schlägt vor, über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit Kosovo zu verhandeln, sobald Kosovo Fortschritte bei der Erfüllung einer Reihe kurzfristiger Prioritäten vorweisen kann. Die Kommission bestätigt des weiteren, dass Kroatiens Beitrittsvorbereitungen auf einem guten Weg sind. In einer Reihe von Fortschrittsberichten bewertet die Kommission auch den Fortschritt, den die anderen westlichen Balkanländer, die Türkei und Island im letzten Jahr in Richtung EU-Beitritt gemacht haben.
Kommission skizziert nächste Schritte der EU-Erweiterung
2012 Strategiepapiere und Fortschrittsberichte
Kroatien hat 2004 den Status eines Beitrittskandidaten erlangt und wird voraussichtlich am 1. Juli 2013 das 28. EU-Mitglied werden.
Island hat 2010 den Status eines Beitrittskandidaten erhalten.
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat 2005 den Status eines Beitrittskandidaten erhalten.
Montenegro hat 2010 den Status eines Beitrittskandidaten erhalten.
Serbien hat 2012 den Status eines Beitrittskandidaten erhalten. Das Land hat 2009 die Mitgliedschaft beantragt.
Die Türkei hat 1999 den Status eines Beitrittskandidaten erhalten.
Albanien ist seit 2003 potentieller Beitrittskandidat und hat 2009 die Mitgliedschaft beantragt.
Bosnien und Herzegowina ist seit 2003 potentieller Beitrittskandidat.
Das Kosovo ist seit 2008 potentieller Beitrittskandidat.
Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Jedes Jahr im Herbst verabschiedet die Europäische Kommission ihr "Erweiterungspaket": einen Überblick über die Erweiterungsstrategie und die in den westlichen Balkanländern (Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien sowie Kosovo), der Türkei und Island erzielten Fortschritte im Hinblick auf den EU-Beitritt.
Fortschrittsbereicht 2012
Am 10. Oktober hat die Europäische Kommission ihren jährlichen Überblick über die Erweiterungspolitik und den Fortschritt der westlichen Balkanländer, der Türkei und Islands im Hinblick auf einen EU-Beitritt veröffentlicht.
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