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Wann:
24/01/2013
Wo:
Brüssel, Belgien
Thema:
Institutionelle Fragen
Veranstalter:
Europäische Kommission
Das Thema:
Am Mittwoch, den 24. Januar 2013, wird die Europäische Kommission ihr monatliches Paket der Vertragsverletzungen verabschieden. Die Entscheidungen decken alle Mitgliedstaaten sowie die meisten EU-Politikbereiche ab und dienen dazu, EU-Recht europaweit im Interesse sowohl der Bürger als auch der Unternehmen durchzusetzen.
Der Hintergrund:
Artikel 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ermächtigt die Kommission, rechtliche Schritte gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, welcher seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachgekommen ist.
Es sind drei aufeinander folgende Schritte vorgesehen: formales Mahnschreiben, begründete Stellungnahme und Anrufung des Gerichtshofs.
Kommt der Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen trotz des Urteils immer noch nicht nach, kann die Kommission ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 260 des AEUV eröffnen.
Nach nur einer schriftlichen Verwarnung kann die Kommission einen Mitgliedstaat erneut an den Gerichtshof verweisen und vorschlagen, dass der Gerichtshof Geldbußen je nach Dauer und Schwere des Verstoßes und je nach der Größe des Mitgliedstaates verhängt.
Die Veranstaltung:
Ein umfassendes Memo zu allen Klagen und begründeten Stellungnahmen, einzelne Pressemitteilungen sowie ein Memo zum Verfahren selbst werden am Tag selbst verfügbar sein.