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Wann:
05/02/2013 um 11:30
Wo:
Brüssel, Belgien
Thema:
Unternehmen
|
Wirtschaft, Finanzen, Steuern und Wettbewerb
Veranstalter:
Europäische Kommission
Das Thema:
Die Kommission wird zwei Vorschläge für Rechtsvorschriften zur weiteren Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU vorstellen. Die Vorschläge sollen dazu beitragen, die Solidität, Integrität und Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Die Vorschläge werden die bestehende dritte EU-Richtlinie gegen Geldwäsche http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:309:0015:0036:DE:PDF sowie die EU-Richtlinie zu Geldtransfers http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:345:0001:0009:DE:PDF aktualisieren und verbessern und zur Annahme an das Europäische Parlament und den Rat geschickt werden.
Der Hintergrund:
Die bestehende EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2005. Angesichts der Änderungen, welche die Arbeitsgruppe “Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche” (FATF), das international führende Gremium zur Geldwäschebekämpfung, im Februar 2012 verabschiedet hat (siehe MEMO/12/113), müssen die bestehenden EU-Vorschriften aktualisiert und verschärft werden. Die Kommission führte ihre eigene Beurteilung der bestehenden Regeln durch und veröffentlichte im April 2012 einen Bericht über deren Anwendung (siehe IP/12/357 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-357_de.htm).
Die Zahlungsverkehrsverordnung geht zurück auf das Jahr 2006 und setzt die FATF-Sonderempfehlung VII (SRV VII) in EU-Recht um. Diese zielt auf eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers ab, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Im Februar 2012 hat die FATF ihre Standards - einschließlich SRVII - aktualisiert. Ende des Jahres 2011 hat die Kommission eine Überprüfung der Zahlungsverkehrsverordnung durchgeführt, deren Ergebnisse in die Vorbereitung des legislativen Vorschlags eingeflossen sind.
Die Veranstaltung:
Einzelheiten für die Presse werden noch bekannt gegeben.
IP und MEMO am Tag selbst verfügbar.