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Wann:
07/02/2013 - 08/02/2013
Wo:
Justus Lipsius-Gebäude, Brüssel, Belgien
Thema:
Institutionelle Fragen
Veranstalter:
Europäischer Rat
Der Europäische Rat tritt zweimal pro Halbjahr zusammen; er wird von seinem Präsidenten einberufen. Wenn es die Lage erfordert, beruft der Präsident eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates ein.
Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.
Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil. Wenn es die Tagesordnung erfordert, können die Mitglieder des Europäischen Rates beschließen, sich jeweils von einem Minister oder - im Fall des Präsidenten der Kommission - von einem Mitglied der Kommission unterstützen zu lassen.
Ausführliche Informationen (Tagesordnung, Hintergrundinformationen usw.) werden zeitnah vor dem Treffen auf der Webseite des Rates veröffentlicht.