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Nächste Ausgabe: 04. Mai 2006 |
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20. April 2006 - Ausg. 79 |
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EU setzt Direktbeihilfen für Palästinenser aus
Die
Außenminister der EU beschlossen am 10. April, Direktzahlungen und
technische Hilfe für die neue palästinensische Regierung auszusetzen, solange
diese die drei vom Rat und vom Quartett (EN)
festgelegten Grundsätze nicht beachtet: Gewaltverzicht, Anerkennung Israels und
Beachtung bestehender Vereinbarungen.
"Unsere
Politik stellt weder eine Drohung, noch eine Erpressung, noch eine Art
kollektiver Bestrafung dar", erläuterte die österreichische Außenministerin
Ursula Plassnik. "Wir sind aber unseren Wählern und Steuerzahlern Rechenschaft
schuldig, dass Steuergelder nicht dafür eingesetzt werden, Gewalt oder Terrorismus
zu finanzieren."
Die
EU wird die palästinensische Bevölkerung jedoch auch weiterhin unterstützen und
ihr grundlegende humanitäre Hilfe zur Verfügung stellen.
"Unser
Ziel ist es nicht, die Hamas-Regierung zum Scheitern zu bringen, sondern dass
sie unsere Kriterien akzeptiert", führte die Ministerin
aus. "Uns geht es darum, dass alle Parteien durch friedliche Mittel zu einer
positiven Entwicklung im Nahen Osten beitragen."
Der
Rat bestätigte sein Engagement für die Demokratisierung der palästinensischen
Institutionen und brachte seine Unterstützung für Mahmud Abbas, den Präsidenten
der Palästinenserbehörde, zum Ausdruck.
Die
Außenminister riefen Israel
dazu auf, auf Siedlungsaktivitäten und den Bau einer Trennmauer zu verzichten
und wiesen darauf hin, dass letztere gegen das internationale
Recht verstoße und die Durchführbarkeit der vereinbarten Zwei-Staaten-Lösung
bedrohe. Ferner forderten sie Israel dazu auf, den Palästinensern
die Steuer- und Zolleinnahmen zu überweisen, die sie ihnen schuldet.
Der
Rat begrüßte die kürzlich erfolgte Erklärung des israelischen
Übergangspremierministers Ehud Olmert, in der er um die Aufnahme von
Verhandlungen mit den Palästinensern ersucht, und die positive Reaktion von
Mahmud Abbas.
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EU verurteilt Selbstmordanschlag in Tel Aviv
Die Präsidentschaft der
Europäischen Union und der
Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik Javier Solana haben das am 17. April in Tel Aviv verübte
Selbstmordattentat gegen unschuldige Zivilisten, bei dem neun Menschen ums
Leben kamen und viele weitere verletzt wurden, aufs Härteste verurteilt.
Die Präsidentschaft hat die Erklärung des Präsidenten der
Palästinenserbehörde Mahmud Abbas zur Kenntnis genommen, der den Anschlag
ebenfalls verurteilt, und die palästinensische Regierung aufgefordert, sich
für die von der internationalen Gemeinschaft festgelegten Grundsätze stark
zu machen, zu denen auch der Gewaltverzicht zählt, um eine friedliche Lösung
möglich zu machen. |
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Einigung zur EU-Finanzplanung 2007-2013
Nach siebenstündigen
Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission
wurde am 4. April eine definitive Einigung zur Finanziellen
Vorausschau 2007-2013 erreicht.
Der Kompromiss bewilligt eine Aufstockung
der Haushaltsausgaben der EU-27 um 4 Mrd. Euro, deren Gesamtbetrag
ursprünglich im Dezember 2005 vom Europäischen Rat festgelegt worden war.
EU-Kommissionspräsident José Manuel
Barroso zeigte sich über das Ergebnis der Verhandlungen zufrieden. Es
sei ein "Erfolg" und eine "hervorragende Neuigkeit für Europa", das jetzt über
die nötigen Geldmittel verfügt, die zur Sicherung der Entwicklung der EU in den
kommenden Jahren benötigt werden.
Die Aufstockung des Haushalts um 4 Mrd. Euro soll zur
Förderung bestimmter Programme in den Bereichen Außenmaßnahmen und Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik benutzt werden, jedoch auch für vorrangige EU-Bereiche
wie Jugend, lebenslanges Lernen, Forschung und Entwicklung
und transeuropäische
Verkehrsnetze.
Gleich im Anschluss wurde darüber hinaus der Text über die
neue interinstitutionnelle Einigung zur Finanzdisziplin und zur Verbesserung
des Haushaltsverfahrens verabschiedet. Die neuen Bestimmungen werden dem Parlament
eine Einbindung in das für 2008-2009 vorgesehene Verfahren zur Revision des
Haushalts ermöglichen.
Die Einigung zum Haushalt dürfte
demnächst vom Rat und vom Europäischen Parlament bei seiner Mai-Sitzung in
Straßburg angenommen werden, um die Umsetzung des
neuen Finanzrahmens ab dem 1. Januar 2007 zu ermöglichen.
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EU will Transparenz bei der wissenschaftlichen Arbeit mit GVO verbessern
Am 12. April hat die
Kommission Vorschläge bezüglich der Kontrolle von genetisch
veränderten Organismen (GVO) vor ihrem Inverkehrbringen in der EU
vorgelegt. Im Wesentlichen zielt der Kommissionsvorschlag auf eine "praktische
Verbesserung des europäischen Rechts" im GVO-Bereich ab. Durch den neuen
Vorschlag sollen die wissenschaftliche Kohärenz und Transparenz von
Entscheidungen in diesem Zusammenhang gestärkt werden. Die Kommission baut
hierbei auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA), einer 2002 eingerichteten Behörde mit Sitz
in Parma.
Mehr wissenschaftliche Studien
Hinsichtlich der Kontrollen soll die EFSA in Zukunft enger
mit den nationalen wissenschaftlichen Behörden zusammenarbeiten, um bei
wissenschaftlichen Differenzen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Lösungen zu
finden. Die EFSA, die den Anbau von GVO in der EU bislang immer gestattet hat,
wird auch dazu aufgefordert, in ihren Gutachten zu einzelnen Anträgen
detaillierter zu begründen, weshalb sie wissenschaftlich fundierte Einwände von
Seiten der zuständigen nationalen Behörden ablehnt.
Die Kommission appellierte außerdem an
die EFSA, in ihren Risikobewertungen zum Inverkehrbringen von GVO stärker auf
potenzielle Langzeitwirkungen und Fragen der biologischen Vielfalt einzugehen.
Im Hinblick auf die Entscheidungsphase schlägt die Kommission eine
Weiterentwicklung des Zulassungsverfahrens für GVO vor: Sie wird "von Fall zu
Fall angemessene zusätzliche Risikomanagementmaßnahmen" einführen,
die beim Auftreten bestimmter Risiken zum Einsatz kommen, und will bei den
Zulassungsverfahren einen besseren Konsens erzielen.
Das Vertrauen der Mitgliedstaaten stärken
"Wir wollen das Vertrauen der
Mitgliedstaaten und der öffentlichen Meinung in die Zulassungsverfahren für GVO
vergrößern", erklärte Philip Tod, der Sprecher von Gesundheitskommissar Markos
Kyprianou.
Die EU regelt seit fünf Jahren Vermarktung und
Herstellung von GVO. Die Richtlinie vom
12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter
Organismen in die Umwelt sieht unter anderem Kontrollen von GVO durch nationale
Behörden und die EFSA vor der Freisetzung vor. Den neuen Vorschlag kommentierte
Tod mit den Worten: "Wir sind dem Wunsch nach mehr Transparenz bei der
wissenschaftlichen Bewertung nachgekommen."
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Energiemärkte: EU verabschiedet strenge Maßnahmen gegen langsame Liberalisierung
Mit 28 Fristsetzungsschreiben, die am 4. April an 17 Mitgliedstaaten verschickt wurden, hat die Kommission
energische Maßnahmen gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die die
Rechtsvorschriften zum Energiebinnenmarkt nicht umgesetzt haben.
"Die Mitgliedstaaten müssen die Elektrizitäts- und
Erdgasrichtlinie zügig und vollständig umsetzen, und zwar nicht nur formal,
sondern auch inhaltlich", warnte Energiekommissar Andris
Piebalgs.
Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Deutschland,
Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen,
Lettland, Polen, Schweden, die Slowakei und das Vereinigte Königreich erhielten
Aufforderungsschreiben aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung bzw. der mangelhaften Anwendung der Richtlinien (so wie im Falle
Spaniens).
Nach Ansicht der Kommission lässt sich eine nachhaltige,
wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung ohne offene und
wettbewerbsorientierte Energiemärkte, die den europäischen Unternehmen
ermöglichen, Wettbewerber im europäischen Maßstab statt marktbeherrschender
Akteure auf nationaler Ebene zu sein, nicht erreichen.
Die ordnungsgemäße Umsetzung der
europäischen Rechtsvorschriften in nationales Recht ist
von entscheidender Bedeutung, damit diese Märkte funktionieren und zum 1. Juli
2007 tatsächlich für alle Verbraucher offen sind.
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".eu": Europas eigene Internetdomäne jetzt für alle zugänglich
Das Kürzel ".eu", die neue europäische Internetdomäne, wurde am 7. April um 11.00 Uhr für uns alle Wirklichkeit. Über 1,5
Millionen Registrierungsanfragen von ".eu"-Domänennamen
wurden in weniger als einer Woche verzeichnet, die meisten davon wurden in
Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden beantragt.
"Heute wird die europäische Wissensgesellschaft im Internet
weltweit sichtbar", erklärte Viviane Reding, die Kommissarin für
Informationsgesellschaft und Medien, am Einführungstag. "Nun können Europa und
seine Bürger – geschützt durch EU-Vorschriften – eine eigene Identität im
Internet zeigen."
Wie lässt man sich registrieren?
Nichts einfacher als das. Die Registrierung erfolgt
über eine der 779
zuständigen Registrierstellen, die die Anträge der Benutzer entgegennehmen.
Diese Stellen werden durch EURid,
einer gemeinnützigen, von der Kommission gewählten Organisation betrieben, die
mit der Verwaltung der neuen Top-Level-Domäne beauftragt ist.
Das ".eu"-Domänenkürzel
wird dann innerhalb weniger Stunden aktiviert. Die mit der Registrierung
verbundenen Kosten sind innerhalb der Europäischen
Union unterschiedlich hoch, im günstigsten Falle können die anfallenden
Gesamtkosten (darunter die Gebühren der Registrierstelle und des Registrars)
bei 12 Euro liegen.
Die eingegangenen Anträge werden nach dem Prinzip "Wer
zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben, was bedeutet,
dass bei zwei Antragstellern mit derselben ".eu"-Domäne der zuerst eingegangene Antrag angenommen wird.
Die Anträge werden in den nach Eingang folgenden Stunden
ohne zusätzliche Formalitäten automatisch registriert.
Die Einführung des ".eu"-Domänennamens
fand in drei
Phasen (EN) statt. In der ersten Phase (7. Dezember 2005 bis 7. Februar 2006)
war ein Antrag auf eine ".eu"-Domäne
ausschließlich Markeninhabern und öffentlichen Stellen vorbehalten. Vom 7. Februar bis 6. April 2006
konnten Anträge für Unternehmensnamen, nicht eingetragene Markennamen oder Namen von Kunstwerken gestellt werden. Während dieser Übergangsphase gingen etwa 320.000 Anträge ein.
Seit dem 7. April
kann jede in der Europäischen Union niedergelassene Person einen ".eu"-Domänennamen registrieren
lassen.
Was die Institutionen und die
Beamten der Europäischen Union angeht, gehen diese allesamt am 9. Mai 2006, dem Europatag, auf den neuen Namen über.
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Mangel an Ärzten in Afrika: EU schlägt Alarm
Anlässlich des Weltgesundheitstags
(EN) setzte Louis Michel, EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre
Hilfe, ein Zeichen, indem er den akuten Mangel an Ärzten und Krankenschwestern
in Afrika missbilligte.
Dabei forderte er zu einer internationalen Zusammenarbeit
auf, um den am meisten betroffenen Ländern zu helfen. Ebenso müssen die
verhängnisvollen Auswirkungen auf das Gesundheitswesen verringert werden, die
durch die wachsende Abhängigkeit der reichen Länder vom internationalen
Arbeitsmarkt zur Einstellung von Gesundheitspersonal entstehen. "In Afrika gibt es weniger als 1 Arzt je 1000 Einwohner. In
Europa sind es zehnmal mehr", erklärte er. "Es muss in
die Ausbildung von Fachpersonal investiert, Hilfe geleistet und bewerkstelligt
werden, dass genügend Kräfte zur Deckung des Bedarfs vor Ort bleiben." Zur
Besserung der Lage hat die Europäische Kommission im Dezember 2005 eine
vom Ministerrat der EU am 10. April angenommene Strategie
zur Bekämpfung des Ärzte- und Krankenschwestermangels (EN) verabschiedet.
Die Mitgliedstaaten haben die Kommission gebeten, eine
Arbeitsgruppe zusammenzustellen, die mit der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex
bezüglich ethikorientierter Einstellungen beauftragt wird. Die Frage soll in
den kommenden zwei Monaten detailliert erörtert werden.
Die Gründe für den Personalmangel in den Gesundheitssystemen
in zahlreichen Entwicklungsländern sind komplex:
Ungenügende Investition in Gesundheitsdienste und Ausbildung sowie das Fehlen
dringend notwendiger Geräte und Medikamente haben eine Verschlechterung der
Gesundheitsleistungen mit sich gebracht. Außerdem hat ein großer Teil des
medizinischen Personals – auf der Suche nach besseren Arbeitsbedingungen in
Ballungszentren oder im Ausland – die ländlichen und
abgelegenen Gegenden verlassen.
Der Mangel an Ärzten und Krankenschwestern in zahlreichen
afrikanischen Ländern behindert die Umsetzung der Millenniums-Ziele für Entwicklung (EN).
Es ist eine Tatsache, dass die
Pandemien Aids, Tuberkulose und Malaria (EN) und ein unzureichender Zugang
zu medikamentöser Behandlung während der letzen 25 Jahre in
17 afrikanischen Ländern zu einer gesunkenen Lebenserwartung geführt
haben.
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Entsendung von Arbeitnehmern – schneller und unbürokratischer
Die Europäische Kommission hat am 4. April Leitlinien
veröffentlicht, um öffentlichen Behörden, Unternehmen und Arbeitnehmern zu
einem besseren Verständnis ihrer Rechte und Pflichten zu verhelfen, wenn Firmen
Arbeitnehmer von einem EU-Land in ein anderes entsenden. Diese Leitlinien, die
die Umsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern erleichtern
sollen, wurden zusammen mit dem überarbeiteten Kommissionsvorschlag zur
Dienstleistungsrichtlinie veröffentlicht.
"Ich fordere die Mitgliedstaaten dringend auf, die
Erbringung von Dienstleistungen in ganz Europa zu erleichtern, damit die
europäischen Arbeitnehmer die Vorteile des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen
können und gleichzeitig gut geschützt sind", so Vladimir Spidla, der für
Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit zuständige
EU-Kommissar.
In der Mitteilung werden
Leitlinien zu vier Maßnahmen aufgeführt, insbesondere wird Folgendes festgestellt:
- Ein Dienstleistungserbringer ist nicht
verpflichtet, über einen ständigen
Vertreter im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats zu verfügen.
- Das Aufnahmeland darf keine vorherige Genehmigung für die Entsendung von
Arbeitnehmern verlangen, möglicherweise muss jedoch Dienstleistungsunternehmen
eine allgemeine Genehmigung in bestimmten Sektoren erteilt werden, wenn sie
Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat erbringen.
- Es besteht die Möglichkeit für Mitgliedstaaten,
eine Erklärung über die Entsendung
von Arbeitnehmern vor der Aufnahme von Arbeiten zu verlangen, um Kontrollen in
den Aufnahmeländern zu erleichtern.
- Die Dienstleistungserbringer müssen Personalunterlagen wie Time-Sheets oder
Unterlagen über Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz
bereithalten.
Ebenso müssen die Aufnahmemitgliedstaaten darauf achten,
dass die in der Richtlinie zur Entsendung vorgesehenen
Beschäftigungsbedingungen für die Arbeitnehmer gelten, die in ihr Hoheitsgebiet
entsandt wurden. Hierbei können sie von Dienstleistungserbringern im Ausland
fordern, sich bestimmten Kontrollen zu unterziehen, solange diese nicht den
freien Dienstleistungsverkehr einschränken.
Gleichermaßen müssen die nationalen Behörden der
Herkunftsländer loyal mit den Behörden in den Aufnahmemitgliedstaaten
zusammenarbeiten und ihnen alle verlangten Auskünfte erteilen, damit sie in die
Lage versetzt werden, ihre Kontrollpflichten zu erfüllen und gegen illegale
Praktiken vorzugehen.
Konkrete Maßnahmen
Zur Erleichterung der Arbeitnehmerentsendung
werden in der Mitteilung einige Vorschläge an die Mitgliedstaaten gerichtet,
darunter die Verbesserung von Websites und sonstigen Informationsinstrumenten,
der Ausbau von Verbindungsbüros und Aufsichtsbehörden, die Verwendung von
elektronischen Systemen für den Informationsaustausch und eine verbesserte
Vernetzung von Arbeitsaufsichtsbehörden.
Weiter hat die Kommission im Hinblick auf einen
einfacheren Informationsaustausch eine mehrsprachige Zusammenarbeit vorgesehen.
Ein mehrsprachiges Kooperationsformular dürfte dazu beitragen, den lokalen
Verwaltungen die Untersuchung von Unterlagen jenseits aller Sprachbarrieren zu
erleichtern.
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Am 7. April hat die Kommission die neuen
europäischen Leitlinien (EN) über Brustkrebsvorsorge und –diagnose
veröffentlicht. Das Europäische Netz der Krebsregister (ENCR) schätzt, dass im
Jahr 2003 etwa 32 000 Frauen an den Folgen von Brustkrebs gestorben sind. Markos Kyprianou, der für Gesundheit und Verbraucherschutz
zuständige Kommissar, hat zu diesem Thema erklärt, dass "jedes Jahr in
Europa etwa 32 000 Todesfälle durch Brustkrebs vermieden werden könnten,
wenn überall in der EU bessere Verfahren für Mammographie-Screening angewandt
würden. Die früheren Fassungen der Leitlinien zur Screening-Qualität haben
bereits viel bewirkt, doch muss Europa noch viel mehr zur Bekämpfung dieser
Krankheit tun." In diesem Rahmen werden über 200 Fachärzte aus achtzehn
Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, der Schweiz, Israel, Kanada und den
Vereinigten Staaten aufgefordert, diese Richtlinien als Referenzdokument für
bewährte Verfahren anzusehen. Die Vorsorge mithilfe von Mammographie ermöglicht
ein frühes Erkennen von Krebs und eine deutliche Verbesserung der
Heilungschancen. Es ist z. B. vorgesehen, dass eine
Mammographieuntersuchung bei Frauen über 50 Jahren alle zwei Jahre
durchgeführt werden soll. Diese Leitlinien heben die Wichtigkeit der
technischen Aspekte der Vorsorge, wie etwa der digitalen Krebsvorsorge, hervor,
die vom Europäischen Netz der Krebsregister ausgearbeitet worden sind und durch
das Programm "Europa
gegen den Krebs" der Europäischen Kommission mitfinanziert wurden. Das
Gesamtbudget dieser neuen Initiative ist in das Programm für
öffentliche Gesundheit 2008 eingegliedert, dessen Jahresbudget sich auf
59,8 Mio. € beläuft. Brustkrebs ist eine der schwersten und am
meisten verbreiteten Frauenkrankheiten in Europa. |
Am 6. April hat die Kommission beschlossen, bestimmte
Mitgliedstaaten an die Einhaltung der Gesetzgebung zu Klimaveränderungen zu
erinnern. Die 25 Mitgliedstaaten waren ebenfalls aufgefordert, bis zum
15. März einen Bericht einzureichen, der ihre Treibhausgasemissionen sowie
die getroffenen Maßnahmen zu deren Verminderung aufführt. Österreich, Italien,
Spanien, Zypern, Luxemburg, Malta und Polen wurden von der Kommission über das
Überschreiten der Frist unterrichtet. Stavros Dimas, der für Umwelt zuständige
Kommissar, erklärte dabei: "Unser System für den Emissionshandel sollte
erfolgreich funktionieren, damit in der EU Emissionen kosteneffizient reduziert
werden können." Dieses System für den Handel mit Treibhausgasemissionen
auf europäischer Ebene ermöglicht, Änderungen bei den Emissionsrechten
nachzuverfolgen. Die Kommission bemerkte, dass das Registriersystem noch immer
nicht in Zypern, Griechenland, Malta und Polen vorhanden sei. Nach einer
zweiten an den Mitgliedstaat gerichteten Mahnung hat die Kommission die
rechtliche Befugnis, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anzurufen.
Säumigen Mitgliedstaaten können Geldstrafen verhängt werden. |
Die Schaffung eines
"Europäischen Bündnisses für soziale Verantwortung der Unternehmen" fand am 22.
März mit Unterstützung der Europäischen Kommission statt. Diese Initiative
dient der Förderung der sozialen
Verantwortung der Unternehmen (EN) (CSR). Vladimir Spidla, das für
Beschäftigung und Soziales zuständige Mitglied der Kommission, ist der
Auffassung, dass "CSR auch dazu beitragen kann, Chancengleichheit in den
europäischen Unternehmen zu einer Realität werden zu lassen und die Integration
benachteiligter Gruppen voranzutreiben." Dieses Bündnis impliziert keinerlei
rechtliche Sachzwänge und stellt nur einen allgemeinen politischen Rahmen für
Initiativen im Bereich CRS dar. Von daher benutzt die Kommission den Begriff
"freiwillige Integration". Günter Verheugen, Vizepräsident der Europäischen
Kommission, fügt hinzu, dass "die Kommission sich für ein Konzept der
Freiwilligkeit entschieden hat, das effizienter und weniger bürokratisch ist.
Da es bei CSR um freiwillige Initiativen der Unternehmen geht, können wir nur
dazu anregen, indem wir mit den Unternehmen zusammenarbeiten." Diese
Entscheidung ist das Ergebnis von Beratungen und Dialog zwischen der Kommission
und den Unternehmen sowie anderen betroffenen Beteiligten über mehrere Jahre
hinweg. Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen haben für spektakuläre
Fortschritte in diesem Bereich gesorgt. |
Zwischen 1990 und 2004 sind etwa 7000 Badegebiete in
der Europäischen Union von den offiziellen Listen gestrichen worden. Am
6. April hat die Europäische Kommission 11 Mitgliedstaaten dazu
aufgefordert, die Streichung dieser Gebiete, die früher als Badegebiete
ausgewiesen waren, zu begründen. Die Länder, die eine erste schriftliche
Warnung erhalten haben, sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Portugal, Spanien und
Schweden. "[Ich sehe] mit Sorge, dass in bestimmten Mitgliedstaaten die in der
Richtlinie festgelegten Schutzbestimmungen bei einigen tausend Badegewässern in
der EU nicht mehr angewendet werden. Die Verschmutzung von Badegebieten nicht zu
beseitigen, verstößt gegen Geist und Buchstaben der Richtlinie", erklärte
Umweltkommissar Stavros Dimas. Gemäß der Badegewässerrichtlinie (EN)
müssen die Mitgliedstaaten der Kommission einen jährlichen Bericht über den
Zustand der Badegewässer vorlegen. In den Badegebieten muss die Wasserqualität
überwacht werden, und sie dürfen nicht verschmutzt sein. Diese Kontrolle
besteht unter anderem in regelmäßigen Probenahmen und der Erarbeitung eines
Kalenders zur Überwachung dieser Gewässer. Durch die Streichung aus den
amtlichen Listen fallen die ausgenommenen Badegebiete nicht mehr unter die
Gemeinschaftsregelung zum Schutz der Badegäste. Der Europäische Gerichtshof hat
kürzlich entschieden, dass die Streichung ordnungsgemäß begründet werden muss,
da diese Maßnahme keine Reaktion auf Verschmutzung darstellen darf. Die
Kommission will dafür sorgen, dass diesen Sommer Millionen von Badegästen in
sauberen Gewässern baden können. |
Welche Städte werden im Jahr 2010
zu "europäischen Kulturhautstädten" erkoren? Auch wenn die Entscheidung erst in
der zweiten Hälfte des Jahres 2006 durch den Rat
Kultur gefällt werden soll, haben drei Städte bereits jetzt die
Aufmerksamkeit der Jury auf sich gezogen, die mit der Bewertung der
verschiedenen Bewerbungen beauftragt ist. In ihrem am 11. April
veröffentlichten Bericht
(EN) empfahl diese, Essen (Deutschland), Pécz (Ungarn) und Istanbul
(Türkei) zu "Europäischen Kulturhauptstädten" zu erklären. Während am Anfang der
nationalen Wahlen 20 Städte zur Auswahl standen, sind inzwischen nur noch 3
davon übrig. Der Präsident der Jury, Sir Jeremy Isaacs, bezeichnete
nichtsdestotrotz die allgemeine Qualität der Bewerbungen als "hervorragend".
Dies bestätigte Ján Figel’, der für Bildung und Kultur zuständige
EU-Kommissar: "Ich freue mich über den Wettbewerb, der zwischen den
Bewerberstädten stattgefunden hat." Und er fügte hinzu: "Die Qualität der
Bewerbungen der Städte Essen, Görlitz, Pécs, Istanbul und Kiev zeigt, dass die
Kommission auf dem richtigen Weg ist, wenn sie das Verfahren zur Auswahl der
europäischen Hauptstädte künftig noch offener gestalten will." Das Projekt der "europäischen
Kulturhauptstädte" (EN) wurde 1985 als Beitrag zur "Annäherung der
europäischen Völker" geschaffen. Es hat großen Erfolg bei den Bürgern erzielt
und übt eine bedeutende Wirkung auf die kulturelle und sozioökonomische
Situation der zur "Hauptstadt" erklärten Städte aus, da sie zahlreiche Besucher
anziehen. Nach Cork (EN)
(Irland) im Jahr 2005 ist derzeit Patras
(EN) (Griechenland) europäische Kulturhauptstadt. |
Die Europäische Kommission hat sich mit der Frage der
Mindestpreise für den Kleinverkauf von Zigaretten befasst. Sie ist der
Auffassung, dass die von einigen Mitgliedstaaten festgelegten Tarife den
Wettbewerb verzerren und nur den Herstellern zugute kommen, indem sie ihre
Gewinnspannen schützen. Als Grund für die Mindestpreise, die manche
Mitgliedstaaten eingeführt haben, wird der Schutz der öffentlichen Gesundheit
angeführt. Die Kommission weist jedoch darauf hin, dass das Eingreifen der
Behörden eindeutig eine Einschränkung der Freiheit von Herstellern und
Importeuren darstellt, ihre Preise frei bestimmen zu können. László Kovács, der
Kommissar für Steuern und Zollunion, erklärte am 10. April: "Ich unterstütze
die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Sie
müssen jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen. Dies
ist bei der Festsetzung von Mindestpreisen für den Kleinverkauf von Zigaretten
nicht der Fall." Die Kommission hält Preis- und Steuererhöhungen
zwar durchaus für wirksame Maßnahmen zur Senkung des Tabakkonsums; die
Mindestpreise, die zudem nicht mit dem derzeitigen Rechtsrahmen in Einklang
stehen, sind jedoch nicht notwendig. Die Besteuerung
von Tabakprodukten hingegen kann einen Beitrag zum Erreichen von
Zielsetzungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit leisten. Die
Kommission plant unter anderem eine Erhöhung der Verbrauchssteuern, um das
Rauchen zu bekämpfen. |
Das Europäische Parlament hat die von Migranten und
Asylbewerbern durchlittenen "unannehmbaren Lebensbedingungen sowie
unmenschlichen und entwürdigenden Haftzustände" in den maltesischen
Haftanstalten bemängelt. Das Parlament entsandte am 24. März eine
Delegation nach Malta, um die Haftbedingungen dieser Immigranten vor Ort zu
überprüfen. Der Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (EN) schätzt die Situation
in Malta, nach Begutachtung von Lampedusa in Sizilien und den spanischen
Enklaven Ceuta und Melilla, "bei weitem als die Schlimmste" ein. Am 6. April
wurde im Parlament eine Entschließung verabschiedet, die die Haftbedingungen
anklagt. Die europäischen Abgeordneten präzisieren, dass die jährliche
Immigration auf die Insel Malta etwa 45 % der Geburtenrate entspricht. Das
Parlament drängte auf eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
gegenüber "denjenigen, die immer mehr unter den Migrationsströmen leiden". Der
Präsident von Malta, Edward Fenech Adami, äußerte sich in diesem Sinne und hob
dabei hervor, dass die Insel mit ihren 450.000 Einwohnern die Ankunft von
2000 Immigranten jährlich nicht alleine auffangen könne. In seiner
Entschließung ruft das Parlament die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie
vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten
zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft lückenlos anzuwenden. Auch appelliert das
Parlament an die Kommission, die Dublin
II-Verordnung, die eine Bearbeitung der Asylanfragen durch das erste
Zugangsland festlegt, zu überprüfen. Das Anliegen des Parlaments besteht darin,
ein System einzuführen, das für eine gleichmäßige Aufteilung der
Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die
Asylverfahren sorgt, um die steigende Zahl von Immigranten in der EU künftig
besser vorwegnehmen zu können. |
Ein Kraftfahrzeugschaden in einem anderen Mitgliedstaat
führt häufig zu einem Durcheinander bei den betroffenen
Versicherungsunternehmen. Die Europäische Kommission will auf diesem Gebiet
etwas tun und hat am 6. April eine öffentliche
Konsultation gestartet, die sich mit zwei Aspekten im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung beschäftigt.
Ersterer betrifft die Effizienz der Schadenregulierungsbeauftragten bei der
Schadensabwicklung und der zweite dreht sich um die Deckung von Anwalts- und
Gerichtskosten. Der Online-Fragebogen ist an europäische Bürger
gerichtet, aber auch an interessierte Personen wie Juristen und natürlich die
Versicherer selbst. Die Konsultation läuft bis
5. Juni 2006. Die derzeit geltende gemeinschaftliche
Gesetzgebung soll den freien Kraftfahrzeugverkehr in der Europäischen Union
gewährleisten. Die Richtlinien
bieten ein Entschädigungssystem für Opfer, wenn der Verursacher des Unfalls aus
einem anderen Mitgliedstaat stammt. Die Umfrage der Kommission befasst sich mit
diesem Umstand. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy erklärte hierzu: "Wir
möchten von Menschen, die unmittelbar mit diesen beiden Aspekten konfrontiert
waren, erfahren, wie gut die von uns geschaffenen Systeme in der Praxis
funktionieren. Ihre Meinung ist uns wichtig!" |
Der Rat der Europäischen Union hat für den weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko
ein offizielles Einreiseverbot in die 25 Mitgliedstaaten beschlossen, das ab
Montag, den 10. April gilt. Dem weißrussischen Präsidenten sowie 30 Mitgliedern
der Führungsriege und weiteren designierten Beamten wird das Visum für die
Europäischen Grenzen verwehrt. Die Schlussfolgerungen
des Rates (EN) präzisieren, dass die einschränkenden Maßnahmen keineswegs
das weißrussische Volk betreffen. "Diese Maßnahmen können nach Befreiung und
schneller Rehabilitation aller politischen Gefangenen sowie nach einer Reform
der Wahlordnung, die den Verpflichtungen im Rahmen der OSZE und den anderen
internationalen Normen für demokratische Wahlen gerecht wird, neu untersucht
werden." Am 19. März gewann Alexander Lukaschenko die
Präsidentschaftswahlen im ersten Wahlgang mit fast 83 % der Stimmen. Die
EU betont jedoch den "betrügerischen" und "ungerechten" Ablauf dieser Wahlen
und zielt dabei insbesondere auf die Schlussfolgerungen der Beobachter
der OSZE (EN) sowie auf die Repression ab, die auf die Zivilbevölkerung und
die demokratische Opposition ausgeübt wird . Sie begrüßt ebenfalls die
Schaffung "einer wahrhaftigen Opposition" und "einer politisch aktiven
Zivilbevölkerung" in Weißrussland, die eine politische Alternative schafft. Das
Einreiseverbot für Alexander Lukaschenko hält die EU jedoch nicht davon ab, mit
Weißrussland bilaterale Beziehungen im Rahmen der europäischen
Nachbarschaftspolitik (EN) aufrechtzuerhalten. |
Am 6. April hat die Europäische Kommission
22 Mio. € für humanitäre Hilfsmaßnahmen für die Opfer des Konflikts
bewilligt, der seit Herbst 1999 in Tschetschenien tobt. Die
Hilfsbedürfnisse in der Region sind erheblich: Die Europäische Kommission hat
bereits 196 Mio. € über ECHO (EN), ihr Amt
für humanitäre Hilfe, bereitgestellt. Ziel ist, die Unterstützung für Schutzmaßnahmen
im Nord-Kaukasus (EN), genauer gesagt in Tschetschenien, Inguschetien
und Dagestan, zu verlängern. Mit dem Geld wird die Versorgung gefährdeter
Bevölkerungsgruppen mit Grundnahrungsmitteln finanziert. Ferner wird es für
Primarbildung, berufliche Bildung sowie psychologische Unterstützung für
Menschen, die unter kriegsbedingten Traumata leiden, insbesondere für Kinder,
aufgewandt. Auch eine Sensibilisierungskampagne zur Aufklärung über
Minengefahren soll finanziert werden. Darüber hinaus sind die Sanierung von
Wohngebäuden, die Einrichtung von Gesundheitsdiensten und die Wasserversorgung
durch Zisternenwagen in Grosny geplant. Ein weiterer Teil der Gelder wird der
Unterstützung der zahlreichen Flüchtlinge in der Region dienen. Bei einer
Gesamtbevölkerung von rund 800 000 Einwohnern gibt es Schätzungen
zufolge rund 200 000 Vertriebene innerhalb Tschetscheniens. Außerhalb
Tschetscheniens gibt es weiterhin rund 25 000 Vertriebene in Inguschetien,
rund 9 000 in Dagestan und 5 000 Flüchtlinge in Aserbaidschan. Es sei
daran erinnert, dass diese Menschen unter erbärmlichen Bedingungen leben. Die
häufigen russischen Militäroperationen und die damit einhergehenden
Menschenrechtsverletzungen tragen noch weiter zum Leid der Zivilbevölkerung
bei. |
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Der neue Reiseführer: "Visit Europe"
Eine Website für "Eurotrotter"?
Suchen Sie nicht länger. Das neue von der European
Travel Commission (EN) geschaffene Portal "Visit Europe" (EN) wird Ihnen von
jetzt als Ihr persönlicher Reiseführer dienen, mit dem Sie Ihre Reisen auf dem
Kontinent besser vorbereiten können.
Diese Website wurde anlässlich
der Europäischen
Tourismusminister-Konferenz am 21. März in Wien entworfen und soll die Grenzen überwinden helfen, die der
Verbraucher bei seiner langen Reise durch Europa erleben kann
Alle Ihre Fragen werden auf der Site beantwortet,
enthalten sind beispielsweise zahlreiche praktische Auskünfte über Europa (34
Länder), wie Reiseplanung (Suche nach einem Flug mit Auswahl unter 500
Fluggesellschaften, Wettervorhersage, Kalender, Währungsumrechner und vieles
mehr).
Mit einem "Klick" verfügen Sie über eine Fundgrube von
Informationen, die nach Land und nach Kategorie geordnet sind. Außerdem finden
Sie Empfehlungen zu den Themen "Wohin gehen?", "Was unternehmen?" und darüber
hinaus Links zu nationalen Websiten.
Die Site "Visit Europe" wurde im Rahmen der Strategie
für eine neue EU-Tourismuspolitik geschaffen. Diese Strategie weist sechs
grundlegende Ziele zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der
Tourismusindustrie auf, unter Wahrung einer Partnerschaft mit allen
Beteiligten:
- bessere Koordinierung politischer Maßnahmen;
- optimierte Nutzung der bestehenden europäischen
Finanzierungsinstrumente;
- eine "Europäische
Agenda 21 für den Tourismus" zur Förderung der Nachhaltigkeit im
Tourismus;
- verbesserte Rechtsvorschriften werden in den
Prozess der "Besseren
Rechtsetzung" einbezogen;
- Bereitstellung von hochwertigem Datenmaterial
für fundiertere Kenntnisse;
- mehr Werbung für europäische Reiseziele
innerhalb der Union.
Die europäische Tourismusindustrie umfasst ungefähr zwei
Millionen Unternehmen, die ca. 4 % der gesamten Arbeitnehmer in der Union
beschäftigen; in Zahlen ausgedrückt geht es um acht Millionen Arbeitsplätze.
Obwohl Europa weltweit das meist besuchte Urlaubsziel ist, erhöht sich die Zahl
der internationalen Touristen langsamer als der Durchschnitt weltweit. Der
Wettbewerb unter neuen Ferienzielen wird von Tag zu Tag stärker. Die
Europäische Union muss sich dieser neuen Herausforderung stellen.
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Umzugsgründe der Europäer: Liebe und bessere Lebensqualität
Wie viele unserer Mitbürger verlassen ihr Land, um in einem
anderen Mitgliedstaat zu leben? Aus welchen Gründen lebt jemand im Ausland? Vor
ein paar Monaten hat das europäische Jahr der Mobilität der Arbeiternehmer
begonnen und im Folgenden werden Sie mehr über Mobilität in Europa erfahren.
Wussten Sie zum Beispiel, dass zwar annähernd 2 % der europäischen
Bürger derzeit in einem anderen EU-Land leben als dem, aus dem sie stammen,
jedoch nur 25 % von ihnen der Arbeit wegen umzogen?
Die Hauptfaktoren, die Menschen ins Ausland ziehen
lassen, drehen sich um Partner oder Familie oder die Suche nach mehr
Lebensqualität. Jeder zweite dieser Migranten hat schon einmal im Ausland
gelebt, bei den Jüngeren war dies häufig durch ihre Teilnahme an Programmen wie
ERASMUS der Fall.
Italien, Spanien, Deutschland
Italien und Spanien ziehen
überwiegend Rentner an, die häufig aus Großstädten stammen und sich in
ländlichen Gegenden niederlassen. Dagegen kommen Menschen, die wegen der Arbeit
in ein anderes Land ziehen, eher aus ländlichen Gegenden und siedeln in Haupt-
und andere Großstädte um. Hauptgrund für die Einwanderung nach Deutschland ist
die Suche nach manueller Arbeit. Menschen, die in das Vereinigte Königreich
ziehen, sind eher Fachkräfte (vor allem aus dem Finanz-, Versicherungs- und
Immobiliensektor). Die Mehrheit stammt dabei aus der Mittelschicht und geht
einer nicht manuellen Beschäftigung im Gastland nach.
Politik
Menschen, die in einem anderen
EU-Land leben, sind politisch aktiver als die Bevölkerung im Allgemeinen und
ihre politische Gesinnung ist eher links. Sie interessieren sich für die
Politik ihres Gastlandes, vor allem wenn sie dort länger leben, und ihre
Beteiligung an den Europawahlen liegt etwas über dem lokalen Durchschnitt.
Spanische Migranten gehen am ehesten zur Wahl, Italiener stehen der Politik
ihres Heimatlandes am kritischsten gegenüber und bei den Briten ist die
Wahrscheinlichkeit am größten, dass sie an einer öffentlichen Demonstration
teilnehmen oder Kontakt zu ihren politischen Vertretern aufnehmen.
Für die meisten EU-Bürger, die in
einem anderen Land als in ihrem Heimatland leben, ist das Gefühl, Europäer zu
sein, voll und ganz mit damit vereinbar, dass sie sich sowohl mit ihrem
Herkunftsland als auch dem Land, in dem sie leben, verbunden fühlen.
Die für das Europäische Jahr der
Mobilität der Arbeitnehmer bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von
10 Mio. Euro sind für Projekte zur Sensibilisierung für die Mobilität
und für Großveranstaltungen bestimmt, etwa für die Wiener Mobilitätskonferenz
im Juni und für die Europa-Stellenbörse "Job Fair Europe" im September mit Stellenbörsen
in mehr als 50 europäischen Städten.
Zu den Projekten gehören
"Mobilitätsabende" auf einem europäischen Fernsehsender und in Paris im
Dezember 2006, eine Werbekampagne in den Magazinen aller europäischen U-Bahnen,
neue Filme, die den Wert von Mobilität aufzeigen, sowie ein Blog auf den
Internet-Seiten des Europäischen Jahres der Mobilität der Arbeitnehmer. Mehrere
Studien sind geplant, durch die die Auswirkungen von Mobilität bewertet und die
statistischen Daten verbessert werden sollen. Ein europäischer Preis wird an
die Einrichtung verliehen werden, die am meisten für die Arbeitskräftemobilität
getan hat.
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