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Aktuelles
EU setzt Direktbeihilfen für Palästinenser aus
Einigung zur EU-Finanzplanung 2007-2013
EU will Transparenz bei der wissenschaftlichen Arbeit mit GVO verbessern
Energiemärkte: EU verabschiedet strenge Maßnahmen gegen langsame Liberalisierung
".eu": Europas eigene Internetdomäne jetzt für alle zugänglich
Mangel an Ärzten in Afrika: EU schlägt Alarm
Entsendung von Arbeitnehmern – schneller und unbürokratischer
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04. Mai 2006
 
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Europa-Newsletter - Die Europäische Aktualität auf einen Blick

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20. April 2006 - Ausg. 79



Aktuelles

EU setzt Direktbeihilfen für Palästinenser aus

Westjordanland: Flüchtlingshilfe 2004 © EG/ECHO/Denis Van PraetDie Außenminister der EU beschlossen am 10. April, Direktzahlungen und technische Hilfe für die neue palästinensische Regierung auszusetzen, solange diese die drei vom Rat und vom Quartett (EN) festgelegten Grundsätze nicht beachtet: Gewaltverzicht, Anerkennung Israels und Beachtung bestehender Vereinbarungen.

"Unsere Politik stellt weder eine Drohung, noch eine Erpressung, noch eine Art kollektiver Bestrafung dar", erläuterte die österreichische Außenministerin Ursula Plassnik. "Wir sind aber unseren Wählern und Steuerzahlern Rechenschaft schuldig, dass Steuergelder nicht dafür eingesetzt werden, Gewalt oder Terrorismus zu finanzieren."

Die EU wird die palästinensische Bevölkerung jedoch auch weiterhin unterstützen und ihr grundlegende humanitäre Hilfe zur Verfügung stellen.

"Unser Ziel ist es nicht, die Hamas-Regierung zum Scheitern zu bringen, sondern dass sie unsere Kriterien akzeptiert", führte die Ministerin aus. "Uns geht es darum, dass alle Parteien durch friedliche Mittel zu einer positiven Entwicklung im Nahen Osten beitragen."

Der Rat bestätigte sein Engagement für die Demokratisierung der palästinensischen Institutionen und brachte seine Unterstützung für Mahmud Abbas, den Präsidenten der Palästinenserbehörde, zum Ausdruck.

Die Außenminister riefen Israel dazu auf, auf Siedlungsaktivitäten und den Bau einer Trennmauer zu verzichten und wiesen darauf hin, dass letztere gegen das internationale Recht verstoße und die Durchführbarkeit der vereinbarten Zwei-Staaten-Lösung bedrohe. Ferner forderten sie Israel dazu auf, den Palästinensern die Steuer- und Zolleinnahmen zu überweisen, die sie ihnen schuldet.

Der Rat begrüßte die kürzlich erfolgte Erklärung des israelischen Übergangspremierministers Ehud Olmert, in der er um die Aufnahme von Verhandlungen mit den Palästinensern ersucht, und die positive Reaktion von Mahmud Abbas.

 
EU verurteilt Selbstmordanschlag in Tel Aviv

Die Präsidentschaft der Europäischen Union und der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Javier Solana haben das am 17. April in Tel Aviv verübte Selbstmordattentat gegen unschuldige Zivilisten, bei dem neun Menschen ums Leben kamen und viele weitere verletzt wurden, aufs Härteste verurteilt.

Die Präsidentschaft hat die Erklärung des Präsidenten der Palästinenserbehörde Mahmud Abbas zur Kenntnis genommen, der den Anschlag ebenfalls verurteilt, und die palästinensische Regierung aufgefordert, sich für die von der internationalen Gemeinschaft festgelegten Grundsätze stark zu machen, zu denen auch der Gewaltverzicht zählt, um eine friedliche Lösung möglich zu machen.

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Website im Blickpunkt

Anliegen der Bürger

Einigung zur EU-Finanzplanung 2007-2013

EuromünzenNach siebenstündigen Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission wurde am 4. April eine definitive Einigung zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 erreicht.

Der Kompromiss bewilligt eine Aufstockung der Haushaltsausgaben der EU-27 um 4 Mrd. Euro, deren Gesamtbetrag ursprünglich im Dezember 2005 vom Europäischen Rat festgelegt worden war.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso zeigte sich über das Ergebnis der Verhandlungen zufrieden. Es sei ein "Erfolg" und eine "hervorragende Neuigkeit für Europa", das jetzt über die nötigen Geldmittel verfügt, die zur Sicherung der Entwicklung der EU in den kommenden Jahren benötigt werden.

Die Aufstockung des Haushalts um 4 Mrd. Euro soll zur Förderung bestimmter Programme in den Bereichen Außenmaßnahmen und Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik benutzt werden, jedoch auch für vorrangige EU-Bereiche wie Jugend, lebenslanges Lernen, Forschung und Entwicklung und transeuropäische Verkehrsnetze.

Gleich im Anschluss wurde darüber hinaus der Text über die neue interinstitutionnelle Einigung zur Finanzdisziplin und zur Verbesserung des Haushaltsverfahrens verabschiedet. Die neuen Bestimmungen werden dem Parlament eine Einbindung in das für 2008-2009 vorgesehene Verfahren zur Revision des Haushalts ermöglichen.

Die Einigung zum Haushalt dürfte demnächst vom Rat und vom Europäischen Parlament bei seiner Mai-Sitzung in Straßburg angenommen werden, um die Umsetzung des neuen Finanzrahmens ab dem 1. Januar 2007 zu ermöglichen.

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EU will Transparenz bei der wissenschaftlichen Arbeit mit GVO verbessern

Landwirt bei der ArbeitAm 12. April hat die Kommission Vorschläge bezüglich der Kontrolle von genetisch veränderten Organismen (GVO) vor ihrem Inverkehrbringen in der EU vorgelegt. Im Wesentlichen zielt der Kommissionsvorschlag auf eine "praktische Verbesserung des europäischen Rechts" im GVO-Bereich ab. Durch den neuen Vorschlag sollen die wissenschaftliche Kohärenz und Transparenz von Entscheidungen in diesem Zusammenhang gestärkt werden. Die Kommission baut hierbei auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), einer 2002 eingerichteten Behörde mit Sitz in Parma.


Mehr wissenschaftliche Studien

Hinsichtlich der Kontrollen soll die EFSA in Zukunft enger mit den nationalen wissenschaftlichen Behörden zusammenarbeiten, um bei wissenschaftlichen Differenzen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Lösungen zu finden. Die EFSA, die den Anbau von GVO in der EU bislang immer gestattet hat, wird auch dazu aufgefordert, in ihren Gutachten zu einzelnen Anträgen detaillierter zu begründen, weshalb sie wissenschaftlich fundierte Einwände von Seiten der zuständigen nationalen Behörden ablehnt.

Die Kommission appellierte außerdem an die EFSA, in ihren Risikobewertungen zum Inverkehrbringen von GVO stärker auf potenzielle Langzeitwirkungen und Fragen der biologischen Vielfalt einzugehen. Im Hinblick auf die Entscheidungsphase schlägt die Kommission eine Weiterentwicklung des Zulassungsverfahrens für GVO vor: Sie wird "von Fall zu Fall angemessene zusätzliche Risikomanagementmaßnahmen" einführen, die beim Auftreten bestimmter Risiken zum Einsatz kommen, und will bei den Zulassungsverfahren einen besseren Konsens erzielen.


Das Vertrauen der Mitgliedstaaten stärken

"Wir wollen das Vertrauen der Mitgliedstaaten und der öffentlichen Meinung in die Zulassungsverfahren für GVO vergrößern", erklärte Philip Tod, der Sprecher von Gesundheitskommissar Markos Kyprianou.

Die EU regelt seit fünf Jahren Vermarktung und Herstellung von GVO. Die Richtlinie vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt sieht unter anderem Kontrollen von GVO durch nationale Behörden und die EFSA vor der Freisetzung vor. Den neuen Vorschlag kommentierte Tod mit den Worten: "Wir sind dem Wunsch nach mehr Transparenz bei der wissenschaftlichen Bewertung nachgekommen."

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Energiemärkte: EU verabschiedet strenge Maßnahmen gegen langsame Liberalisierung

Hoshspannungsleitung im BauMit 28 Fristsetzungsschreiben, die am 4. April an 17 Mitgliedstaaten verschickt wurden, hat die Kommission energische Maßnahmen gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die die Rechtsvorschriften zum Energiebinnenmarkt nicht umgesetzt haben.

"Die Mitgliedstaaten müssen die Elektrizitäts- und Erdgasrichtlinie zügig und vollständig umsetzen, und zwar nicht nur formal, sondern auch inhaltlich", warnte Energiekommissar Andris Piebalgs.

Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Lettland, Polen, Schweden, die Slowakei und das Vereinigte Königreich erhielten Aufforderungsschreiben aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung bzw. der mangelhaften Anwendung der Richtlinien (so wie im Falle Spaniens).

Nach Ansicht der Kommission lässt sich eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung ohne offene und wettbewerbsorientierte Energiemärkte, die den europäischen Unternehmen ermöglichen, Wettbewerber im europäischen Maßstab statt marktbeherrschender Akteure auf nationaler Ebene zu sein, nicht erreichen.

Die ordnungsgemäße Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften in nationales Recht ist von entscheidender Bedeutung, damit diese Märkte funktionieren und zum 1. Juli 2007 tatsächlich für alle Verbraucher offen sind.

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".eu": Europas eigene Internetdomäne jetzt für alle zugänglich

Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien am Einführungstag des ".eu"-DomänennamensDas Kürzel ".eu", die neue europäische Internetdomäne, wurde am 7. April um 11.00 Uhr für uns alle Wirklichkeit. Über 1,5 Millionen Registrierungsanfragen von ".eu"-Domänennamen wurden in weniger als einer Woche verzeichnet, die meisten davon wurden in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden beantragt.

"Heute wird die europäische Wissensgesellschaft im Internet weltweit sichtbar", erklärte Viviane Reding, die Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, am Einführungstag. "Nun können Europa und seine Bürger – geschützt durch EU-Vorschriften – eine eigene Identität im Internet zeigen."

Wie lässt man sich registrieren? Nichts einfacher als das. Die Registrierung erfolgt über eine der 779 zuständigen Registrierstellen, die die Anträge der Benutzer entgegennehmen. Diese Stellen werden durch EURid, einer gemeinnützigen, von der Kommission gewählten Organisation betrieben, die mit der Verwaltung der neuen Top-Level-Domäne beauftragt ist.

Das ".eu"-Domänenkürzel wird dann innerhalb weniger Stunden aktiviert. Die mit der Registrierung verbundenen Kosten sind innerhalb der Europäischen Union unterschiedlich hoch, im günstigsten Falle können die anfallenden Gesamtkosten (darunter die Gebühren der Registrierstelle und des Registrars) bei 12 Euro liegen.

Die eingegangenen Anträge werden nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben, was bedeutet, dass bei zwei Antragstellern mit derselben ".eu"-Domäne der zuerst eingegangene Antrag angenommen wird.

Die Anträge werden in den nach Eingang folgenden Stunden ohne zusätzliche Formalitäten automatisch registriert.

Die Einführung des ".eu"-Domänennamens fand in drei Phasen (EN) statt. In der ersten Phase (7. Dezember 2005 bis 7. Februar 2006) war ein Antrag auf eine ".eu"-Domäne ausschließlich Markeninhabern und öffentlichen Stellen vorbehalten. Vom 7. Februar bis 6. April 2006 konnten Anträge für Unternehmensnamen, nicht eingetragene Markennamen oder Namen von Kunstwerken gestellt werden. Während dieser Übergangsphase gingen etwa 320.000 Anträge ein.

Seit dem 7. April kann jede in der Europäischen Union niedergelassene Person einen ".eu"-Domänennamen registrieren lassen.

Was die Institutionen und die Beamten der Europäischen Union angeht, gehen diese allesamt am 9. Mai 2006, dem Europatag, auf den neuen Namen über.

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Mangel an Ärzten in Afrika: EU schlägt Alarm

Medizinische Hilfe: Burundi - Impfung© EG/ECHO/Samy CecchinAnlässlich des Weltgesundheitstags (EN) setzte Louis Michel, EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe, ein Zeichen, indem er den akuten Mangel an Ärzten und Krankenschwestern in Afrika missbilligte.

Dabei forderte er zu einer internationalen Zusammenarbeit auf, um den am meisten betroffenen Ländern zu helfen. Ebenso müssen die verhängnisvollen Auswirkungen auf das Gesundheitswesen verringert werden, die durch die wachsende Abhängigkeit der reichen Länder vom internationalen Arbeitsmarkt zur Einstellung von Gesundheitspersonal entstehen. "In Afrika gibt es weniger als 1 Arzt je 1000 Einwohner. In Europa sind es zehnmal mehr", erklärte er. "Es muss in die Ausbildung von Fachpersonal investiert, Hilfe geleistet und bewerkstelligt werden, dass genügend Kräfte zur Deckung des Bedarfs vor Ort bleiben." Zur Besserung der Lage hat die Europäische Kommission im Dezember 2005 eine vom Ministerrat der EU am 10. April angenommene Strategie zur Bekämpfung des Ärzte- und Krankenschwestermangels (EN) verabschiedet.

Die Mitgliedstaaten haben die Kommission gebeten, eine Arbeitsgruppe zusammenzustellen, die mit der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex bezüglich ethikorientierter Einstellungen beauftragt wird. Die Frage soll in den kommenden zwei Monaten detailliert erörtert werden.

Die Gründe für den Personalmangel in den Gesundheitssystemen in zahlreichen Entwicklungsländern sind komplex: Ungenügende Investition in Gesundheitsdienste und Ausbildung sowie das Fehlen dringend notwendiger Geräte und Medikamente haben eine Verschlechterung der Gesundheitsleistungen mit sich gebracht. Außerdem hat ein großer Teil des medizinischen Personals – auf der Suche nach besseren Arbeitsbedingungen in Ballungszentren oder im Ausland – die ländlichen und abgelegenen Gegenden verlassen.

Der Mangel an Ärzten und Krankenschwestern in zahlreichen afrikanischen Ländern behindert die Umsetzung der Millenniums-Ziele für Entwicklung (EN). Es ist eine Tatsache, dass die Pandemien Aids, Tuberkulose und Malaria (EN) und ein unzureichender Zugang zu medikamentöser Behandlung während der letzen 25 Jahre in 17 afrikanischen Ländern zu einer gesunkenen Lebenserwartung geführt haben.

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Entsendung von Arbeitnehmern – schneller und unbürokratischer

HändeschüttelnDie Europäische Kommission hat am 4. April Leitlinien veröffentlicht, um öffentlichen Behörden, Unternehmen und Arbeitnehmern zu einem besseren Verständnis ihrer Rechte und Pflichten zu verhelfen, wenn Firmen Arbeitnehmer von einem EU-Land in ein anderes entsenden. Diese Leitlinien, die die Umsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern erleichtern sollen, wurden zusammen mit dem überarbeiteten Kommissionsvorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie veröffentlicht.

"Ich fordere die Mitgliedstaaten dringend auf, die Erbringung von Dienstleistungen in ganz Europa zu erleichtern, damit die europäischen Arbeitnehmer die Vorteile des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können und gleichzeitig gut geschützt sind", so Vladimir Spidla, der für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit zuständige EU-Kommissar.

In der Mitteilung werden Leitlinien zu vier Maßnahmen aufgeführt, insbesondere wird Folgendes festgestellt:

  • Ein Dienstleistungserbringer ist nicht verpflichtet, über einen ständigen Vertreter im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats zu verfügen.
  • Das Aufnahmeland darf keine vorherige Genehmigung für die Entsendung von Arbeitnehmern verlangen, möglicherweise muss jedoch Dienstleistungsunternehmen eine allgemeine Genehmigung in bestimmten Sektoren erteilt werden, wenn sie Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat erbringen.

  • Es besteht die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, eine Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern vor der Aufnahme von Arbeiten zu verlangen, um Kontrollen in den Aufnahmeländern zu erleichtern.

  • Die Dienstleistungserbringer müssen Personalunterlagen wie Time-Sheets oder Unterlagen über Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz bereithalten.

Ebenso müssen die Aufnahmemitgliedstaaten darauf achten, dass die in der Richtlinie zur Entsendung vorgesehenen Beschäftigungsbedingungen für die Arbeitnehmer gelten, die in ihr Hoheitsgebiet entsandt wurden. Hierbei können sie von Dienstleistungserbringern im Ausland fordern, sich bestimmten Kontrollen zu unterziehen, solange diese nicht den freien Dienstleistungsverkehr einschränken.

Gleichermaßen müssen die nationalen Behörden der Herkunftsländer loyal mit den Behörden in den Aufnahmemitgliedstaaten zusammenarbeiten und ihnen alle verlangten Auskünfte erteilen, damit sie in die Lage versetzt werden, ihre Kontrollpflichten zu erfüllen und gegen illegale Praktiken vorzugehen.


Konkrete Maßnahmen

Zur Erleichterung der Arbeitnehmerentsendung werden in der Mitteilung einige Vorschläge an die Mitgliedstaaten gerichtet, darunter die Verbesserung von Websites und sonstigen Informationsinstrumenten, der Ausbau von Verbindungsbüros und Aufsichtsbehörden, die Verwendung von elektronischen Systemen für den Informationsaustausch und eine verbesserte Vernetzung von Arbeitsaufsichtsbehörden.

Weiter hat die Kommission im Hinblick auf einen einfacheren Informationsaustausch eine mehrsprachige Zusammenarbeit vorgesehen. Ein mehrsprachiges Kooperationsformular dürfte dazu beitragen, den lokalen Verwaltungen die Untersuchung von Unterlagen jenseits aller Sprachbarrieren zu erleichtern.

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In Kürze

Forscher mit ReagenzglasAm 7. April hat die Kommission die neuen europäischen Leitlinien (EN) über Brustkrebsvorsorge und –diagnose veröffentlicht. Das Europäische Netz der Krebsregister (ENCR) schätzt, dass im Jahr 2003 etwa 32 000 Frauen an den Folgen von Brustkrebs gestorben sind. Markos Kyprianou, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar, hat zu diesem Thema erklärt, dass "jedes Jahr in Europa etwa 32 000 Todesfälle durch Brustkrebs vermieden werden könnten, wenn überall in der EU bessere Verfahren für Mammographie-Screening angewandt würden. Die früheren Fassungen der Leitlinien zur Screening-Qualität haben bereits viel bewirkt, doch muss Europa noch viel mehr zur Bekämpfung dieser Krankheit tun." In diesem Rahmen werden über 200 Fachärzte aus achtzehn Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, der Schweiz, Israel, Kanada und den Vereinigten Staaten aufgefordert, diese Richtlinien als Referenzdokument für bewährte Verfahren anzusehen. Die Vorsorge mithilfe von Mammographie ermöglicht ein frühes Erkennen von Krebs und eine deutliche Verbesserung der Heilungschancen. Es ist z. B. vorgesehen, dass eine Mammographieuntersuchung bei Frauen über 50 Jahren alle zwei Jahre durchgeführt werden soll. Diese Leitlinien heben die Wichtigkeit der technischen Aspekte der Vorsorge, wie etwa der digitalen Krebsvorsorge, hervor, die vom Europäischen Netz der Krebsregister ausgearbeitet worden sind und durch das Programm "Europa gegen den Krebs" der Europäischen Kommission mitfinanziert wurden. Das Gesamtbudget dieser neuen Initiative ist in das Programm für öffentliche Gesundheit 2008 eingegliedert, dessen Jahresbudget sich auf 59,8 Mio. € beläuft. Brustkrebs ist eine der schwersten und am meisten verbreiteten Frauenkrankheiten in Europa.

Fahrrad fahrender Vater und seine 2 Kinder mit Schutzmasken gegen LuftverschmutzungAm 6. April hat die Kommission beschlossen, bestimmte Mitgliedstaaten an die Einhaltung der Gesetzgebung zu Klimaveränderungen zu erinnern. Die 25 Mitgliedstaaten waren ebenfalls aufgefordert, bis zum 15. März einen Bericht einzureichen, der ihre Treibhausgasemissionen sowie die getroffenen Maßnahmen zu deren Verminderung aufführt. Österreich, Italien, Spanien, Zypern, Luxemburg, Malta und Polen wurden von der Kommission über das Überschreiten der Frist unterrichtet. Stavros Dimas, der für Umwelt zuständige Kommissar, erklärte dabei: "Unser System für den Emissionshandel sollte erfolgreich funktionieren, damit in der EU Emissionen kosteneffizient reduziert werden können." Dieses System für den Handel mit Treibhausgasemissionen auf europäischer Ebene ermöglicht, Änderungen bei den Emissionsrechten nachzuverfolgen. Die Kommission bemerkte, dass das Registriersystem noch immer nicht in Zypern, Griechenland, Malta und Polen vorhanden sei. Nach einer zweiten an den Mitgliedstaat gerichteten Mahnung hat die Kommission die rechtliche Befugnis, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anzurufen. Säumigen Mitgliedstaaten können Geldstrafen verhängt werden.

Eine Baustelle, Kräne mit Eurozeichen im HintergrundDie Schaffung eines "Europäischen Bündnisses für soziale Verantwortung der Unternehmen" fand am 22. März mit Unterstützung der Europäischen Kommission statt. Diese Initiative dient der Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen (EN) (CSR). Vladimir Spidla, das für Beschäftigung und Soziales zuständige Mitglied der Kommission, ist der Auffassung, dass "CSR auch dazu beitragen kann, Chancengleichheit in den europäischen Unternehmen zu einer Realität werden zu lassen und die Integration benachteiligter Gruppen voranzutreiben." Dieses Bündnis impliziert keinerlei rechtliche Sachzwänge und stellt nur einen allgemeinen politischen Rahmen für Initiativen im Bereich CRS dar. Von daher benutzt die Kommission den Begriff "freiwillige Integration". Günter Verheugen, Vizepräsident der Europäischen Kommission, fügt hinzu, dass "die Kommission sich für ein Konzept der Freiwilligkeit entschieden hat, das effizienter und weniger bürokratisch ist. Da es bei CSR um freiwillige Initiativen der Unternehmen geht, können wir nur dazu anregen, indem wir mit den Unternehmen zusammenarbeiten." Diese Entscheidung ist das Ergebnis von Beratungen und Dialog zwischen der Kommission und den Unternehmen sowie anderen betroffenen Beteiligten über mehrere Jahre hinweg. Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen haben für spektakuläre Fortschritte in diesem Bereich gesorgt.

Kleiner Junge am Ufer eines Sees mit einem Segelboot in der Hand, das den Abdruck der Europa-Flagge trägtZwischen 1990 und 2004 sind etwa 7000 Badegebiete in der Europäischen Union von den offiziellen Listen gestrichen worden. Am 6. April hat die Europäische Kommission 11 Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die Streichung dieser Gebiete, die früher als Badegebiete ausgewiesen waren, zu begründen. Die Länder, die eine erste schriftliche Warnung erhalten haben, sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. "[Ich sehe] mit Sorge, dass in bestimmten Mitgliedstaaten die in der Richtlinie festgelegten Schutzbestimmungen bei einigen tausend Badegewässern in der EU nicht mehr angewendet werden. Die Verschmutzung von Badegebieten nicht zu beseitigen, verstößt gegen Geist und Buchstaben der Richtlinie", erklärte Umweltkommissar Stavros Dimas. Gemäß der Badegewässerrichtlinie (EN) müssen die Mitgliedstaaten der Kommission einen jährlichen Bericht über den Zustand der Badegewässer vorlegen. In den Badegebieten muss die Wasserqualität überwacht werden, und sie dürfen nicht verschmutzt sein. Diese Kontrolle besteht unter anderem in regelmäßigen Probenahmen und der Erarbeitung eines Kalenders zur Überwachung dieser Gewässer. Durch die Streichung aus den amtlichen Listen fallen die ausgenommenen Badegebiete nicht mehr unter die Gemeinschaftsregelung zum Schutz der Badegäste. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass die Streichung ordnungsgemäß begründet werden muss, da diese Maßnahme keine Reaktion auf Verschmutzung darstellen darf. Die Kommission will dafür sorgen, dass diesen Sommer Millionen von Badegästen in sauberen Gewässern baden können.

Logo Patras 2006Welche Städte werden im Jahr 2010 zu "europäischen Kulturhautstädten" erkoren? Auch wenn die Entscheidung erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 durch den Rat Kultur gefällt werden soll, haben drei Städte bereits jetzt die Aufmerksamkeit der Jury auf sich gezogen, die mit der Bewertung der verschiedenen Bewerbungen beauftragt ist. In ihrem am 11. April veröffentlichten Bericht (EN) empfahl diese, Essen (Deutschland), Pécz (Ungarn) und Istanbul (Türkei) zu "Europäischen Kulturhauptstädten" zu erklären. Während am Anfang der nationalen Wahlen 20 Städte zur Auswahl standen, sind inzwischen nur noch 3 davon übrig. Der Präsident der Jury, Sir Jeremy Isaacs, bezeichnete nichtsdestotrotz die allgemeine Qualität der Bewerbungen als "hervorragend". Dies bestätigte Ján Figel’, der für Bildung und Kultur zuständige EU-Kommissar: "Ich freue mich über den Wettbewerb, der zwischen den Bewerberstädten stattgefunden hat." Und er fügte hinzu: "Die Qualität der Bewerbungen der Städte Essen, Görlitz, Pécs, Istanbul und Kiev zeigt, dass die Kommission auf dem richtigen Weg ist, wenn sie das Verfahren zur Auswahl der europäischen Hauptstädte künftig noch offener gestalten will." Das Projekt der "europäischen Kulturhauptstädte" (EN) wurde 1985 als Beitrag zur "Annäherung der europäischen Völker" geschaffen. Es hat großen Erfolg bei den Bürgern erzielt und übt eine bedeutende Wirkung auf die kulturelle und sozioökonomische Situation der zur "Hauptstadt" erklärten Städte aus, da sie zahlreiche Besucher anziehen. Nach Cork (EN) (Irland) im Jahr 2005 ist derzeit Patras (EN) (Griechenland) europäische Kulturhauptstadt.

Poster der Kampagne gegen das RauchenDie Europäische Kommission hat sich mit der Frage der Mindestpreise für den Kleinverkauf von Zigaretten befasst. Sie ist der Auffassung, dass die von einigen Mitgliedstaaten festgelegten Tarife den Wettbewerb verzerren und nur den Herstellern zugute kommen, indem sie ihre Gewinnspannen schützen. Als Grund für die Mindestpreise, die manche Mitgliedstaaten eingeführt haben, wird der Schutz der öffentlichen Gesundheit angeführt. Die Kommission weist jedoch darauf hin, dass das Eingreifen der Behörden eindeutig eine Einschränkung der Freiheit von Herstellern und Importeuren darstellt, ihre Preise frei bestimmen zu können. László Kovács, der Kommissar für Steuern und Zollunion, erklärte am 10. April: "Ich unterstütze die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Sie müssen jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen. Dies ist bei der Festsetzung von Mindestpreisen für den Kleinverkauf von Zigaretten nicht der Fall." Die Kommission hält Preis- und Steuererhöhungen zwar durchaus für wirksame Maßnahmen zur Senkung des Tabakkonsums; die Mindestpreise, die zudem nicht mit dem derzeitigen Rechtsrahmen in Einklang stehen, sind jedoch nicht notwendig. Die Besteuerung von Tabakprodukten hingegen kann einen Beitrag zum Erreichen von Zielsetzungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit leisten. Die Kommission plant unter anderem eine Erhöhung der Verbrauchssteuern, um das Rauchen zu bekämpfen.

Pressekonferenz des Präsidenten der Republik Malta, Edward Edward Fenech-Adami, im EPDas Europäische Parlament hat die von Migranten und Asylbewerbern durchlittenen "unannehmbaren Lebensbedingungen sowie unmenschlichen und entwürdigenden Haftzustände" in den maltesischen Haftanstalten bemängelt. Das Parlament entsandte am 24. März eine Delegation nach Malta, um die Haftbedingungen dieser Immigranten vor Ort zu überprüfen. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (EN) schätzt die Situation in Malta, nach Begutachtung von Lampedusa in Sizilien und den spanischen Enklaven Ceuta und Melilla, "bei weitem als die Schlimmste" ein. Am 6. April wurde im Parlament eine Entschließung verabschiedet, die die Haftbedingungen anklagt. Die europäischen Abgeordneten präzisieren, dass die jährliche Immigration auf die Insel Malta etwa 45 % der Geburtenrate entspricht. Das Parlament drängte auf eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gegenüber "denjenigen, die immer mehr unter den Migrationsströmen leiden". Der Präsident von Malta, Edward Fenech Adami, äußerte sich in diesem Sinne und hob dabei hervor, dass die Insel mit ihren 450.000 Einwohnern die Ankunft von 2000 Immigranten jährlich nicht alleine auffangen könne. In seiner Entschließung ruft das Parlament die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft lückenlos anzuwenden. Auch appelliert das Parlament an die Kommission, die Dublin II-Verordnung, die eine Bearbeitung der Asylanfragen durch das erste Zugangsland festlegt, zu überprüfen. Das Anliegen des Parlaments besteht darin, ein System einzuführen, das für eine gleichmäßige Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Asylverfahren sorgt, um die steigende Zahl von Immigranten in der EU künftig besser vorwegnehmen zu können.

Von oben betrachtete KreuzungEin Kraftfahrzeugschaden in einem anderen Mitgliedstaat führt häufig zu einem Durcheinander bei den betroffenen Versicherungsunternehmen. Die Europäische Kommission will auf diesem Gebiet etwas tun und hat am 6. April eine öffentliche Konsultation gestartet, die sich mit zwei Aspekten im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung beschäftigt. Ersterer betrifft die Effizienz der Schadenregulierungsbeauftragten bei der Schadensabwicklung und der zweite dreht sich um die Deckung von Anwalts- und Gerichtskosten. Der Online-Fragebogen ist an europäische Bürger gerichtet, aber auch an interessierte Personen wie Juristen und natürlich die Versicherer selbst. Die Konsultation läuft bis 5. Juni 2006. Die derzeit geltende gemeinschaftliche Gesetzgebung soll den freien Kraftfahrzeugverkehr in der Europäischen Union gewährleisten. Die Richtlinien bieten ein Entschädigungssystem für Opfer, wenn der Verursacher des Unfalls aus einem anderen Mitgliedstaat stammt. Die Umfrage der Kommission befasst sich mit diesem Umstand. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy erklärte hierzu: "Wir möchten von Menschen, die unmittelbar mit diesen beiden Aspekten konfrontiert waren, erfahren, wie gut die von uns geschaffenen Systeme in der Praxis funktionieren. Ihre Meinung ist uns wichtig!"

Der Palast der Republik in Minsk, Weißrussland, November 2004© OSZE/Mikhail EvstafievDer Rat der Europäischen Union hat für den weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko ein offizielles Einreiseverbot in die 25 Mitgliedstaaten beschlossen, das ab Montag, den 10. April gilt. Dem weißrussischen Präsidenten sowie 30 Mitgliedern der Führungsriege und weiteren designierten Beamten wird das Visum für die Europäischen Grenzen verwehrt. Die Schlussfolgerungen des Rates (EN) präzisieren, dass die einschränkenden Maßnahmen keineswegs das weißrussische Volk betreffen. "Diese Maßnahmen können nach Befreiung und schneller Rehabilitation aller politischen Gefangenen sowie nach einer Reform der Wahlordnung, die den Verpflichtungen im Rahmen der OSZE und den anderen internationalen Normen für demokratische Wahlen gerecht wird, neu untersucht werden." Am 19. März gewann Alexander Lukaschenko die Präsidentschaftswahlen im ersten Wahlgang mit fast 83 % der Stimmen. Die EU betont jedoch den "betrügerischen" und "ungerechten" Ablauf dieser Wahlen und zielt dabei insbesondere auf die Schlussfolgerungen der Beobachter der OSZE (EN) sowie auf die Repression ab, die auf die Zivilbevölkerung und die demokratische Opposition ausgeübt wird . Sie begrüßt ebenfalls die Schaffung "einer wahrhaftigen Opposition" und "einer politisch aktiven Zivilbevölkerung" in Weißrussland, die eine politische Alternative schafft. Das Einreiseverbot für Alexander Lukaschenko hält die EU jedoch nicht davon ab, mit Weißrussland bilaterale Beziehungen im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik (EN) aufrechtzuerhalten.

Tschetschenien, Zerstörung in Grosny ©EG/ECHO/Léa DrouetAm 6. April hat die Europäische Kommission 22 Mio. € für humanitäre Hilfsmaßnahmen für die Opfer des Konflikts bewilligt, der seit Herbst 1999 in Tschetschenien tobt. Die Hilfsbedürfnisse in der Region sind erheblich: Die Europäische Kommission hat bereits 196 Mio. € über ECHO (EN), ihr Amt für humanitäre Hilfe, bereitgestellt. Ziel ist, die Unterstützung für Schutzmaßnahmen im Nord-Kaukasus (EN), genauer gesagt in Tschetschenien, Inguschetien und Dagestan, zu verlängern. Mit dem Geld wird die Versorgung gefährdeter Bevölkerungsgruppen mit Grundnahrungsmitteln finanziert. Ferner wird es für Primarbildung, berufliche Bildung sowie psychologische Unterstützung für Menschen, die unter kriegsbedingten Traumata leiden, insbesondere für Kinder, aufgewandt. Auch eine Sensibilisierungskampagne zur Aufklärung über Minengefahren soll finanziert werden. Darüber hinaus sind die Sanierung von Wohngebäuden, die Einrichtung von Gesundheitsdiensten und die Wasserversorgung durch Zisternenwagen in Grosny geplant. Ein weiterer Teil der Gelder wird der Unterstützung der zahlreichen Flüchtlinge in der Region dienen. Bei einer Gesamtbevölkerung von rund 800 000 Einwohnern gibt es Schätzungen zufolge rund 200 000 Vertriebene innerhalb Tschetscheniens. Außerhalb Tschetscheniens gibt es weiterhin rund 25 000 Vertriebene in Inguschetien, rund 9 000 in Dagestan und 5 000 Flüchtlinge in Aserbaidschan. Es sei daran erinnert, dass diese Menschen unter erbärmlichen Bedingungen leben. Die häufigen russischen Militäroperationen und die damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen tragen noch weiter zum Leid der Zivilbevölkerung bei.
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Website im Blickpunkt

Der neue Reiseführer: "Visit Europe"

ScreenshotEine Website für "Eurotrotter"? Suchen Sie nicht länger. Das neue von der European Travel Commission (EN) geschaffene Portal "Visit Europe" (EN) wird Ihnen von jetzt als Ihr persönlicher Reiseführer dienen, mit dem Sie Ihre Reisen auf dem Kontinent besser vorbereiten können.

Diese Website wurde anlässlich der Europäischen Tourismusminister-Konferenz am 21. März in Wien entworfen und soll die Grenzen überwinden helfen, die der Verbraucher bei seiner langen Reise durch Europa erleben kann

Alle Ihre Fragen werden auf der Site beantwortet, enthalten sind beispielsweise zahlreiche praktische Auskünfte über Europa (34 Länder), wie Reiseplanung (Suche nach einem Flug mit Auswahl unter 500 Fluggesellschaften, Wettervorhersage, Kalender, Währungsumrechner und vieles mehr).

Mit einem "Klick" verfügen Sie über eine Fundgrube von Informationen, die nach Land und nach Kategorie geordnet sind. Außerdem finden Sie Empfehlungen zu den Themen "Wohin gehen?", "Was unternehmen?" und darüber hinaus Links zu nationalen Websiten.

Die Site "Visit Europe" wurde im Rahmen der Strategie für eine neue EU-Tourismuspolitik geschaffen. Diese Strategie weist sechs grundlegende Ziele zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Tourismusindustrie auf, unter Wahrung einer Partnerschaft mit allen Beteiligten:

  • bessere Koordinierung politischer Maßnahmen;
  • optimierte Nutzung der bestehenden europäischen Finanzierungsinstrumente;
  • eine "Europäische Agenda 21 für den Tourismus" zur Förderung der Nachhaltigkeit im Tourismus;
  • verbesserte Rechtsvorschriften werden in den Prozess der "Besseren Rechtsetzung" einbezogen;
  • Bereitstellung von hochwertigem Datenmaterial für fundiertere Kenntnisse;
  • mehr Werbung für europäische Reiseziele innerhalb der Union.

Die europäische Tourismusindustrie umfasst ungefähr zwei Millionen Unternehmen, die ca. 4 % der gesamten Arbeitnehmer in der Union beschäftigen; in Zahlen ausgedrückt geht es um acht Millionen Arbeitsplätze. Obwohl Europa weltweit das meist besuchte Urlaubsziel ist, erhöht sich die Zahl der internationalen Touristen langsamer als der Durchschnitt weltweit. Der Wettbewerb unter neuen Ferienzielen wird von Tag zu Tag stärker. Die Europäische Union muss sich dieser neuen Herausforderung stellen.

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Anliegen der Bürger

Umzugsgründe der Europäer: Liebe und bessere Lebensqualität

Paar auf einem SpielplatzWie viele unserer Mitbürger verlassen ihr Land, um in einem anderen Mitgliedstaat zu leben? Aus welchen Gründen lebt jemand im Ausland? Vor ein paar Monaten hat das europäische Jahr der Mobilität der Arbeiternehmer begonnen und im Folgenden werden Sie mehr über Mobilität in Europa erfahren.

Wussten Sie zum Beispiel, dass zwar annähernd 2 % der europäischen Bürger derzeit in einem anderen EU-Land leben als dem, aus dem sie stammen, jedoch nur 25 % von ihnen der Arbeit wegen umzogen?

Die Hauptfaktoren, die Menschen ins Ausland ziehen lassen, drehen sich um Partner oder Familie oder die Suche nach mehr Lebensqualität. Jeder zweite dieser Migranten hat schon einmal im Ausland gelebt, bei den Jüngeren war dies häufig durch ihre Teilnahme an Programmen wie ERASMUS der Fall.


Italien, Spanien, Deutschland

Italien und Spanien ziehen überwiegend Rentner an, die häufig aus Großstädten stammen und sich in ländlichen Gegenden niederlassen. Dagegen kommen Menschen, die wegen der Arbeit in ein anderes Land ziehen, eher aus ländlichen Gegenden und siedeln in Haupt- und andere Großstädte um. Hauptgrund für die Einwanderung nach Deutschland ist die Suche nach manueller Arbeit. Menschen, die in das Vereinigte Königreich ziehen, sind eher Fachkräfte (vor allem aus dem Finanz-, Versicherungs- und Immobiliensektor). Die Mehrheit stammt dabei aus der Mittelschicht und geht einer nicht manuellen Beschäftigung im Gastland nach.


Politik

Menschen, die in einem anderen EU-Land leben, sind politisch aktiver als die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre politische Gesinnung ist eher links. Sie interessieren sich für die Politik ihres Gastlandes, vor allem wenn sie dort länger leben, und ihre Beteiligung an den Europawahlen liegt etwas über dem lokalen Durchschnitt. Spanische Migranten gehen am ehesten zur Wahl, Italiener stehen der Politik ihres Heimatlandes am kritischsten gegenüber und bei den Briten ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass sie an einer öffentlichen Demonstration teilnehmen oder Kontakt zu ihren politischen Vertretern aufnehmen.

Für die meisten EU-Bürger, die in einem anderen Land als in ihrem Heimatland leben, ist das Gefühl, Europäer zu sein, voll und ganz mit damit vereinbar, dass sie sich sowohl mit ihrem Herkunftsland als auch dem Land, in dem sie leben, verbunden fühlen.

Die für das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro sind für Projekte zur Sensibilisierung für die Mobilität und für Großveranstaltungen bestimmt, etwa für die Wiener Mobilitätskonferenz im Juni und für die Europa-Stellenbörse "Job Fair Europe" im September mit Stellenbörsen in mehr als 50 europäischen Städten.

Zu den Projekten gehören "Mobilitätsabende" auf einem europäischen Fernsehsender und in Paris im Dezember 2006, eine Werbekampagne in den Magazinen aller europäischen U-Bahnen, neue Filme, die den Wert von Mobilität aufzeigen, sowie ein Blog auf den Internet-Seiten des Europäischen Jahres der Mobilität der Arbeitnehmer. Mehrere Studien sind geplant, durch die die Auswirkungen von Mobilität bewertet und die statistischen Daten verbessert werden sollen. Ein europäischer Preis wird an die Einrichtung verliehen werden, die am meisten für die Arbeitskräftemobilität getan hat.

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Kalender

21.-22. April
Informelles Treffen der Minister für Wettbewerbsfähigkeit
24. April
Gipfeltreffen EU-Japan
25. April
Rat "Landwirtschaft und Fischerei"
25.-26. April
Informelles Treffen der Minister für Gesundheit
26. April
Plenum des Ausschusses der Regionen (EN), Brüssel
26.-27. April
Plenum des Europäischen Parlaments, Brüssel
Diese Sitzung kann auf "Europa über Satellit" (EN) live mitverfolgt werden.
27.-28. April
Rat "Justiz und Inneres"
3. Mai
EU-USA-Troïka
3. Mai
Internationaler Tag der Pressefreiheit
4.-5. Mai
European Aviation Summit, Salzburg
4.-5. Mai
eGovernment-Konferenz, Wien
5. Mai
Rat "Wirtschaft und Finanzen", Brüssel
8.-9. Mai
Interparlamentarische Konferenz "Zukunft Europas", Brüssel
9. Mai
Europatag
 
Weitere Informationen über kommende Ereignisse enthält der Terminplan der EU-Institutionen, der jeden Freitag veröffentlicht wird.
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Der Europa-Newsletter wird von der GD Kommunikation der Europäischen Kommission veröffentlicht.