Der Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Mit ihm werden die Institutionen der EU modernisiert und ihre Arbeitsmethoden optimiert. Nur so kann die EU effizient und wirkungsvoll die Herausforderungen von heute angehen. In einer Welt im rasanten Wandel wenden sich die Europäer mit Themen wie Globalisierung, Klimawandel, demografisches Ungleichgewicht, Sicherheit und Energieversorgung an die EU. Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Demokratie in der EU und ihre Fähigkeit gestärkt, sich Tag für Tag für ihre Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. mehr
Auf dem Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am 8. und 9. Dezember geht es um eine stärkere wirtschaftspolitische Steuerung im Euroraum. In der Folge könnte eine Änderung des Vertrags von Lissabon notwendig sein.
Am 23. März stimmte das Europäische Parlament einer begrenzten Vertragsänderung zu, um die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zu ermöglichen. Die Europaparlamentarier zeigten sich befriedigt über die „positiven Signale“ der Mitgliedstaaten, wodurch dieser zwischenstaatliche Mechanismus enger in den EU-Rahmen eingebunden werden kann.
28/02/2011 - Neue Regeln für das Ausschussverfahren
Am 1. März 2011 sind neue Regeln für das Ausschussverfahren in Kraft getreten. Diese legen fest, wie die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren. Die neue Verordnung sieht dafür zwei Verfahren vor: ein Beratungs- und ein Prüfverfahren.
17/02/2011 - Grünes Licht für die Europäische Bürgerinitiative
Am 16. Februar verabschiedete der Rat eine Verordnung, die es ab 2012 den Bürgerinnen und Bürgern der EU ermöglicht, die Kommission zu Rechtsetzungsvorschlägen aufzufordern, wenn die Initiative von mindestens einer Million Menschen unterzeichnet wird, die aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten stammen.