Mit dem von den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneten Vertrag werden die Institutionen der EU modernisiert und ihre Arbeitsmethoden optimiert. Nur so kann die EU effizient und wirkungsvoll die Herausforderungen von heute angehen. In einer Welt im rasanten Wandel wenden sich die Europäer mit Themen wie Globalisierung, Klimawandel, demografisches Ungleichgewicht, Sicherheit und Energieversorgung an die EU. Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Demokratie in der EU und ihre Fähigkeit gestärkt, sich Tag für Tag für ihre Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. mehr
Die Staats- und Regierungschefs der EU wählen den belgischen Premierminister zum ersten ständigen Präsidenten der EU. Die britische EU-Handelskommissarin Catherine Ashton wird „EU-Außenministerin“.
13/11/2009 - Der Vertrag von Lissabon kann in Kraft treten
Die letzte formale Hürde für den Vertrag von Lissabon wurde genommen, als die Tschechische Republik ihre Ratifizierungsurkunden in Rom hinterlegte. Somit kann der Vertrag am 1. Dezember 2009 in Kraft treten. Am 19. November wird ein außerordentlicher informeller Gipfel stattfinden, um die im Rahmen des Vertrags geschaffenen Spitzenpositionen zu besetzen, nämlich die des Präsidenten des Europäischen Rats und die des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
In Kürze erhalten die EU-Bürger eine neue Möglickeit, die Kommission in Angelegenheiten zum Handeln aufzufordern, die sie betreffen. Doch wie wird die neue Bürgerinitiative in der Praxis funktionieren?
04/11/2009 - Das letzte Puzzleteil ist eingefügt
Mit der Unterschrift des tschechischen Präsidenten Václav Klaus wurde der Lissabon-Vertrag nun von allen EU-Ländern angenommen. Die tschechische Ratifikationsurkunde wird nach Italien gebracht, wo sie zusammen mit den Urkunden der übrigen Länder aufbewahrt wird. Geschieht dies noch im November, so tritt der Vertrag am 1. Dezember in Kraft. Die schwedische Präsidentschaft wird möglicherweise einen EU-Gipfel einberufen, um die Umsetzung des Vertrags vorzubereiten.