Sicherheit im Seeverkehr: Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe
Die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Sicherheit im Seeverkehr müssen regelmäßig angepasst werden, um Änderungen oder Protokollen zu internationalen Übereinkommen sowie neuen Entschließungen oder Abänderungen bestehender Vorschriften und Regelwerke Rechnung zu tragen.
RECHTSAKT
Richtlinie 2002/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Änderung der Richtlinien über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe.
ZUSAMMENFASSUNG
Zweck dieser Richtlinie ist es, die Anwendung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung der Umweltverschmutzung durch Schiffe sowie über den Schutz der Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen zu verbessern.
Diese Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe sowie zur Änderung der Verordnungen über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe.
Es handelt sich darum, die verschiedenen aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe eingesetzten Ausschüsse durch einen einzigen Ausschuss, den Ausschuss für Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS), zu ersetzen und die Ausschussverfahren dadurch zu erleichtern.
Parallel hierzu zielt die Richtlinie darauf ab, die Übernahme internationaler Vorschriften in das Gemeinschaftsrecht zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Durch diese Richtlinie werden folgende Richtlinien geändert:
- Richtlinie 94/57/EG
- Richtlinie 95/21/EG
- Richtlinie 96/98/EG
- Richtlinie 97/70/EG
- Richtlinie 98/18/EG.
- Richtlinie 98/41/EG
- Richtlinie 99/35/EG
- Richtlinie 2000/59/EG
- Richtlinie 2001/25/EG
- Richtlinie 2001/96/EG.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
| Richtlinie 2002/84/EG [Annahme im Mitentscheidungsverfahren COD/2000/0237] | 29.11.2002 | 23.11.2003 | ABl. L 324 vom 29.11.2002 |
VERWANDTE RECHTSAKTE
Richtlinie 94/57/EG des Rates vom 22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden [Amtsblatt L 319 vom 12.12.1994].
Richtlinie 95/21/EG des Rates vom 19. Juni 1995 zur Durchsetzung internationaler Normen für die Schiffssicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen und in Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten fahren (Hafenstaatkontrolle) [Amtsblatt L 157 vom 7.7.1995].
Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung [Amtsblatt L 46 vom 17.2.1997].
Richtlinie 97/70/EG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr [Amtsblatt L 34 vom 9.2.1998].
Richtlinie 98/18/EG des Rates vom 17. März 1998 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe [Amtsblatt L 144 vom 15.5.1998].
Richtlinie 98/41/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen [Amtsblatt L 188 vom 2.7.1998].
Richtlinie 1999/35/EG des Rates vom 29. April 1999 über ein System verbindlicher Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr [Amtsblatt L 138 vom 1.6.199].
Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände [Amtsblatt L 332 vom 28.12.2000].
Richtlinie 2001/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten [Amtsblatt L 136 vom 18.05.2001].
Richtlinie 2001/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen [Amtsblatt L 13 vom 16.1.2002].
Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates [Amtsblatt L 208 vom 5.8.2002].
Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) sowie zur Änderung der Verordnungen über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe [Amtsblatt L 324 vom 29.11.2002].



