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Luftverkehr und Klimawandel

Die Kommission analysiert die Möglichkeiten, mit denen die Auswirkungen des Luftverkehrssektors auf den Klimawandel verringert werden können. Neben der weiteren Fortführung der Möglichkeiten, die sich im Bereich der Forschung, des Luftverkehrsmanagements und der Energiebesteuerung bieten, schlägt sie hierzu insbesondere vor, den Luftverkehrssektor in das Gemeinschaftssystem für den Handel mit Treibhausgasemissionsrechten einzubeziehen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen vom 27. September 2005: „Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs" [KOM(2005) 459 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) kommt für rund die Hälfte der CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs der Industrieländer auf. Bleiben politische Maßnahmen in diesem Bereich aus, ist damit zu rechnen, dass die durch den Luftverkehr verursachten Emissionen in Zukunft rasch zunehmen werden. Durch diese Situation ist die Einhaltung der europäischen Ziele bei der Bekämpfung des Klimawandels erheblich gefährdet.

In dieser Mitteilung analysiert die Kommission die vorhandenen und neuen Mittel und Instrumente, mit deren Hilfe die Treibhausgasemissionen im Luftverkehr verringert werden können.

Nutzung der bestehenden Maßnahmen

Die Kommission schlägt vor, die Forschung im Bereich des Luftverkehrs fortzusetzen und zu vertiefen, insbesondere über das siebte Rahmenprogramm für Forschung. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten stehen die Analyse der Folgen des Luftverkehrs für den Klimawandel und die Verringerung der negativen Auswirkungen des Luftverkehrs, vor allem hinsichtlich der CO2- und NOx-Emissionen dieses Verkehrsträgers.

Daneben schlägt die Kommission eine Verbesserung des Luftverkehrsmanagements vor, insbesondere durch die Umsetzung der Initiativen für einen „ einheitlichen europäischen Luftraum " und SESAME. Durch ein effizienteres Luftverkehrsmanagement dürfte sich unter anderem der Flugtreibstoffverbrauch verringern lassen.

Hinsichtlich der Besteuerung von Flugtreibstoff vertritt die Kommission den Standpunkt, dass die Mitgliedstaaten mittelfristig die traditionell bestehende Steuerbefreiung für den Luftverkehr abschaffen sollten. Es ist allgemein üblich geworden, den Treibstoff für Flugzeuge von jeglicher Besteuerung auszunehmen. Nach der Richtlinie 2003/96/EG ist eine Treibstoffbesteuerung für Inlandsflüge in den Mitgliedstaaten möglich, allerdings erweist sich die Besteuerung des für internationale Flüge (auch zwischen den Mitgliedstaaten) verbrauchten Treibstoffs aufgrund von rechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern im Rahmen internationaler Luftverkehrsabkommen häufig als unmöglich. Eine Besteuerung des verbrauchten Treibstoffs unabhängig von der Herkunft der Luftverkehrsgesellschaft wäre nur möglich, wenn eine große Zahl dieser Luftverkehrsabkommen neu ausgehandelt würde. Dieser Prozess wurde bereits eingeleitet, allerdings erfordert er viel Zeit. Daher lässt sich diese Option nur langfristig umsetzen.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die Wettbewerbsfähigkeit der anderen Verkehrszweige zu verbessern und die Öffentlichkeit für die Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima zu sensibilisieren.

Entwicklung wirtschaftlich rentabler Instrumente: der Handel mit Emissionsrechten

Unter den verschiedenen wirtschaftlichen Instrumenten, die näher untersucht wurden, hält die Kommission die Einbeziehung des Luftverkehrssektors in den Handel mit Treibhausgasemissionsrechten, der in der EU im Jahr 2003 eingeführt wurde (siehe „Verwandte Rechtsakte" unten), für die wirkungsvollste Möglichkeit.

Dieses System basiert auf folgendem Prinzip: Die Regulierungsbehörde legt eine Obergrenze der Schadstoffemissionen fest und verteilt diese Menge auf die Wirtschaftsteilnehmer, die diese Emissionen verursachen, in diesem Fall auf die Luftverkehrsgesellschaften. Diese Begrenzung der Menge an Schadstoffemissionsrechten bietet für die Wirtschaftsteilnehmer einen Anreiz, ihre Emissionen zu reduzieren oder aber Emissionsrechte von anderen Wirtschaftsteilnehmern zu erwerben, falls sie die ihnen zugeteilten Emissionsmengen überschreiten.

Hiervon wird eine deutliche Drosselung der Schadstoffemissionen erwartet. Durch die hohe Zahl der Wirtschaftsteilnehmer wäre darüber hinaus eine Minimierung der Kosten für die Wirtschaftsteilnehmer möglich. Zudem lässt sich ein solches System auch mit dem international geltenden Rechtsrahmen für den Luftverkehr in Einklang bringen und es ist somit über gewisse Anpassungen auch eine Ausweitung dieses Systems auf internationale Ebene denkbar.

Verschiedene Details bedürfen im Zuge der Ausarbeitung dieses Instruments allerdings noch einer genaueren Festlegung:

  • Der genaue Anwendungsbereich: Um unter Umweltschutzgesichtspunkten eine möglichst hohe Wirkung zu erreichen, bestünde die akzeptabelste Lösung darin, sämtliche Flüge einzubeziehen, die von einem Flughafen innerhalb der Gemeinschaft aus durchgeführt werden.
  • Anpassung des bestehenden Gemeinschaftssystems unter Berücksichtigung seiner Verbindungen zu dem im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingeführten Berechnungsverfahren (bei dem die durch Inlandsflüge verursachten CO2-Emissionen, nicht aber die durch internationale Flüge verursachten Emissionen einbezogen werden).
  • Werden in dieses System nur die CO2-Emissionen einbezogen, wie können dann die übrigen Umweltfolgen (insbesondere durch NOx-Emissionen) berücksichtigt werden?

Die Kommission beabsichtigt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, der Fachleute der Mitgliedstaaten und der beteiligten Akteure (Industrie, Verbraucher- und Umweltverbände) angehören, im Rahmen des Europäischen Programms zur Klimaänderung. Die Aufgabe dieser Arbeitsgruppe besteht in der Prüfung von Methoden zur wirksamen und effizienten Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der Gemeinschaft für Treibhausgasemissionen.

Darüber hinaus hat die Kommission die Möglichkeit der Nutzung anderer Wirtschaftsinstrumente (z. B. Besteuerung von Flugtickets und sonstige Emissionsgebühren) untersucht. Allerdings wurden diese Möglichkeiten aus verschiedenen Gründen, die in der der Mitteilung beigefügten Folgenabschätzung erläutert sind, nicht weiterverfolgt.

Die Europäische Union und die Reduzierung der Treibhausgase

Auf Grundlage der Mitteilung „ Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung des globalen Klimawandels " bestätigten das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Frühjahr 2005 das Ziel der EU, den globalen Anstieg der Oberflächentemperatur im Vergleich zur Temperatur vor dem Industriezeitalter auf 2° Celsius zu begrenzen und somit die Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu verringern.

Die EU hat sich im Rahmen des sechsten Aktionsprogramms für die Umwelt und angesichts der fehlenden Maßnahmen der zuständigen Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) verpflichtet, bis zum Jahr 2002 gezielte Maßnahmen zur Drosselung der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs zu ergreifen. Von der ICAO wurden keine Maßnahmen beschlossen, sie hat sich allerdings mit dem Prinzip des Emissionsquotenhandels einverstanden erklärt.

Gegenwärtig entfallen auf den Luftverkehr 3 % aller Treibhausgasemissionen. Demgegenüber besteht aufgrund des raschen Wachstums dieses Wirtschaftszweigs mittelfristig die Gefahr, dass der Luftverkehr zur größten Quelle von Treibhausemissionen wird, und dies trotz des verbesserten Wirkungsgrades der Luftfahrzeuge. Zwischen 1990 und 2003 sind die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs in der Europäischen Union (EU) um 73 % gestiegen. Hält das Wachstum des Luftfahrtsektors unverändert an, werden diese Emissionen im Jahr 2012 um 150 % gegenüber dem Jahr 1990 zugenommen haben.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft [KOM(2006) 818 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Ziel des Vorschlags ist es, den Luftfahrtsektor in das Gemeinschaftssystem für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten einzubeziehen. Dieses System soll gemäß dem Vorschlag für alle Flüge, die an einem Flughafen in der Gemeinschaft starten oder landen, ab dem 1. Januar 2012 gelten (ab 1. Januar 2011 für Flüge zwischen EU-Flughäfen). Für die Einhaltung der Vorschriften des Gemeinschaftssystems sind die Flugzeugbetreiber zuständig. Außerdem soll die Methode der Zuteilung von Zertifikaten gemeinschaftsweit harmonisiert und jeder Betreiber, einschließlich der Betreiber aus Drittländern, von nur einem Mitgliedstaat verwaltet werden.

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates [Amtsblatt L 275 vom 25.10.2003]

Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen [Amtsblatt L 130 vom 15.05.2002]

Folgenabschätzung (in englischer Sprache)

Commission staff working document - Annex to the Communication from the Commission „Reducing the Climate Change Impact of Aviation" - Impact Assessment (Arbeitspapier der Kommission - Anhang zur Mitteilung der Kommission „Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs" - Folgenabschätzung) [SEC(2005) 1184]

Letzte Änderung: 28.02.2007

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