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Die EU und ihre Nachbarregionen: Ein neues Konzept für die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Die Europäische Union (EU) ist ein wichtiger politischer und wirtschaftlicher Partner der Länder der Nachbarregionen. Eine verstärkte Zusammenarbeit im Verkehrssektor kann die Nachbarregionen bei der Steigerung ihrer Wirtschaftskraft und politischen Stabilität unterstützen, und die Bürger und Unternehmen in der EU sowie in den Nachbarregionen profitieren direkt davon.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 7. Juli 2011 – Die EU und ihre Nachbarregionen: Ein neues Konzept für die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich [KOM (2011) 415 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlich].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung wird eine neue Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Nachbarregionen in der Verkehrspolitik vorgezeichnet, die auf der Mitteilung der Kommission von 2007 über die Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer aufbaut, deren Schwerpunkt auf Aspekten der Infrastruktur lag. In dieser Mitteilung sind kurzfristige (bis 2013) und langfristige Maßnahmen für alle Verkehrsträger erläutert, um die Verkehrssysteme der EU mit denen ihrer Nachbarn – sowohl der Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) als auch der Beitrittsländer – zu verbinden.

Luftverkehr

Die meisten ENP-Länder sind durch das Meer von der EU getrennt oder liegen zumindest weit entfernt von den EU-Hauptstädten. Daher spielt der Luftverkehr eine wichtige Rolle im Personenverkehr. Zu den von der Kommission vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen im Luftverkehrssektor gehören:

  • Abschluss der laufenden Verhandlungen über Luftverkehrsabkommen und Ausweitung dieser Verhandlungen auf andere Nachbarländer;
  • Fortsetzung der Unterstützung der Nachbarländer bei der Modernisierung ihrer Luftverkehrsleitsysteme (SESAR) und beim Beitritt zu einem der europäischen Luftraumblöcke;
  • Unterstützung der Nachbarländer in Bezug auf die Einhaltung der europäischen und internationalen Normen für die Luftsicherheit.

Die Kommission hat zudem die folgenden längerfristigen Maßnahmen für den Luftverkehrssektor vorgeschlagen:

  • Konsolidierung der Luftverkehrsabkommen mit den östlichen und südlichen ENP-Ländern mit dem Ziel, den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum (ECAA) (EN) zu verwirklichen;
  • Ausweitung der Zusammenarbeit im Bereich der Luftsicherheit im Rahmen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) auf die östlichen und südlichen ENP-Länder;
  • Integration der Nachbarländer in den einheitlichen europäischen Luftraum.

Seeverkehr und Binnenschifffahrt

Ein wettbewerbsfähiger Seeverkehr mit hohem Qualitätsniveau, der umweltfreundlich und in jeder Hinsicht sicher ist, liegt sowohl im Interesse der EU als auch ihrer Nachbarländer, mit denen sie regionale Meeresgebiete teilt. In dieser Mitteilung schlägt die Kommission die folgenden kurzfristigen Maßnahmen vor:

  • Unterstützung der Nachbarländer bei der Verbesserung ihrer Flaggenstaatleistung und Erfüllung der Standards in den Bereichen Sicherheit, Gefahrenabwehr und Sozialvorschriften;
  • Ausweitung des Mandats der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) im Hinblick auf die technische Unterstützung der Nachbarländer;
  • Förderung der Beteiligung der Nachbarländer an das SafeSeaNet (EN) und CleanSeaNet (EN);
  • Zusammenarbeit mit den Nachbarländern im Hinblick auf die Vereinfachung der Verfahren im Kurzstreckenseeverkehr entsprechend dem europäischen Seeverkehrsraum ohne Grenzen;
  • Unterstützung der Nachbarländer bei der Umsetzung der auf EU-Ebene und international geltenden Standards in der Binnenschifffahrt;
  • Bemühungen um die Modernisierung der Donaukommission im Rahmen der Überarbeitung des Belgrader Übereinkommens.

Längerfristig schlägt die Kommission die Förderung einer engeren Integration der Nachbarländer der EU in den „Blauen Gürtel“ für ungehinderten Seeverkehr in und um Europa vor, der den Verwaltungsaufwand in Verbindung mit dem Seeverkehr in der EU verringern soll.

Straßenverkehr

Der Straßenverkehr ist wichtig für den Handel mit den Nachbarländern, die eine gemeinsame Landgrenze mit der EU haben. Der Verwaltungsaufwand an den Grenzübergängen ist jedoch nach wie vor ein Hemmnis für den effizienten Güterstrom zwischen der EU und ihren östlichen Nachbarn. Die Kommission schlägt daher die folgenden kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der EU im Straßenverkehrsbereich vor:

  • Unterstützung der nicht zur EU gehörenden Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) im Rahmen der UNECE bei der Einführung des digitalen Fahrtenschreibers;
  • Beantragung eines Mandats zur Aushandlung des Beitritts der EU zum AETR, um dessen Bestimmungen mit den Sozialvorschriften der EU im Straßenverkehrssektor in Einklang zu bringen;
  • Unterstützung der Nachbarländer bei der Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit;
  • Analyse der Auswirkungen einer schrittweisen Marktöffnung für ausgewählte Nachbarländer;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit im Zollbereich mit Belarus, der Republik Moldau und der Ukraine, um den Grenzübertritt zu erleichtern.

Als längerfristige Maßnahmen schlägt die Kommission außerdem die Ausweitung des Geltungsbereichs des Interbus-Übereinkommens auf die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Omnibussen und die Einbeziehung von ENP-Ländern in das Übereinkommen vor.

Eisenbahnverkehr

In der EU ist der Markt für den Schienengüterverkehr und den grenzüberschreitenden Personenverkehr vollständig geöffnet worden, was neuen Unternehmen den Marktzugang ermöglicht. Der Schienengüterverkehr könnte insbesondere auf langen euro-asiatischen Korridoren gegenüber anderen Verkehrsträgern einen Wettbewerbsvorteil haben, wenn die gegenwärtigen materiellen und immateriellen Hemmnisse - wie das Fehlen interoperabler Eisenbahnsysteme, die unzureichenden technologischen Standards und die ungenügende Zusammenarbeit an den Grenzübergängen - beseitigt werden könnten. Die Kommission schlägt daher die folgenden kurzfristigen Maßnahmen für den Eisenbahnsektor vor:

  • Entschärfung der technischen Handelshindernisse, nämlich die Unterschiede zwischen den Spurweiten in der EU und ihren Nachbarländern , die den Güter- und Personenverkehr verlangsamen;
  • Förderung der Einführung des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) in den Nachbarländern, um die Interoperabilität und die Sicherheit der Eisenbahnnetze zu gewährleisten;
  • verstärkte Beteiligung der Beitritts- und Nachbarländer an den Tätigkeiten der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA).

Längerfristig schlägt die Mitteilung die Überprüfung und Verbesserung der Verfahren der Umladung vor und erwägt die Möglichkeit einer Erweiterung des offenen EU-Eisenbahnmarkts auf die ENP-Länder.

INFRASTRUKTURVERBINDUNGEN

Die Kommission will die Infrastrukturverbindungen durch die Festlegung der Netze, prioritäre Vorhaben und die Mobilisierung von Finanzmitteln verbessern und ausbauen. Dies beinhaltet neben mehreren anderen vorgeschlagenen Maßnahmen die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den internationalen Finanzinstitutionen in den östlichen und südlichen ENP-Ländern und die Weiterentwicklung der Seeverkehrsverbindungen im Rahmen des Konzepts der Meeresautobahnen.

RAHMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT AUF POLITISCHER EBENE IND IM INFRASTRUKTURBEREICH

Für die politische Zusammenarbeit und die Planung der Verkehrsinfrastruktur schlägt die Kommission die Einrichtung eines Verkehrsausschusses für die Östliche Partnerschaft vor, der ein neues Konzept für die Zusammenarbeit in allen Verkehrsfragen in Bezug auf die östlichen Nachbarschaftsländer festlegen soll. Weiterhin schlägt die Kommission die Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft mit den westlichen Balkanstaaten vor, der darauf abzielen würde, einen integrierten Markt für Infrastruktur und Land, Binnenschifffahrtswege und Seeverkehr zu schaffen.

Letzte Änderung: 26.08.2011

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