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Türkei – Verkehr

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission Fortschritte im Bereich Verkehr fest, mit Ausnahme des Schienenverkehrs. Die Sicherheit im Luftverkehr wird jedoch nach wie vor erheblich beeinträchtigt, da es keine ausreichende Kommunikation zwischen den Flugsicherungsbehörden der Türkei und der Republik Zypern gibt.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Ziel der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich ist es, durch die Förderung sicherer, effizienter sowie umwelt- und benutzerfreundlicher Verkehrsdienste das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern. Die Vorschriften erstrecken sich auf den Straßen-, Schienen-, Luft- und Seeverkehr sowie auf die Binnenschifffahrt. Der Besitzstand im Verkehrsbereich umfasst außerdem technische Normen und Sicherheitsstandards sowie soziale Bedingungen, die Kontrolle staatlicher Beihilfen und die Marktliberalisierung im Rahmen des Verkehrsbinnenmarkts.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Verkehr sind – mit Ausnahme des Schienenverkehrs – einige Angleichungsfortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung auf den Gebieten See- und Landverkehr ist weiterhin auf einem fortgeschrittenen Stand, während die Angleichung der Rechtsvorschriften zum Luftverkehr mit langsamerem Tempo folgt. Der Mangel an Kommunikation zwischen den Flugsicherungsbehörden der Türkei und der Republik Zypern beeinträchtigt die Sicherheit im Luftverkehr nach wie vor erheblich. Im Seeverkehrssektor dürfte das Freiwillige Auditsystem der IMO-Mitgliedstaaten die Aussichten auf den Beitritt zu internationalen Übereinkommen verbessern. Die Durchsetzungskapazität ist gering, insbesondere in Bezug auf Gefahrengüter im Land- und Seeverkehr.

Die Türkei erzielte Fortschritte im Hinblick auf die transeuropäischen Netze, insbesondere im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). In Bezug auf die Bereitstellung verlässlicher Verkehrsdaten bedarf es weiterer Anstrengungen. Auch im Bereich der transeuropäischen Energienetze (TEN-E) sind einige Fortschritte festzustellen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission stellte in ihrem Bericht 2010 fest, dass die Türkei bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand im Bereich Luftverkehr, Schifffahrt und Straßenverkehr Fortschritte erzielt hat. Das Land sollte diesen Weg weiterverfolgen, vor allem um die Öffnung und Sicherheit des Eisenbahnmarktes zu verbessern.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. - SEK(2008) 2699 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht vom November2008 stellte begrenzte Fortschritte fest, obwohl die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Straßenverkehr gut vorangekommen sei. Darüber hinaus müssten noch zahlreiche Anstrengungen in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit unternommen werden. Außerdem habe das Land noch immer keine internationalen Luft- und Seeverkehrsabkommen unterzeichnet.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1436 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In ihrem Bericht vom November 2007 stellte die Kommission unterschiedliche Fortschritte fest. Während die Vorschriften für den Straßenverkehr bereits teilweise mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand übereinstimmten, waren im Schienenverkehr weiterhin keine Fortschritte zu verzeichnen. Im See- und Luftverkehr war die Türkei noch immer nicht allen anwendbaren internationalen Abkommen vollständig beigetreten. Hinsichtlich der Sicherheit im Luftverkehr sowie der Beschränkungen des freien Warenverkehrs waren noch nicht alle Probleme beseitigt.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1390 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom November 2006 wurde festgehalten, dass die Angleichung der Rechtsvorschriften im Straßenverkehrsbereich relativ fortgeschritten, in anderen Sektoren jedoch uneinheitlich war. Über die Strukturierung des Eisenbahnsektors sei noch zu entscheiden. Im See- und Luftverkehr sei die Türkei bereits einer Reihe von internationalen Abkommen beigetreten, habe die entsprechenden Gemeinschaftsvorschriften jedoch noch nicht übernommen. Zudem habe die Türkei bei bestimmten Verkehrsmitteln noch nicht alle Beschränkungen des freien Warenverkehrs aufgehoben.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. - SEK(2005) 1426 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom November 2005 verzeichnete die ersten echten Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und dem Ausbau der türkischen Verwaltungskapazitäten im Verkehrsbereich. Im Hinblick auf die effiziente Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands seien jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Dies gelte insbesondere für die Bereiche Schienen-, Luft- und Seeverkehr, in denen die zuständigen Behörden ihre Autonomie und Effizienz stärken müssten. Die Türkei müsse ferner die Einschränkungen des freien Warenverkehrs bei bestimmten Verkehrsmitteln aufheben.

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. – SEK(2004) 1201 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom Oktober 2004 wurde festgestellt, dass die Angleichung der Vorschriften an das Gemeinschaftsrecht im Verkehrsbereich nach wie vor beschränkt war. Zur Umstrukturierung des gesamten Eisenbahnsektors entsprechend den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft seien rechtliche und institutionelle Reformen erforderlich. Neben der notwendigen Fortsetzung der rechtlichen Angleichung müsse sich die Türkei auf den Aufbau einer leistungsfähigen Verwaltung, vor allem für den Straßenverkehr, konzentrieren.

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. – SEK(2003) 1212 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom November 2003 wurde hervorgehoben, dass die Türkei nur geringe Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verkehrsbereich erzielt hatte. Die Angleichung der Vorschriften an das Gemeinschaftsrecht sei im Verkehrsbereich nach wie vor sehr beschränkt, und die Aufrufe zur Annahme von Aktionsplänen seien ohne Ergebnis geblieben. Die Rechtsangleichung solle zunächst die Seeverkehrssicherheit sowie den Straßen- und den Schienenverkehr betreffen.

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1412 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht vom November 2001 wurde unterstrichen, dass die Türkei sehr viel größere Anstrengungen auf gesetzgeberischer Ebene unternehmen müsse, um die Voraussetzungen für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verkehrsbereich zu schaffen.

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. – SEK(2001) 1756 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht vom November 2000 hielt die Kommission fest, dass seit dem letzten regelmäßigen Bericht keine neuen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verkehrsbereich verabschiedet worden waren.

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission stellte in ihrem Bericht fest, dass es seit dem letzten Bericht im Verkehrsbereich keinerlei Gesetzesänderung zur Umsetzung des Besitzstands gegeben habe.

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Letzte Änderung: 30.12.2011

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