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Für ein mobiles Europa - Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent. Halbzeitbilanz zum Weißbuch von 2001

Mit dieser Mitteilung wird eine Halbzeitbilanz zu der 2001 in einem Weißbuch aufgestellten europäischen Verkehrsstrategie gezogen. Die Kommission unterstreicht die wesentlichen Grundsätze, die ihrem Handeln zugrunde liegen. Sie weist darauf hin, dass sich seit 2001 die Rahmenbedingungen verändert haben und dass für diese neuen Herausforderungen neue Lösungen gefunden werden müssen. In der Tat haben die Erweiterung, der immer schneller verlaufende Globalisierungsprozess, die internationalen Verpflichtungen in Bezug auf den Klimawandel, der geopolitische Aspekt des Ölpreisanstiegs sowie die Sorge um die Sicherheit den Sektor beeinflusst und erfordern neue Lösungen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 22. Juni 2006: Für ein mobiles Europa - Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent - Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001 [KOM(2006) 314 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dem Weißbuch von 2001 wurden annähernd 60 Maßnahmen vorgeschlagen, um ein Verkehrssystem zu entwickeln, mit dem das Ungleichgewicht der verschiedenen Verkehrsträger korrigiert, der Schienenverkehr wieder belebt, der See- und Binnenschiffsverkehr gefördert und der zunehmende Luftverkehr beherrschbar wird. Dies entsprach der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, die der Europäische Rat von Göteborg im Juni 2001 festgelegt hat.

In dieser Mitteilung werden die wesentlichen Grundsätze bekräftigt, die der europäischen Verkehrspolitik zugrunde liegen, nämlich den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen der Gesellschaft zu entsprechen. Auf den Verkehrssektor entfallen 7 % des BIP und rund 5 % der Beschäftigung. Die Mobilität von Gütern und Personen ist nicht nur ein Anrecht, sondern fördert auch den Zusammenhalt und ist grundlegende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Dienstleistungen in Europa.

Ziele der Verkehrspolitik

Diese Mitteilung bietet Gelegenheit, einen Überblick über die einzelnen Sektoren zu geben und neue Lösungswege in einem sich ändernden Umfeld aufzuzeigen.

Die Verkehrspolitik steht mit der Agenda von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung voll im Einklang. Sie umfasst Ziele mit einer längerfristigen Orientierung, wobei bei allen politischen Optionen der Ausgleich zwischen den Hauptanliegen Wirtschaftswachstum, soziale Sicherheit und Umweltschutz gesucht wird. Angestrebt wird dabei,

  • die Mobilität von ihren negativen Nebeneffekten abzukoppeln, nämlich Verkehrsüberlastung, Unfälle und Umweltverschmutzung;
  • das spezifische Potenzial der einzelnen Verkehrsträger zu optimieren, da deren Kapazitäten in einigen Fällen, etwa in der Binnenschifffahrt, nicht in vollem Umfang genutzt werden;
  • umweltfreundliche Antriebstechniken sowie den Einsatz von Verkehrsmitteln zu fördern, die umweltfreundlicher, sicherer und energieeffizienter sind;
  • die Komodalität zu fördern, d. h. die effiziente Nutzung der einzelnen Verkehrsträger oder ihrer Kombinationen, um die Ressourcen optimal einzusetzen.

Darüber hinaus möchte die Kommission den Schienen- und den Binnenschiffsverkehr an die Grundsätze des Binnenmarkts anpassen. So dürften diese Verkehrsarten aufgrund der von der EU-Politik unterstützten Effizienzgewinne wettbewerbsfähiger werden, insbesondere auf längeren Strecken.

Zur Verwirklichung dieser Ziele werden in dieser Mitteilung vier verkehrspolitische Schwerpunkte gesetzt:

  • Mobilität für Bürger und Unternehmen in der gesamten Union
  • Umweltschutz, Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, Förderung von Mindestnormen bei der Beschäftigung sowie Schutz von Passagieren und Bürgern
  • Innovationen im Hinblick auf Fortschritte bei den beiden erstgenannten Zielen, die die Effizienz und Nachhaltigkeit der Aktivitäten im Verkehrssektor steigern
  • Maßnahmen auf internationaler Ebene, um auch Drittländer für diese Ziele zu gewinnen.

Fortentwicklung der Rahmenbedingungen

In dem Text werden die veränderten Rahmenbedingungen der EU-Verkehrspolitik hervorgehoben:

  • Mit der Erweiterung hat die EU eine kontinentale Dimension erhalten. Europa hat an Vielfalt gewonnen und in den Mitgliedstaaten herrschen unterschiedliche und sogar gegensätzliche Bedingungen: Überlastung im Westen, Probleme der Zugänglichkeit im Osten. Auf diese Vielfalt muss differenziert reagiert werden.
  • Das Profil der Industrie im Verkehrsbereich hat sich gewandelt. Konsolidierungen finden auf europäischer Ebene vor allem in der Luftfahrt und im Seeverkehr statt. Die Globalisierung führte außerdem zur Entstehung großer Logistikunternehmen mit weltweitem Aktionsradius. Die europäische Verkehrspolitik muss diesen neuen Gegebenheiten Rechnung tragen.
  • Der Verkehr entwickelt sich zunehmend zu einer Branche der Hochtechnologie, für die Forschung und Innovation entscheidend sind. Zu den erfolgversprechendsten vorrangigen Bereichen gehören intelligente Verkehrssysteme, die Aspekte der Kommunikation, Navigation und Automation, Antriebstechnologien für bessere Kraftstoffeffizienz sowie die Förderung der Verwendung alternativer Kraftstoffe einbeziehen.
  • Internationale Umweltverpflichtungen, einschließlich derer im Rahmen des Kyoto-Protokolls, müssen in die Verkehrspolitik integriert werden.
  • Die Verkehrspolitik muss auch einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der europäischen Energiepolitik leisten, da auf den Verkehr 30 % des gesamten Energieverbrauchs in der EU entfallen und die Abhängigkeit vom Erdöl 98 % beträgt. Das hohe Ölpreisniveau hat Auswirkungen auf den Verkehrssektor und bietet einen Anreiz zur Steigerung der Energieeffizienz.
  • Die internationale Lage hat sich verändert. Die anhaltende Bedrohung durch den Terrorismus hat den Verkehrssektor beeinträchtigt. Gleichzeitig hat die Globalisierung der Wirtschaft die Handelsströme beeinflusst und zu einer stärkeren Nachfrage nach Verkehrsdiensten, insbesondere nach den Schwellenländern, geführt.
  • Der Bereich europäisches Regieren (Governance) entwickelt sich weiter. Der grundlegende Rechtsrahmen für den Binnenmarkt ist weitgehend festgelegt, und viel hängt jetzt von einer wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften ab. Darüber hinaus ist die Kommission um eine Vereinfachung der Vorschriften bemüht.

Neue Sachlage

Seitdem im Jahr 2001 die Unausgewogenheit der einzelnen Verkehrsträger und die Verkehrsüberlastung als größte Herausforderungen genannt wurden, hat sich die Situation weiterentwickelt. Die Überlastung der Verkehrswege hat zugenommen und kostet die EU inzwischen 1 % ihres BIP. Der Luftverkehr hat ebenso wie die damit verbundene Umweltbelastung stark zugenommen Die Problematik der Treibhausgase und des Klimawandels steht zuoberst auf der Tagesordnung. Insgesamt verursacht der Verkehr innerhalb der EU 21 % der Treibhausgasemissionen. Diese Emissionen sind seit 1990 um etwa 23 % gestiegen und bedrohen die Fortschritte im Hinblick auf die Kyoto-Ziele.

Die von der Kommission 2001 geplanten Maßnahmen werden allein nicht ausreichen, um die ursprünglichen Ziele zu erreichen, so dass ein breiter angelegtes und flexibleres Instrumentarium erforderlich ist. Um die Planung und Bewertung künftiger politischer Konzepte zu erleichtern, sollte nach dem Wunsch der Kommission im Hinblick auf ein Gesamtkonzept für einen nachhaltigen Verkehr eine allgemeine Reflexion über Verkehrsszenarien mit einem Zeithorizont von 20 bis 40 Jahren in Gang gesetzt werden.

SÄULE 1: MOBILITÄT

Straßenverkehr

Während der grenzüberschreitende Güterkraftverkehr liberalisiert wurde, ist diese Verkehrsart im Inland noch weitgehend geschützt. Wegen der erheblichen Unterschiede in den Mitgliedstaaten möchte die Kommission gemeinsame Regeln für das berufliche Qualifikationsniveau und die Arbeitsbedingungen festlegen. Außerdem sind die sich aus der unterschiedlichen Kraftstoffbesteuerung in den Mitgliedstaaten ergebenden Auswirkungen auf den Wettbewerb wichtige Faktoren, die die künftige Entwicklung beeinflussen werden. Die Kommission möchte daher übermäßige Unterschiede bei der Kraftstoffbesteuerung verringern.

Schienenverkehr

Nach der Liberalisierung des Güterverkehrs, dessen Rechtsrahmen 2007 vollendet werden soll, soll im Rahmen des dritten Eisenbahnpakets auch der grenzüberschreitende Fahrgastverkehr für den Wettbewerb geöffnet werden. Die Kommission möchte

  • Maßnahmen bezüglich des Marktzugangs und des Zugangs zum Beruf vorschlagen;
  • die Frage übermäßiger Unterschiede beim Verbrauchsteuerniveau behandeln,
  • den gemeinschaftlichen Besitzstand mit Hilfe starker Regulierungsstellen in den Mitgliedstaaten umsetzen;
  • die Anstrengungen zur Beseitigung technischer und betrieblicher Hindernisse für grenzüberschreitende Verkehrsdienste beschleunigen;
  • im Rahmen einer Politik für die Verkehrslogistik ein Netz für den Schienengüterverkehr errichten;
  • die Überwachung des Schienenverkehrsmarktes organisieren, einschließlich der Schaffung eines Fortschrittsanzeigers.

Luftverkehr

Die Umstrukturierung und Integration des Luftverkehrsbinnenmarktes sind weit vorangeschritten und der Binnenmarkt hat den Kunden erhebliche Vorteile gebracht. Die Kommission hat darüber hinaus den Wunsch,

  • den Binnenmarkt zu erweitern und seine Vorteile auch auf die Luftfahrtaußenbeziehungen auszudehnen;
  • die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums abzuschließen, um den Luftverkehr in der EU noch effizienter zu gestalten;
  • die Investitionen zur Steigerung der Flughafenkapazitäten vorzunehmen, flankiert von klareren Regeln zu den Flughafenentgelten;
  • die durch das schnelle Verkehrswachstum verursachten Umweltbeeinträchtigungen zu verringern.

Seeverkehr

Laut Kommission stellt der Seeverkehr eine Alternative zum Landverkehr dar, vor allem wegen seines erheblichen Potenzials auf Kurzstrecken, wie das Konzept der Hochgeschwindigkeitsseewege beispielhaft belegt. Der Ausbau der Seeschifffahrt steht allerdings vor zwei großen Herausforderungen:

  • die Schaffung eines Schifffahrtsbinnenmarkts. Schiffsfahrten von einem Mitgliedstaat zu einem anderen gelten aufgrund internationaler Regeln als externer Verkehr. Die Kommission möchte daher einen Konsultationsprozess einleiten, um eine umfassende Strategie für einen „gemeinsamen europäischen Seeverkehrsraum" zu entwickeln;
  • der Ausbau der Hafenkapazitäten. Um das erwartete Wachstum des Seeverkehrs zu bewältigen, sind in den Häfen Investitionen notwendig. Auf der Grundlage von Wettbewerb und eindeutigen Regeln für öffentliche Investitionsförderungen müssen damit die Hafendienstleistungen verbessert und ausgebaut werden.

Binnenschifffahrt

Die Kommission unterstreicht das Potenzial der Binnenschifffahrt, das durch eine Integration dieses Verkehrsträgers in multimodale Logistikketten genutzt werden könnte. Das Programm NAIADES umfasst einen Aktionsplan für die Binnenschifffahrt, den die Kommission realisieren möchte.

SÄULE 2: SCHUTZ

Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Mit über 10 Millionen Arbeitnehmern in der EU ist der Verkehr beschäftigungspolitisch von großer Bedeutung. In einigen Bereichen wie dem Schienen- und dem Straßenverkehr tritt jedoch ein Mangel an Fachkräften zu Tage. Die Kommission möchte daher ihre Anstrengungen auf die Ausbildung richten und junge Menschen stärker motivieren, Verkehrsberufe zu ergreifen.

Angesichts der großen Unterschiede bei den Arbeitskosten schlägt die Kommission vor, die Vorschriften für die Arbeitsbedingungen zu prüfen. Sie möchte ferner einen Dialog aufnehmen mit dem Ziel, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation im Seeverkehr anzuwenden.

Das Konzept des Schutzes umfasst laut Kommission die folgenden Aspekte:

  • Passagierrechte: Diese wurden nach Auffassung der Kommission in den letzten Jahren zwar gestärkt, doch müssen die einzelstaatlichen Behörden die Beschwerdebearbeitung noch intensivieren. Die Kommission möchte daher prüfen, wie eine bessere Dienstqualität und die Gewährleistung grundlegender Passagierrechte bei allen Verkehrsträgern erreicht werden können, insbesondere auch für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität.
  • Sicherheit: Auch hier verweist die Kommission auf die erzielten Fortschritte, insbesondere die Einführung einer schwarzen Liste unsicherer Luftfahrtunternehmen. Sie beabsichtigt eine Vervollständigung der Sicherheitsvorschriften mit dem dritten Legislativpaket für den Seeverkehr bzw. mit CARS 21 und eSafety für den Straßenverkehr.
  • Gefahrenabwehr: Die Anschläge vom 11. September 2001 führten vor Augen, dass der Verkehr sowohl Ziel als auch Instrument des Terrorismus ist, und die Kommission möchte die Maßnahmen, die nach den Anschlägen ergriffen wurden, weiterentwickeln. Sie will daher vorschlagen, entsprechende Anpassungen vorzunehmen und die Sicherheitsvorschriften auf den Landverkehr, den intermodalen Verkehr und kritische Infrastrukturen auszuweiten.
  • Der städtische Nahverkehr ist mit besonderen Problemen behaftet und mehr als alle anderen bekommen die Stadtbewohner die negativen Auswirkungen der eigenen Mobilität zu spüren. Die Kommission kündigt zu diesem Thema die Veröffentlichung eines Grünbuches an.

SÄULE 3: INNOVATION

Die Kommission möchte die Innovation bereichsübergreifend in die Verkehrspolitik einbeziehen, um die Entwicklung bestimmter Lösungen zu beschleunigen. Intelligente Sicherheitssysteme und neue Mittel für die Kommunikation und das Verkehrsmanagement könnten die Mobilität und die Integration der europäischen Netze erleichtern. Außerdem könnten die Unternehmen der EU dank ihrer herausragenden Kapazitäten im Bereich der Verkehrstechnologien neue Märkte erschließen.

Energie

Mit einem Anteil von 71 % am gesamten Ölverbrauch der EU ist der Verkehr einer der großen Energieverbraucher. Im Straßenverkehr werden 60 % des gesamten Öls und im Luftverkehr rund 9 % verbraucht. Die restlichen 2 % gehen auf das Konto der Eisenbahn und der Binnenschifffahrt. Im Schienenverkehr werden rund 75 % der Energie als Strom und 25 % als fossile Brennstoffe verbraucht. Der Text empfiehlt, die Energieeffizienz auf EU-Ebene zu fördern und die Forschung und Demonstration im Bereich neuer Technologien sowie deren Markteinführung zu unterstützen.

Infrastruktur

Einige Gebiete im „mittleren Westen" Europas leiden an Verkehrsüberlastung und Umweltverschmutzung. Bis 2020 werden voraussichtlich 60 Großflughäfen hochgradig überlastet sein, und bei den Häfen zeichnet sich ein ähnlicher Trend ab. Daher müssen neue Infrastrukturen geschaffen bzw. die bestehenden verbessert werden. Ein Teil der Lösung besteht in der Schaffung multimodaler Logistikketten.

Erschließung von Finanzierungsquellen

Die Gesamtkosten der 2004 beschlossenen 30 vorrangigen Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) werden mit ca. 250 Mrd. veranschlagt. Jedoch ist die Finanzierungsfähigkeit der öffentlichen Hand in den Mitgliedstaaten weiterhin beschränkt. Auch die finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 sieht nur einen begrenzten Anstieg der für TEN verfügbaren Mittel vor. Die EU muss ihre Kofinanzierung somit auf die kritischen grenzübergreifenden Abschnitte und die wesentlichen Verkehrsengpässe konzentrieren. Daneben müssen auch neue Arten der Finanzierung entwickelt werden.

Intelligente Mobilität

Die Erhebung von Entgelten für die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur, z. B. in London oder auf bestimmten Autobahnen, wird in der EU immer häufiger. Die EU hat eine Richtlinie verabschiedet, die für die Autobahnmaut einen Rahmen festlegt. Zweck dieser Entgeltregelungen ist es, die Infrastruktur zu finanzieren und zugleich einen Beitrag zur Verkehrsoptimierung zu leisten. Spätestens 2008 wird die Kommission ein allgemein anwendbares, transparentes und umfassendes Modell für die Bewertung aller externen Kosten vorlegen, das als Grundlage für künftige Berechnungen von Infrastrukturentgelten dienen kann. Die Kommission ruft außerdem zu einem Reflexionsprozess auf, der auch die anderen Verkehrsträger einbezieht, um herauszufinden, wie intelligente Formen der Entgelterhebung das Funktionieren des Sektors verbessern helfen können.

Ein weiterer Handlungsschwerpunkt der Kommission ist die Logistik, für die eine Rahmenstrategie erarbeitet werden soll, gefolgt von einer Konsultation und anschließenden Aufstellung eines Aktionsplans.

Die Kommission weist auch darauf hin, dass anspruchsvolle Kommunikations-, Navigations- und Automatisierungstechnik, insbesondere das System GALILEO, für alle Verkehrsträger nutzbar sein muss. In diesem Zusammenhang sind die Programme „ Intelligentes Fahrzeug " sowie SESAR für den Luftverkehr, ERTMS für den Schienenverkehr und RIS für die Binnenschifffahrt zu nennen. Darüber hinaus möchte die Kommission ähnliche Initiativen für den Einsatz elektronischer Systeme im Seeverkehr (eMaritime) entwickeln.

SÄULE 4: BEZIEHUNGEN ZU DRITTLÄNDERN

Da der Verkehrssektor zwangsläufig internationale Problemstellungen berührt, möchte die Kommission die Verkehrspolitik zu einer festen Komponente in den allgemeinen Beziehungen zu Drittländern werden lassen. Durch die Konvergenz der EU-Normen und der internationalen Normen öffnen sich darüber hinaus Exportmärkte für europäische Technologien. Einfuhr- oder Investitionsbeschränkungen in Drittländern sind aber oftmals Hindernisse für die Tätigkeit von Speditionsunternehmen der EU. Die Kommission plant daher Initiativen zur politischen Zusammenarbeit und die Aufnahme von Industriedialogen mit den wichtigsten Handelspartnern und regionalen Gruppierungen, auch durch den Abschluss von Übereinkünften. Ferner soll ein strategischer Rahmen für die Verlängerung der Hauptachsen des Verkehrsbinnenmarktes und die Schaffung eines gemeinsamen Netzes mit interessierten Nachbarländern entwickelt werden.

Letzte Änderung: 04.01.2007

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