Andere Tabakwaren als Zigaretten: Annäherung der Steuersätze
Diese Richtlinie legt Mindestverbrauchsteuern für andere Tabakwaren als Zigaretten fest, die für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes der Europäischen Union (EU) erforderlich sind. Deshalb wird eine harmonisierte Steuerinzidenz für alle Produkte eingeführt, die zu derselben Gruppe von Tabakwaren gehören, die in der EU hergestellt werden.
RECHTSAKT
Richtlinie 92/80/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten [Vgl. ändernde Rechtsakte].
ZUSAMMENFASSUNG
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterliegen die nachstehenden, in der Richtlinie 95/59/EG definierten Erzeugnisgruppen einer Mindestverbrauchsteuer:
- Zigarren und Zigarillos;
- Feinschnitttabak für selbst gedrehte Zigaretten;
- anderer Rauchtabak.
Bei der Verbrauchsteuer kann es sich handeln um
- eine Ad-valorem-Verbrauchsteuer, die nach den Verkaufshöchstpreisen des jeweiligen Erzeugnisses berechnet wird;
- eine spezifische Verbrauchsteuer nach der Menge;
- eine gemischte Verbrauchsteuer mit einem Ad-valorem-Anteil und einem spezifischen Anteil.
Diese Richtlinie legt die Mindestverbrauchsteuer und die Sätze für die oben genannten Tabakwaren fest. Diese Sätze gelten für sämtliche Erzeugnisse der betreffenden Gruppe von Tabakwaren ohne Unterscheidung innerhalb dieser Gruppe nach Qualität, Aufmachung, Herkunft der Erzeugnisse, verwendetem Material, Charakteristiken der beteiligten Unternehmen oder anderen Kriterien.
Für Frankreich gilt eine Sonderregelung. Frankreich kann bis zum 31. Dezember 2015 weiterhin einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz auf Tabakwaren mit Ausnahme von Zigaretten, anwenden, die auf Korsika in den Verkehr gebracht werden.
Alle vier Jahre wird ein Verfahren für eine regelmäßige Prüfung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Sätze oder Beträge anhand eines Berichts der Kommission durchgeführt.
Die Kommission muss einmal jährlich den Kurs für die Umrechnung des Euro zur Berechnung der globalen Verbrauchsteuern in den Landeswährungen veröffentlichen.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
|
Richtlinie 92/80/EWG |
10.11.1992 |
31.12.1992 |
ABl. L 316 vom 31.10.1992 |
| Ändernde(r) Rechtsakt(e) | Datum des Inkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
|
Richtlinie 1999/81/EG |
11.8.1999 |
1.1.1999 |
ABl. L 211 vom 11.8.1999 |
|
Richtlinie 2002/10/EG |
8.3.2002 |
1.7.2002 |
ABl. L 46 vom 16.2.2002 |
|
Richtlinie 2003/117/EG |
20.12.2003 |
31.12.2003 |
ABl. L 233 vom 20.12.2003 |
|
Richtlinie 2010/12/EU |
27.2.2010 |
1.1.2011 |
ABl. L 50 vom 27.2.2010 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten [Amtsblatt L 316 vom 31.10.1992].
Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer [Amtsblatt L 291 vom 6.12.1995].
Siehe auch
- Weitere Informationen über die Besteuerung von Tabakwaren sind auf der Website der GD Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission erhältlich.



