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Steuerwesen

Steuerwesen

Die Steuerpolitik in der Europäischen Union (EU) umfasst zwei Bereiche: die direkten Steuern, für die ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig sind, und die indirekten Steuern, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr berühren. Bei den direkten Steuern haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen getroffen, um Steuerumgehung und Doppelbesteuerung zu verhindern. Durch die Steuerpolitik wird dafür gesorgt, dass der Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche Steuersätze und -regelungen im Bereich der indirekten Steuern verfälscht wird. Des Weiteren wurden Maßnahmen getroffen, um negative Folgen des Steuerwettbewerbs zu vermeiden, die auftreten können, wenn Unternehmen grenzüberschreitende Geschäfte zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätigen.

Siehe auch

  • Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union: Steuern.
  • Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission abrufbar.
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