EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Polen

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2002 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];Bericht der Kommission KOM(98) 701 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];Bericht der Kommission KOM(1999) 509 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];Bericht der Kommission KOM(2000) 709 endg. [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1752 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1408 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht];Bericht der Kommission KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1207 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 äußerte die Europäische Kommission die Ansicht, dass die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der direkten Steuern Polen keine besonderen Schwierigkeiten bereiten dürfte.

Im Bericht vom November 1998 wurde dagegen festgestellt, dass im Bereich der MwSt. und der Verbrauchsteuern, insbesondere hinsichtlich der noch vorhandenen Diskriminierung von Einfuhren und der Schaffung eines Systems der Rückerstattung für nicht in Polen ansässige Steuerpflichtige, erhebliche Anstrengungen erforderlich sind. Darüber hinaus wurden weitere Anstrengungen verlangt, um die mit der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes beauftragten Verwaltungsstellen zu stärken.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurde hervorgehoben, dass Polen seine Bemühungen um eine schrittweise Angleichung der Steuergesetzgebung an den Besitzstand der Gemeinschaft fortgesetzt hat. Polen hat eine gut strukturierte Heranführungsstrategie entwickelt, muss aber seine Mehrwertsteuer und seine Verbrauchssteuern weiter angleichen. Die Steuereinzugskapazitäten auf zentralstaatlicher und regionaler Ebene müssen gestärkt werden, ebenso die administrative Zusammenarbeit und die EDV-Umstellung der Verwaltung.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass Polen im Steuerwesen beachtliche Fortschritte erzielt hat, dass es aber seine Steuerverwaltung grundlegend verbessern muss.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass Polen seit der letzten Bewertung sowohl auf dem Gebiet der Mehrwert- und Verbrauchsteuern als auch bei der Unternehmensbesteuerung kontinuierlich vorangekommen ist. Es wurden auch Anstrengungen unternommen, um die Modernisierung der Steuerverwaltung zu beschleunigen und die Einkommensteuererklärungen zu vereinfachen.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird darauf hingewiesen, dass Polen kontinuierliche Fortschritte beim Ausbau seiner institutionellen Kapazitäten im Steuerbereich und bei der Rechtsangleichung gemacht hat.

Dem Bericht für das Jahr 2003 zufolge erfüllt Polen im Wesentlichen die aus den Beitrittsverhandlungen in den Bereichen direkte Steuern und Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Amtshilfe erwachsenen Verpflichtungen und Anforderungen und wird voraussichtlich in der Lage sein, den einschlägigen Besitzstand ab dem Beitritt anzuwenden. In den Bereichen MwSt und Verbrauchsteuern erfüllt das Land seine Verpflichtungen jedoch nur teilweise.

Polen wurden Übergangszeiträume für die weitere Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes auf Bauleistungen für Privatwohnungen mit Ausnahme von Baumaterialien, auf Bauleistungen vor der ersten Nutzung von Wohngebäuden oder Teilen von Wohngebäuden und auf Restaurantdienstleistungen (bis 31. Dezember 2007) und für die Anwendung des MwSt-Nullsatzes auf bestimmte Bücher und Fachzeitschriften (bis 31. Dezember 2007) gewährt. Außerdem wurde Polen gestattet, einen stark ermäßigten MwSt-Satz auf Nahrungs- und Futtermittel (einschließlich Getränke, alkoholische Getränke jedoch ausgenommen), auf lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen und üblicherweise für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendete Zutaten, auf üblicherweise als Zusatz oder als Ersatz für Nahrungs- und Futtermittel verwendete Erzeugnisse und auf Gegenstände und Dienstleistungen, die in der Regel für den Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt sind, mit Ausnahme von Investitionsgütern wie Maschinen oder Gebäuden (bis 30. April 2008) anzuwenden. Es wurden Übergangsregelungen betreffend einen Schwellenwert von 10 000 EUR bei der MwSt-Befreiung und -Registrierung für kleine und mittlere Unternehmen und die MwSt-Befreiung für Dienstleistungen des internationalen Personenverkehrs gewährt. Außerdem wurde Polen ein Übergangszeitraum bis Ende April 2005 gewährt, in dem es einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz auf bestimmte Erdölerzeugnisse anwenden darf.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich der direkten Steuern betrifft hauptsächlich bestimmte Aspekte der Körperschaft- und der Kapitalsteuer. Die vier im EG-Vertrag verankerten Grundfreiheiten haben jedoch noch weiterreichende Folgen für die nationalen Steuersysteme.

Im Bericht vom November 2000 wird festgestellt, dass die Unternehmensbesteuerung im Sinne einer größeren Effizienz der Steuerdienstleistungen und einer steuerlichen Entlastung der Unternehmen geändert worden ist. Der Körperschaftssteuersatz wurde auf 30 % abgesenkt und dürfte bis 2004 auf 20 % zurückgeführt werden. Bestimmte Steuererleichterungen für Investmentgesellschaften wurden abgeschafft. Hingegen wurden die Steuererleichterungen für Bauarbeiten von Privatpersonen aufrechterhalten.

Der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich der indirekten Steuern umfasst im Wesentlichen die Rechtsvorschriften zur Harmonisierung des einzelstaatlichen Mehrwert- und Verbrauchsteuerrechts. Dies betrifft eine allgemeine, nicht kumulative Verbrauchssteuer, die in allen Phasen der Produktion und Verteilung von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird (Mehrwertsteuer) und die steuerliche Gleichbehandlung aller Inlands- und Einfuhrumsätze.

Im Bericht vom November 2000 wird festgestellt, dass der verminderte Mehrwertsteuersatz für bestimmte Dienstleistungen heraufgesetzt wurde und dass bestimmte bisher steuerbefreite Dienstleistungen künftig zum verminderten Satz besteuert werden. Die Steuerbefreiung für bestimmte Einrichtungen wurde abgeschafft, sodass diese künftig mehrwertsteuerpflichtig sind. Für ausländische Touristen wurde ein MwSt.-Erstattungssystem und für internationale Dienstleistungen das Recht auf einen Vorsteuerabzug eingeführt. Die Steuerbemessungsgrundlage wurde ebenfalls neu definiert. Im Juli 2000 wurde das Gesetz über die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen dahingehend geändert, dass ab September 2000 das Mehrwertsteuersystem für landwirtschaftliche Erzeugnisse (mit einem Satz von 3 %) gilt.

Bei den Verbrauchsteuern geht es u. a. um die Harmonisierung der Steuerstruktur, die Festlegung von Mindestsätzen und gemeinsame Vorschriften über den Besitz und den Verkehr verbrauchsteuerpflichtiger Waren (insbesondere eine Steuerlagerregelung).

Seit dem letzten Bericht ist die Zahl der besteuerten alkoholischen Getränke heraufgesetzt worden; die bestimmte Einfuhren diskriminierende Sonderregelung wurde abgeschafft.

Was die Steuerverwaltung, die Zusammenarbeit und Amtshilfe betrifft, setzt Polen seine Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltung und Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit fort. Die Verwaltung ist steuerzahlerfreundlicher geworden und hat Informationen über das Internet zugänglich gemacht. Doch müssten die verschiedenen Verfahren vereinfacht werden und stellen die Formvorschriften für Unternehmen und Privatpersonen immer noch eine zu große Belastung dar. Im Übrigen ist vorgesehen, im Rahmen der Modernisierung der Verwaltung eine Mehrwertsteuer-Informationsstelle einzurichten.

BEWERTUNG DER LAGE

Mehrwertsteuer

Das polnische Mehrwertsteuersystem wurde schrittweise dem gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen, wobei besondere Anstrengungen unternommen wurden, um die Besteuerung von eingeführten und im Inland hergestellten ähnlichen Waren anzugleichen.

Seit dem Bericht vom November 1998 hat Polen ein Mehrwertsteuererstattungssystem für Touristen und Mehrwertsteuerbefreiungen für eingeführte Handelswaren im Wert von bis zu 10 Euro verabschiedet. Weiterer Angleichungen bedarf es in Bezug auf den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer und die Mehrwertsteuersätze sowie die Erhebung von Mehrwertsteuern auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, die bislang noch mehrwertsteuerfrei sind. Diskriminierende Elemente bestehen weiterhin hinsichtlich bestimmter Importe, die mit einem höheren Mehrwertsteuersatz besteuert werden als ähnliche einheimische Produkte.

Seit dem Bericht vom November 2000 hat Polen weitere Anstrengungen unternommen, doch stehen immer noch Fortschritte insbesondere im Bereich der Steuerbefreiung für bestimmte Transaktionen und der Immobilienbesteuerung aus. Außerdem werden einige Waren je nach Ursprung unterschiedlich besteuert, woraus sich eine Diskriminierung der Einfuhren ergibt.

Seit dem Bericht vom November 2001 gilt für Zeitungen und Zeitschriften ein Steuersatz von 7 %. Für den Druck von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften wurde ein Nullsteuersatz eingeführt. Bestimmte KMU, die bisher von der MwSt. befreit waren, müssen diese nun entrichten. Für Internet-Dienste wurde ein Steuersatz von 7 % und für Computergerät ein Satz von 3 % festgesetzt.

Im Bericht von 2002 wird darauf hingewiesen, dass Polen seine Steuersätze dem vorgeschriebenen Mindestniveau weiter angeglichen hat. Für Fahrzeuge des Seeverkehrs und Fischereifahrzeuge gilt der Nullsatz, und die Definition der Fachzeitschriften, für die der neue Satz gilt, wurde präzisiert. Festgelegt wurden außerdem die Grundsätze für die Vorsteuererstattung an Einführer. Bestimmte Einfuhren wurden von der Mehrwertsteuer befreit.

Ende 2003 stellt sich die Lage so dar, dass Polen noch erhebliche Anstrengungen unternehmen muss. Um die Rechtsangleichung abzuschließen, muss das Land verstärkt Aufmerksamkeit auf den Anwendungsbereich und die Festlegung von MwSt-Sätzen (besonders in Bezug auf die sehr häufige Anwendung des Nullsatzes) und die Steuerbefreiung von nicht unter Übergangsregelungen fallenden Umsätzen richten. Polen ist auch verpflichtet, die Definition des steuerbaren Umsatzes, der steuerpflichtigen Personen, der Steuerbemessungsgrundlage, des steuerbaren Vorgangs, des Rechts auf Vorsteuerabzug, der MwSt-Erstattung und der Steuerschuld erweitern. Außerdem muss das Land dafür sorgen, dass nationale Schutzmaßnahmen nicht weiter angewandt werden, damit eine nicht diskriminierende Besteuerung unabhängig vom Ursprung sichergestellt ist. Schließlich muss Polen die erforderlichen MwSt-Sonderregelungen für Reisebüros, Gebrauchtgegenstände und Anlagegold einführen und seine gegenwärtige Sonderregelung für Landwirte an die Modalitäten der im Rahmen der Beitrittsverhandlungen gewährten Übergangsregelung anpassen.

Verbrauchsteuern

In diesem Bereich wurde die Angleichung ebenfalls fortgesetzt. Dadurch beruhen die Mehrwert- und Verbrauchsteuersysteme weitgehend auf den gleichen allgemeinen Grundsätzen wie das Gemeinschaftssteuerrecht. So wurden insbesondere die Zollsätze für Zigaretten und Treibstoff angehoben, um sie den Mindestsätzen der Gemeinschaft weiter anzunähern, auch wenn eine völlige Angleichung noch nicht erreicht ist. Eine Lösung des Problems der steuerlichen Ungleichbehandlung von alkoholischen Getränken und von Tabakwaren steht ebenfalls noch aus. Seit dem Bericht vom November 2000 nähert sich Polen dem Besitzstand an, doch müssen die polnischen Behörden noch Anstrengungen unternehmen, damit die von der Gemeinschaft vorgeschriebenen Mindestsätze (Zigaretten und Mineralöl) eingehalten werden. Im Jahr 2001 sind die Verbrauchsteuern auf Spirituosen, Bier, Wein und Treibstoffe sowie Tabakwaren gestiegen.

Im Jahr 2002 wurden die Steuern auf Kraftstoffe und als Kraftstoff verwendetes LPG ebenso erhöht wie die Zigarettensteuer. Energie aus erneuerbaren Energiequellen und Pumpspeicherwerken wurde von der Verbrauchsteuer befreit.

Ende 2003 stellt sich die Lage so dar, dass Polen noch bestimmte Zollsätze und Befreiungen anpassen, den steuerbaren Umsatz für Mineralöle und die Steuerstruktur für Rauchtabak angleichen und eine Steueraussetzungsregelung auch für die innergemeinschaftliche Beförderung einführen muss. Außerdem sollte das Land eine nicht diskriminierende Besteuerung unabhängig vom Ursprung für „nicht-EU-harmonisierte" Verbrauchsteuern garantieren und die Steuergrundlage für eingeführten Rauchtabak angleichen. Die schrittweise Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten verläuft planmäßig, so dass der Mindestsatz wie in den Beitrittsverhandlungen vereinbart am 31. Dezember 2008 erreicht sein wird.

Direkte Steuern

Im Bereich der direkten Steuern wurde der für Unternehmensgewinne geltende Steuersatz im Jahr 2001 von 30 % auf 28 % abgesenkt, es muss jedoch noch geprüft werden, ob die Vorschriften über Steueroasen mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung vereinbar sind. Im März 2002 wurde eine neue 20-prozentige Steuer auf die Erträge aus Spareinlagen (Zinseinkommen aus Bankeinlagen, Dividenden aus Schuldverschreibungen usw.) eingeführt. Im Januar 2002 führte Polen eine Steuer in Höhe von 2 % auf alle Kapitalabschlüsse ins Ausland ein, die nur für Gebietsansässige gilt und Ende Dezember 2003 ausläuft.

Ende 2003 ist die Umsetzung der Richtlinie über indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital, der Mutter-Tochter-Richtlinie sowie der Richtlinien über Zinsen und Lizenzgebühren und über die Besteuerung von Zinserträgen noch abzuschließen.

Steuerverwaltung

Die Modernisierung der Steuerverwaltung hat begonnen, muss aber konsequenter durchgeführt werden. Im Jahr 2001 ist die EDV-Umstellung der Steuerverwaltung kaum vorangekommen, obwohl das System POLTAX nun einsatzbereit ist. Durch das Haushaltsgesetz 2001 wird die Einziehung der laufenden Steuerschuld und der Steuerrückstände zwar verbessert, die Eintreibung der Rückstände ist jedoch noch immer nicht effizient. Mit der laufenden Reform wurde ein System objektiver Kennzahlen über die Tätigkeit der Finanzämter eingeführt und die Schulung des Personals verstärkt.

Im Zeitraum 2001-2002 haben die polnischen Steuerbehörden ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Effizienz der Steuerverwaltung intensiviert. Im August 2002 beschloss der Ministerrat die "Strategie zur Modernisierung der Steuerverwaltung bis 2004", die ausreichende Kapazitäten für die Anwendung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes sicherstellen soll. Erhebliche Anstrengungen wurden unternommen, um die Hauptindikatoren für die Interoperabilität mit dem Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem zu erreichen. Dennoch sind im Bereich der Informationstechnologie noch erhebliche Bemühungen auf regionaler und lokaler Ebene notwendig.

Hinsichtlich der Verwaltungskapazität hat Polen spürbare Fortschritte erzielt, wenn auch noch zahlreiche Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Das Hauptproblem betrifft die Steuererhebung, die noch unzureichend ist.

Ende 2003 sind die erforderlichen Verwaltungsstrukturen zwar vorhanden, es sollten jedoch weitere Anstrengungen zu ihrer Modernisierung und Rationalisierung unternommen werden. Die Verbesserung der Effizienz beim Steuereinzug und der Strategie der Finanzkontrolle, einschließlich der Einführung von Risikoanalysen und computergestützter Rechnungsprüfung, sollte vorrangig angegangen werden. Ferner sollten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtung der Steuerzahler und der freiwilligen Einhaltung der Pflichten ergriffen werden.

Die Kapazität der Steuerverwaltung genügt, um die ordnungsgemäße Anwendung des Besitzstands im Bereich der direkten Steuern sicherzustellen.

Im Bereich Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Amtshilfe schließlich ist Polen im Begriff, die zur Umsetzung des Besitzstands und dessen Anwendung ab dem Beitritt erforderlichen Schritte zu ergreifen, und zwar sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch bei den organisatorischen Strukturen, einschließlich der IT-Systeme.

Letzte Änderung: 14.01.2004

Top