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Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, dessen Ziel es ist, die Innovationskapazitäten der Länder der Europäischen Union durch die Integration von Hochschulbildung, Forschung und Innovation und die Förderung von Synergien und Zusammenarbeit zwischen ihnen auf höchstem Niveau zu stärken.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts.

ZUSAMMENFASSUNG

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) fördert Integration, Synergien und Zusammenarbeit zwischen den drei Bestandteilen des Wissensdreiecks - Bildung, Forschung und Innovation - durch die Förderung herausragender Leistungen auf der Grundlage der so geschaffenen strategischen Netzwerke.

Unter anderem trägt es zur Finanzierung von „Wissens- und Innovationsgemeinschaften“ (KIC, Knowledge and Innovation Communities) bei, die aus Hochschulen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Interessenten bestehen, die gemeinsam an innovativen Projekten arbeiten.

Hauptziele

Die Hauptziele des EIT sind folgende:

  • Ermittlung vorrangiger Bereiche und Tätigkeiten;
  • Sensibilisierung potenzieller Partnerorganisationen;
  • Auswahl, Gestaltung und Koordinierung der KIC;
  • Mobilisierung der erforderlichen Mittel aus öffentlichen und privaten Quellen;
  • Förderung der EU-weiten Anerkennung von akademischen Graden und Abschlüssen, die von Partnerhochschulen vergeben werden, deren Abschlüsse das EIT vergibt;
  • Förderung der Verbreitung bewährter Verfahren, um eine gemeinsame Kultur der Innovation und des Wissenstransfers zu schaffen;
  • Entwicklung zu einer weltweiten Referenzeinrichtung als Exzellenzzentrum im Bereich Hochschulbildung, Forschung und Innovation;
  • Förderung des Zugriffs auf multidisziplinäre Innovationsansätze;
  • Gewährleistung der Komplementarität und der Synergien zwischen seinen Tätigkeiten und denen anderer EU-Programme;
  • Einrichtung eines Forums der Interessenträger.

Leitung

Das EIT wurde 2008 eingerichtet und hat seinen Sitz in Budapest, Ungarn, als unabhängige Gemeinschaftseinrichtung. Seinen Tätigkeiten geht es im Einklang mit Maßnahmen auf regionaler, nationaler und zwischenstaatlicher Ebene nach. Das EIT verfügt über Rechtspersönlichkeit. Es hat eine eigene Satzung, in der seine Tätigkeiten sowie die Aufgaben seiner Hauptakteure, zu denen der Verwaltungsrat, der Direktor und die interne Auditstelle zählen, festgelegt sind.

Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)

Das EIT stützt sich auf KIC oder unabhängige Partnerschaften zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und sonstigen Interessenten am Innovationsprozess in Form von strategischen Netzwerken.

Zu den Hauptaufgaben der KIC gehören:

  • innovative Tätigkeiten und Investitionen mit einem Mehrwert für Europa;
  • bahnbrechende wissenschaftliche Forschung („Spitzentechnologie“), die auf die wesentlichen Interessen der Wirtschaft (zum Beispiel Rohstoffe) oder der Gesellschaft (zum Beispiel Gesundheit) eingehen soll;
  • Hochschulbildung und Aus- und Weiterbildungstätigkeiten (auf Master- und Promotionsebene) sowie berufliche Fortbildungsmaßnahmen;
  • Sensibilisierung und Verbreitung bewährter Verfahren.

Die KIC werden durch das EIT finanziert und über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Bei der Bestimmung ihrer Rechtsform und Zusammensetzung wird ihnen große Freiheit eingeräumt.

Grundsätzlich beträgt der Tätigkeitszeitraum einer KIC zwischen sieben und 15 Jahren, eine Verlängerung ist allerdings möglich.

An einer KIC müssen mindestens drei Partnerorganisationen beteiligt sein, die unabhängig voneinander und in mindestens drei verschiedenen EU-Ländern eingerichtet sind. Mindestens zwei Drittel der Partnerorganisationen, die eine KIC bilden, müssen in EU-Ländern ansässig sein. Jeder KIC müssen mindestens eine Hochschuleinrichtung und ein Privatunternehmen angehören.

Die Strategische Innovationsagenda des EIT für den Zeitraum 2014-2020

In den auf sieben Jahre angelegten Strategischen Innovationsagenden (SIA) sind unter anderem die Prioritäten, die langfristige Strategie und der Finanzbedarf des EIT beschrieben. Auf der Grundlage dieser SIA nimmt das EIT ein dreijähriges Arbeitsprogramm an, das unter anderem eine Schätzung des Finanzbedarfs und der Finanzierungsquellen umfasst.

Für den Zeitraum 2014 bis 2020 werden die Ziele und Leistungsindikatoren des EIT im Programm Horizont 2020 definiert.

Weiterführende Informationen finden sich auf der EIT-Website.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 294/2008des Europäischen Parlaments und des Rates

29.4.2008

-

ABl. L 97 vom 9.4.2008

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 1292/2013des Europäischen Parlaments und des Rates

1.1.2014

-

ABl. L 347 vom 20.12.2013

VERBUNDENE RECHTSAKTE

2008/634/EG: Im gegenseitigen Einvernehmen gefasster Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 18. Juni 2008 über die Festlegung des Sitzes des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) (ABl. L 206 vom 2.8.2008).

Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013).

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013).

Beschluss Nr. 1312/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT): der Beitrag des EIT zu einem innovativeren Europa (ABl. L 347 vom 20.12.2013).

Letzte Aktualisierung: 25.11.2014

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