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Türkei - Forschung und neue Technologien

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 stellt fest, dass bei der zukünftigen Integration der Türkei in den Europäischen Forschungsraum und den Vorbereitungen auf die „Union der Innovation“ gute Fortschritte erzielt wurden.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

In Anbetracht seiner Spezifität erfordert der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich Wissenschaft und Forschung keine Umwandlung in innerstaatliches Recht. Die Umsetzung des Besitzstandes impliziert in diesem Falle nicht die Umsetzung und praktische Anwendung von Rechtsvorschriften, sondern zielt auf die Schaffung entsprechender Kapazitäten, die für eine erfolgreiche Beteiligung an den auf der Grundlage der Forschungsrahmenprogramme durchzuführenden Aktivitäten erforderlich sind. Dazu muss die Türkei die erforderlichen Kapazitäten in den Bereichen Forschung und Technologieentwicklung schaffen und das Personal jeweils nach Maßgabe der auf der Grundlage der Forschungsrahmenprogramme durchzuführenden Aktivitäten aufstocken.

Der Besitzstand im Telekommunikationsbereich soll die Hindernisse für die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der Telekommunikationsdienste und –netze beseitigen und zur Einrichtung moderner für alle zugängliche Dienste beitragen. Ein neuer Regulierungsrahmen für elektronische Kommunikation wurde 2002 von der Europäischen Union (EU) angenommen. Bei den Postdiensten besteht das Ziel darin, den Binnenmarkt umzusetzen, indem dieser Sektor auf der Grundlage eines Regulierungsrahmens, der einen umfassenden Dienst sicherstellt, schrittweise und kontrolliert für den Wettbewerb geöffnet wird.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Wissenschaft und Forschung ist die Türkei gut auf den Beitritt vorbereitet. Bei der Integration in den Europäischen Forschungsraum und den Vorbereitungen auf die „Union der Innovation“ wurden gute Fortschritte erzielt. Insgesamt beteiligt sich die Türkei zunehmend und mit steigender Erfolgsquote am Siebten Forschungsrahmenprogramm der EU, es bedarf aber weiterer Bemühungen, um die Anforderungen in Bezug auf die Exzellenz zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen zu sichern.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht 2010 stellte fest, dass die Türkei im Bereich Forschung dank der Beteiligung an den Programmen der Europäischen Union (EU) gut vorbereitet ist. Zudem wurden Anstrengungen im Hinblick auf die künftige Einbindung in den Europäischen Forschungsraum unternommen.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht von 2008 verzeichnete Fortschritte im Bereich der elektronischen Kommunikation, insbesondere die Annahme von Wettbewerbsschutzmaßnahmen, die den dominierenden Mobilfunk- und Breitbandanbietern auferlegt wurden. Die Angleichung an den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen war allerdings weiterhin begrenzt.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1436 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht von 2007 wurden die Fortschritte der Türkei im Bereich Wissenschaft und Forschung begrüßt. Der Bericht wies jedoch auch auf die weiterhin zu geringe Zahl an Forschern und die schwache Rolle hin, die der Privatsektor und kleine und mittlere Unternehmen in der Forschung spielten.

Die Türkei hatte bestimmte Fortschritte im Bereich der elektronischen Kommunikation erzielt, insbesondere bezüglich der Durchführungsvorschriften. Das Land hatte die Angleichung an den Gemeinschaftsrahmen jedoch nur teilweise durchgeführt.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1390 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom Oktober 2006 wurden reale Fortschritte in den beiden Tätigkeitsbereichen festgestellt. Im Bereich Wissenschaft und Forschung schien die Türkei auf die Teilnahme an EU-Programmen und die Aufstockung der nationalen Haushaltsmittel gut vorbereitet zu sein. Aufgrund der verstärkten Zusammenarbeit mit der EU wurden viele Maßnahmen ergriffen, um ein günstigeres Forschungsklima zu schaffen. Insgesamt war die Türkei bei der Konzeption und Anwendung einer integrierten Forschungsstrategie gut vorangekommen. Im Bereich der Informationsgesellschaft hatte sich das Land eine gute Ausgangsbasis für die weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand bei der elektronischen Kommunikation und den Informationstechnologien geschaffen.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. - SEK(2005) 1426 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht des Jahres 2005 verzeichnete einige Fortschritte im Bereich der Forschung, vor allem die verstärkte Beteiligung der Türkei am Sechsten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung sowie einige Entwicklungen bei den Rechts- und Verwaltungsstrukturen. Fortschritte waren ebenfalls auf dem Gebiet der Informationsgesellschaft zu verzeichnen, wo die Angleichung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Liberalisierung der elektronischen Kommunikation und der Informationstechnologien fortgesetzt worden war.

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. - SEK (2004) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht des Jahres 2004 wurde festgestellt, dass die Kapazitäten der Türkei im Bereich Wissenschaft und Forschung begrenzt blieben, sie sich jedoch weiter bemühte, verstärkt an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen und -maßnahmen teilzunehmen. Dem Bericht zufolge sollte die Türkei jedoch zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um den rechtlichen Rahmen im Bereich der Telekommunikation zu vervollständigen und in der Lage zu sein, ihre Vorschriften gegenüber den marktbeherrschenden Großunternehmen erfolgreich anzuwenden.

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK (2003) 1212 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Wie aus dem Bericht vom November 2003 hervorging, war die Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Telekommunikation noch unzureichend. Überdies wurden bei den Postdiensten keine Fortschritte erzielt. Im Bereich der Wissenschaft und Forschung stellte die vollwertige Einbeziehung der Türkei in die Tätigkeiten des sechsten Rahmenprogramms der EU einen bedeutenden Fortschritt dar, dessen Wirksamkeit allerdings noch zu beurteilen war.

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK (2002) 1412 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom Oktober 2002 wurde darauf hingewiesen, dass die Türkei im Bereich Wissenschaft und Forschung gewisse Fortschritte gemacht hat. Es wurde jedoch auch festgehalten, dass im Bereich Telekommunikation seit dem letzten Bericht kaum Fortschritte zu verzeichnen waren.

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK (2001) 1756 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht vom November 2000 stellte die Kommission fest, dass im Bereich der Forschung gewisse Fortschritte erzielt worden waren. Beträchtliche Fortschritte waren im Bereich der Telekommunikation, insbesondere im Hinblick auf den Wettbewerb, erzielt worden.

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 30.12.2011

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