EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Effizientere und zugänglichere Finanzhilfen für die Forschung

Die Europäische Kommission stellt in ihrer Mitteilung mehrere Orientierungen zur Vereinfachung der Verfahren für die Teilnahme an Forschungsprojekten vor, die von der Europäischen Union (EU) finanziert werden. Dadurch sollen die Erteilung und die Verwaltung dieser Finanzhilfen vereinfacht und das Forschungspotenzial in Europa und darüber hinaus genutzt werden. Die Mitteilung soll somit zum Erfolg der Strategie Europa 2020 beitragen, deren Ziele Krisenbewältigung und Konjunkturaufschwung sind.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 29. April 2010 – Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen [KOM(2010) 187 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Mitteilung sollen die Regeln und Verfahren für die Erteilung und die Verwaltung von Finanzhilfen der Europäischen Union im Bereich der Forschung und Innovation vereinfacht werden. Diese Mitteilung gliedert sich in drei Ebenen.

Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften (kurzfristig)

Diese erste Ebene soll das bestehende System für die Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung verbessern, damit es leichter, einfacher und schneller wird. Die meisten Verbesserungen sind auf die Reduzierung der Vorlaufzeiten bis zur Gewährung und Auszahlung von Finanzhilfen ausgerichtet. Sie bestehen vor allem aus:

  • besseren IT-Systemen (diese müssen den Teilnehmern den Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit ihren Vorschlägen oder ihren Finanzhilfen gewähren);
  • einer schlüssigeren Anwendung der Regeln, insbesondere der Regeln für die Rechnungsprüfung;
  • der Verbesserung der Struktur und des Inhalts der Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen, mit denen die Forschungsorganisationen eine Finanzierung durch die Europäische Union beantragen;
  • der Bildung kleinerer Konsortien; und
  • der Vergabe von Preisen, die sich positiv auf Forschung und Innovation auswirken.

Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems

Die zweite Ebene besteht in der Anpassung der bestehenden Finanzregeln unter Beibehaltung einer wirksamen Kontrolle. Das neue System muss gängige Rechnungslegungsverfahren (z. B. durchschnittliche Personalkosten) in größerem Umfang akzeptieren. Diese Anpassung soll außerdem die Vielfalt der Sonderbedingungen reduzieren, die für zahlreiche Aktivitäten (Forschung, Demonstration, Verwaltung) und Arten von Teilnehmern (Forschungsorganisationen, Hochschulen, gemeinnützige Organisationen) gelten. Die Möglichkeit, für bestimmte Kostenkategorien Pauschalbeträge anzuwenden, wird dazu führen, dass das Prinzip der tatsächlichen Kosten, die zu Komplexität führen, vollständig aufgegeben wird. Diese Pauschalbeträge werden bereits im Rahmen des Programms „Menschen“ in großem Umfang eingesetzt. Sie können künftig für alle Projekte eingeführt werden, insbesondere für die Personalkosten oder für die geschäftsführenden Eigentümer von KMU, die den größten Teil des Projekts selbst durchführen, ohne dass ein Gehalt in den Büchern verzeichnet wird. Außerdem wird eine Änderung des Auswahlverfahrens für Finanzhilfen zu einer Reduzierung der Vorlaufzeiten und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Dienststellen der Kommission führen.

Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung

Die in den zwei vorhergehenden Ebenen vorgestellten Optionen reduzieren nicht den mit der Kostenabrechnung und Rechnungsprüfung verbundenen Verwaltungsaufwand. Durch die progressive Einführung der ergebnisorientierten Förderung werden der mit der Rechnungslegung verbundene Verwaltungsaufwand sowie die Erfordernisse vorheriger und nachträglicher finanzieller Überprüfungen auf ein Minimum reduziert. Diese Änderung gilt im Zusammenhang mit künftigen Forschungsrahmenprogrammen. Die Empfänger von EU-Finanzhilfen werden Pauschalsätze erhalten, um spezifische wissenschaftliche Aufgaben durchzuführen. Sie müssen nachweisen, dass sie wirksam und effizient vorgegangen sind und ihre Ausgabenposten nicht mehr einzeln rechtfertigen.

Ausblick

Die meisten der auf der zweiten und dritten Ebene vorgeschlagenen Optionen erfordern Änderungen der Vorschriften. Sie werden deshalb im Rahmen der alle drei Jahre erfolgenden Überarbeitung der Haushaltsordnung und auf dieser Grundlage, der anstehenden Überprüfung des Rechtsrahmens für die Forschungspolitik überprüft.

Im Anschluss an die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms, (RP7) die für Oktober 2010 ansteht, kann die Kommission Änderungen des Programms vorschlagen.

Hintergrund

In der Forschergemeinschaft ist das RP7 auf reges Interesse gestoßen: Jedes Jahr wurden mehr als 30.000 Vorschläge eingereicht und etwa 7.000 Projekte finanziert. Fast alle europäischen Hochschulen beteiligen sich an diesem Programm.

Zur Vereinfachung der Verfahren wurden bereits mehrere Maßnahmen getroffen, sowohl während der Ausarbeitung des RP7 als auch seit seiner Einführung. Zu diesen Maßnahmen gehören ein neuer Garantiefonds und ein einheitliches Registrierungssystem, sodass Organisationen, die Finanzhilfen für mehrere Projekte und in verschiedenen Jahren beantragen, ihre Daten nur ein einziges Mal eingeben müssen. Außerdem sind künftig acht von zehn Teilnehmern am RP7 von der vorherigen Überprüfung ihrer finanziellen Kapazität befreit.

Im Jahr 2007 richtete die Kommission zwei neue Exekutivagenturen ein:

Der Europäische Forschungsrat ist ein wesentlicher Bestandteil des RP7. Er gewährt Finanzhilfen für Projekte, die von Nachwuchsforschern oder erfahrenen Forschern geleitet werden, ohne dass sich diese Projekte an grenzübergreifenden Konsortien beteiligen müssen.

Letzte Änderung: 17.09.2010

Top