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Beirat für den europäischen Forschungsraum (ERAB)

Der Beirat für den europäischen Forschungsraum (ERAB) unterstützt die Kommission bei der Einrichtung und der Durchführung des Europäischen Forschungsraums. Er setzt sich aus Fachleuten aus Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft zusammen.

RECHTSAKT

Beschluss 2008/111/CE, Euratom der Kommission vom 7. Dezember 2007 zur Einrichtung des Beirats für den europäischen Forschungsraum.

ZUSAMMENFASSUNG

Der am 1. März 2008 eingesetzte ERAB ersetzt den Europäischen Forschungsbeirat (EURAB), der zwischen 2001 und 2007 mehr als 30 Berichte und Empfehlungen zu Themen der Wissenschaftspolitik veröffentlichte.

Aufgaben

Der ERAB berät die Europäische Kommission hinsichtlich der Struktur und der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Auf Ersuchen der Kommission oder auf eigene Initiative gibt er ebenfalls Stellungnahmen zu einigen Aspekten des EFR ab. Seine Hauptaufgabe besteht darin, der Kommission strategische Leitlinien für die Verwirklichung eines Europäischen Forschungsraums vorzuschlagen. Außerdem muss er der Kommission jährlich einen Bericht über den gegenwärtigen Stand des Europäischen Forschungsraums vorlegen.

Zusammensetzung – Ernennung der Mitglieder

Der Beirat umfasst 22 Mitglieder, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre und kann verlängert werden. Die Mitglieder kommen aus der Wissenschaft, dem Hochschulbereich und der Industrie, sind unabhängig von externer Einflussnahme und haben Erfahrung in der Gestaltung und Durchführung der Forschungspolitik sowieBeratererfahrung auf europäischer oder internationaler Ebene.

Bei der Ernennung werden ebenso Kriterien im Zusammenhang mit der Wissenschafts- oder Technologiedisziplin, der geografischen Herkunft und der ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern berücksichtigt.

Organisation

Das Präsidium setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei Vizevorsitzenden zusammen, die von den Mitgliedern des Beirats mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Es wird bei seinen Aufgaben von drei zusätzlichen Mitgliedern unterstützt, die als "Partner des Präsidiums" bezeichnet werden. Das Präsidium wacht über die Organisation der Arbeit des Beirats. Die Kommission übernimmt die Sekretariatsgeschäfte. Aus Gründen der Vertraulichkeit können auf Ersuchen der Kommission die Arbeitsergebnisse des Beirats geheim gehalten werden.

Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung auf der Grundlage eines von der Kommission vorgelegten Entwurfs.

Hintergrund

Die Einrichtung des ERAB erfolgt im Rahmen der Reform des Europäischen Forschungsbeirats (EURAB), die im Grünbuch "Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven" angekündigt wurde. Diese Reform soll die Rolle des EURAB, dessen Mandat sechs Jahre (2001–2007) betrug, hinsichtlich der Verwirklichung eines Europäischen Forschungsraums stärken.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens – Datum des Außerkrafttretens

center "Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2008/111/EG, Euratom

7.12.2007 – 29.2.2012

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ABl. L 40 vom 14.2.2008

Letzte Änderung: 20.08.2008

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