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Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

Die vorliegende Mitteilung stellt einen zusätzlichen Schritt zu einer Berücksichtigung der Besonderheiten der Sozialdienstleistungen auf europäischer Ebene dar. Sie beinhaltet eine nicht erschöpfende Liste von Merkmalen, die die Besonderheiten der Sozialdienstleistungen als Leistungen von allgemeinem Interesse widerspiegeln. In dieser Mitteilung wird die Anwendbarkeit der Gemeinschaftsvorschriften auf diese Dienstleistungen verdeutlicht.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 26. April 2006 „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft. Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union" [KOM(2006) 177 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mitgliedstaaten können eigenständig definieren, was sie unter Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und insbesondere unter Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse verstehen, und die Verbindlichkeiten und Aufgabenbereiche sowie die organisatorischen Grundsätze dieser Dienstleistungen festlegen. Jedoch schreibt der Gemeinschaftsrahmen vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Anwendungsmodalitäten für die von ihnen definierten Ziele und Grundsätze bestimmte Regeln beachten müssen.

Diese Mitteilung berücksichtigt nicht das Gesundheitswesen. Die Kommission hat sich verpflichtet [KOM(2006) 122], dazu eine getrennte Initiative vorzulegen.

Die Sozialdienstleistungen spielen in der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft eine wichtige Rolle.

Sie weisen oft eines oder mehrere der nachstehenden organisatorischen Merkmale auf:

  • Funktion nach dem Grundsatz der Solidarität;
  • flexible und personenbezogene Arbeitsweise mit Lösungen für die verschiedensten Bedürfnisse, um die Achtung der grundlegenden Menschenrechte zu garantieren und die am stärksten gefährdeten Personengruppen zu schützen;
  • kein Erwerbszweck;
  • freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit;
  • starke Verankerung in kulturellen lokalen Traditionen. Dies kommt insbesondere in der räumlichen Nähe zwischen dem Dienstleistungserbringer und dem Nutzer zum Ausdruck;
  • ein asymmetrisches Verhältnis zwischen Anbietern und Nutzern, das nicht mit einem „normalen" Dienstleister-Verbraucher-Verhältnis vergleichbar ist.

Der rasch expandierende, zunehmend vom Wettbewerb geprägte Sektor der Sozialdienstleistungen durchläuft einen Modernisierungsprozess, der sich folgendermaßen äußern kann:

  • Einführung von „Benchmarking", Qualitätskontrolle und Nutzerbeteiligung in der Verwaltung;
  • Dezentralisierung der Organisation der Dienstleistungen auf die lokale und regionale Ebene;
  • Externalisierung von Aufgaben des öffentlichen Sektors an den privaten Sektor, wobei die Behörden den Wettbewerb regulieren;
  • Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften und Rückgriff auf andere Finanzierungsmöglichkeiten neben den öffentlichen Haushalten.

Die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf den Bereich der Sozialdienstleistungen

Die Mitgliedstaaten müssen das Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung des Gerichtshofs beachten, wenn sie die Modalitäten für die Umsetzung der von ihnen festgelegten Ziele und Grundsätze bestimmen.

Wenn es sich um Dienstleistungen wirtschaftlicher Art handelt, müssen die Mitgliedstaaten die Vereinbarkeit der organisatorischen Merkmale insbesondere mit dem Wettbewerbsrecht und der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit gewährleisten.

Die Mitteilung konzentriert sich auf die häufigsten organisatorischen Merkmale:

  • die (teilweise oder vollständige) Delegation einer sozialen Aufgabe durch die öffentliche Hand an einen externen Partner oder die Schaffung einer öffentlich-privaten Partnerschaft;
  • Inanspruchnahme einer Kostenerstattung aus dem öffentlichen Haushalt zugunsten externer Einrichtungen, die eine soziale Aufgabe allgemeinen Interesses erfüllen.
  • Rückgriff auf Marktregulierung.

Eine Überprüfung der Vereinbarkeit der organisatorischen Aspekte der Sozialdienstleistungen mit dem Gemeinschaftsrecht muss in jedem Einzelfall erfolgen.

Eine vertiefte Konsultation zu den spezifischen Merkmalen der Sozialdienstleistungen

Die Kommission beabsichtigt, bei allen Beteiligten - Mitgliedstaaten, Leistungserbringern und Nutzern - eine Konsultation durchzuführen. Bei dieser Konsultation geht es um:

  • die Elemente, die diese besonderen Merkmale ausmachen, sowie ihre Relevanz für die Feststellung der Besonderheit der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse;
  • die Frage, wie die Mitgliedstaaten diese Merkmale bei der Festlegung der Aufgaben von allgemeinem Interesse berücksichtigen können;
  • die Erfahrung aus der Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse und mögliche Probleme in diesem Zusammenhang;
  • die Frage, wie die Kommission diese Merkmale bei der Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht berücksichtigen kann.

Um die Kenntnisse der Akteure und der Europäischen Kommission zu den Fragen der Anwendung der Gemeinschaftsregeln zu verbessern und den gegenseitigen Informationsaustausch zu verstärken, wird ein Beobachtungs- und Dialogverfahren in Form zweijährlicher Berichte eingeführt.

Die Kommission hat Anfang 2006 eine Studie in Auftrag gegeben, um die erforderlichen Informationen für den ersten zweijährlichen Bericht zu sammeln. Dabei geht es um die Funktionsweise des Sektors, seine sozioökonomische Bedeutung und die Konsequenzen der Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Die Ergebnisse der Studie werden für Mitte 2007 erwartet.

Hintergrund

Die vorliegende Mitteilung schließt sich an das Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und die Sozialpolitische Agenda an, in denen eine systematische Strategie angekündigt wurde, die dazu dienen soll, die Besonderheiten der Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen von allgemeinem Interesse aufzuzeigen und anzuerkennen und den Rahmen, in dem diese Dienste funktionieren und modernisiert werden können, genauer zu umreißen. Im März 2006 betonte der Europäische Rat erneut die Notwendigkeit, bei der komplexen Aufgabe der Vollendung des Binnenmarktes das europäische Sozialmodell zu bewahren.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission. Sozialpolitische Agenda [KOM(2005) 33 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission schlägt eine neue sozialpolitische Agenda für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die zentrale Zielsetzung dieser neuen Agenda lautet: „Ein soziales Europa in der globalen Wirtschaft: Arbeitsplätze und neue Chancen für alle".

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 12. Mai 2004 „ Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" [KOM(2004) 374 endg. - noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In Anknüpfung an das Grünbuch über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, wird im Weißbuch der Europäischen Kommission das Konzept der Europäischen Union zur Förderung der Entwicklung hochwertiger Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorgestellt. Dargelegt werden die wichtigsten Punkte einer Strategie, die allen Bürgern und Unternehmen der Union den Zugang zu erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen eröffnen soll.

Grünbuch der Kommission vom 21. Mai 2003 zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse [KOM(2003) 270 endg. - Amtsblatt C 76 vom 25.3.2004].

Durch dieses Grünbuch verpflichtet sich die Europäische Union, ihre Politik im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse noch einmal grundlegend zu überprüfen. Das Ziel der Kommission ist, eine öffentliche Debatte über die Rolle der Union bei der Festlegung der Ziele allgemeinen Interesses dieser Dienstleistungen und die Art ihrer Organisation, Finanzierung und Bewertung zu führen. In dem Grünbuch wird der signifikante Beitrag des Binnenmarktes und der Wettbewerbsregeln zur Modernisierung und Verbesserung von Qualität und Leistungsfähigkeit zahlreicher öffentlicher Dienstleistungen zugunsten der Bürger und Unternehmen Europas bestätigt. In diesem Zusammenhang werden in dem Grünbuch auch die Globalisierung und Liberalisierung berücksichtigt, und es wird die Frage nach einem allgemeinen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aufgeworfen.

Letzte Änderung: 16.08.2006

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