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Verbesserung der Information und Kommunikation bei Strukturfondsmaßnahmen

Eine gute Unterrichtung über die Tätigkeit der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten spricht für die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder. Die Strukturfondsregelung schreibt jetzt die Durchführung eines Kommunikationsplans für jede Strukturfondsmaßnahme vor. Die Bewertung der Informationsmaßnahmen wird verpflichtend. Das Spektrum der Kommunikationsmittel ist breit; zur Information der potenziellen Begünstigten und der breiten Öffentlichkeit werden insbesondere die neuen Technologien genutzt. Die Europäische Kommission beteiligt sich an diesen Maßnahmen.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 der Kommission vom 30. Mai 2000 über die von den Mitgliedstaaten zu treffenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Interventionen der Strukturfonds.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds schreibt vor, dass für jede Strukturintervention Maßnahmen zur Unterrichtung und Bekanntmachung ergriffen werden. Mit diesen Informations- und Publizitätsmaßnahmen soll die Aktion der Europäischen Union besser bekannt gemacht, ihre Transparenz erhöht und in allen Mitgliedstaaten eine einheitliche Vorstellung von den jeweiligen Interventionen vermittelt werden. Konkret zielen diese Maßnahmen darauf ab,

  • die potenziellen Begünstigten und Endbegünstigten über die durch die gemeinsamen Interventionen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gebotenen Möglichkeiten zu unterrichten.Zu den Begünstigten gehören die regionalen und lokalen Behörden, alle zuständigen Behörden, Berufsverbände und Wirtschaftskreise, Wirtschafts- und Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und Vorhabensträger;
  • die breite Öffentlichkeit über die Rolle zu informieren, die die Europäische Union zusammen mit den Mitgliedstaaten zugunsten der betreffenden Interventionen und deren Ergebnisse spielt.

Jede mit der Durchführung einer Intervention der Strukturfonds beauftragte Verwaltungsbehörde ist für die Information und Publizität verantwortlich. Sie handelt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Bei den jährlichen Zusammenkünften unterrichtet die Verwaltungsbehörde die Kommission über die zu diesem Zweck getroffenen Maßnahmen.

Die Informations- und Publizitätsmaßnahmen werden in Form eines Kommunikationsplans vorgelegt, der alle Operationellen Programme und Einheitlichen Programmplanungsdokumente (EPPD) für die jeweilige Intervention der Strukturfonds umfasst. Als mehrjähriges Programmplanungsdokument dient ein Operationelles Programm oder ein EPPD der Umsetzung der Strategie für die regionale Entwicklung. Der Kommunikationsplan enthält Angaben zu:

  • den Zielen und Zielgruppen.Der Einsatz neuer Technologien ist wichtig, um die Ziele und die Zielgruppen zu erreichen;
  • dem Inhalt und der Strategie der Kommunikations- und Informationsmaßnahmen;
  • den vorläufigen Mittelansätzen;
  • den für die Durchführung verantwortlichen Verwaltungsstellen oder Einrichtungen;
  • den für die Bewertung der durchgeführten Maßnahmen verwendeten Bewertungskriterien.

Gewährleistung der Transparenz gegenüber den potenziellen Begünstigten und den Zielgruppen

Während des gesamten Programmplanungszeitraums 2000 - 2006 sorgt die für die Durchführung einer Intervention benannte Verwaltungsbehörde für eine geeignete Informationsverbreitung, um die Transparenz gegenüber den Partnern und potenziellen Begünstigten, insbesondere den KMU, zu gewährleisten. Um diese Aufgabe in angemessener Weise auszuführen, versichert sie sich der Mitarbeit von Unternehmensverbänden, Berufsbildungseinrichtungen, im Beschäftigungsbereich tätigen Einrichtungen, Bildungszentren und Nichtregierungsorganisationen.

Die Verwaltungsbehörde sorgt für die Verbreitung von Unterlagen über die Intervention des Strukturfonds, für die sie zuständig ist. Sie informiert über Verwaltung, Begleitung und Bewertung dieser Strukturfondsintervention. Nach Möglichkeit macht sie Angaben zur Beteiligung der betreffenden Strukturfonds. Die folgenden Punkte sind bei dieser Information unbedingt zu berücksichtigen:

  • klare Angaben zu den Verwaltungsverfahren;
  • eine Beschreibung der Mechanismen für die Verwaltung der Dossiers;
  • Informationen über die Auswahlkriterien der Ausschreibungen;
  • Informationen über die Bewertungsmechanismen.Die Verwaltungsbehörden sind gehalten, Beweise für die durchgeführten Maßnahmen vorzulegen, die Qualität und Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen zu belegen, den Begleitausschuss wie auch die Kommission zu unterrichten und ein entsprechendes Kapitel in den jährlichen Durchführungsberichten vorzusehen;
  • eine Liste mit den Namen der Kontaktpersonen oder den Bezeichnungen der Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, die die Funktionsweise der Interventionen erläutern können.

Eine einheitliche Aufmachung des Informations- und Publizitätsmaterials ist wünschenswert. Für die einzelnen Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL Abteilung „Ausrichtung", FIAF) gibt es entsprechende Muster.

Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit

Um das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu schärfen, unterrichtet die Verwaltungsbehörde die Medien über die von der Europäischen Union kofinanzierten Strukturinterventionen. In diesen Mitteilungen müssen die Aufgaben des jeweiligen Fonds dargelegt werden. Die Einleitung der Interventionen und die wichtigsten, vor Ort sichtbaren Ergebnisse werden über die nationalen oder regionalen Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen) bekannt gemacht. Als mögliche Kommunikationsmittel kommen hierbei Pressemitteilungen, Veröffentlichung von Artikeln, Beilagen in den Tageszeitungen, Besuche von Baustellen, Erstellung und regelmäßige Pflege von Websites, Veröffentlichungen über erfolgreiche Projekte und Wettbewerbe in Betracht.

Zu den sonstigen für die breite Öffentlichkeit bestimmten Informations- und Publizitätsmitteln gehören:

  • Aufstellung von Hinweistafeln an den betreffenden Baustellen und die Anbringung von bleibenden Erinnerungstafeln an Stellen, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind.Diese Maßnahmen gelten für Infrastrukturinvestitionen wie Konferenzzentren, Flughäfen oder Bahnhöfe mit Gesamtkosten von mehr als 3 Mio. . Bei von FIAF kofinanzierten Vorhaben liegt dieser Grenzwert bei 500 000 .Auf diesen Tafeln ist zwingend eine Fläche für den Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union zu reservieren.Die Hinweistafeln werden spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Arbeiten entfernt und durch Erinnerungstafeln ersetzt. Bei Sachinvestitionen in Unternehmen können Erinnerungstafeln an die Beteiligung der Europäischen Union, allerdings für einen Zeitraum von einem Jahr, angebracht werden.
  • Maßnahmen zur Unterrichtung über die Rolle der Europäischen Union im Bereich Berufsbildung und Beschäftigung.Diese Maßnahmen richten sich an Begünstigte, die von den Strukturfonds finanzierte Aktionen durchführen oder in Anspruch nehmen wie Arbeitsvermittlungsstellen, Berufsbildungseinrichtungen, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern oder regionale Entwicklungsagenturen.Alle Begünstigten informieren beispielsweise auf Plakaten über den Beitrag der Europäischen Union.
  • Information der Begünstigten über ihre Teilnahme an von der Europäischen Union finanzierten Maßnahmen.Diese Maßnahmen betreffen insbesondere Investitionen in Unternehmen.In allen Mitteilungen über die Gewährung der Kofinanzierung durch die Europäische Union ist der Betrag oder der Prozentsatz der Beteiligung des betreffenden Gemeinschaftsinstruments anzugeben.

Bei Veröffentlichungen (Broschüren, Faltblättern, Mitteilungsblättern) über die von den Strukturfonds kofinanzierten Interventionen enthält das Vorsatzblatt sowohl einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung der Europäischen Union und gegebenenfalls des betreffenden Fonds als auch das europäische Emblem, falls ein nationales oder regionales Emblem verwendet wird. Die Veröffentlichungen müssen die Referenzen der für die Unterrichtung zuständigen Einrichtung sowie der für die Durchführung der betreffenden Intervention benannten Verwaltungsbehörde enthalten. Dies gilt auch bei online übermitteltem und audiovisuellem Material.

Die für Information und Publizität verantwortlichen Stellen können Informationsveranstaltungen wie Konferenzen, Seminare, Messen, Ausstellungen oder Wettbewerbe durchführen. Durch Aufziehen der europäischen Fahne im Sitzungssaal und durch Aufdruck des europäischen Emblems in den Unterlagen kann auf die Gemeinschaftsbeteiligung hingewiesen werden.

Im Geiste der Partnerschaft stellt die Kommission den betreffenden Behörden ihr Know-how und das vorhandene Material zur Verfügung, insbesondere über ihre jeweilige Vertretung in den Mitgliedstaaten. Sie unterstützt den Austausch von Erfahrungen durch Einrichtung informeller Netze von Informationsbeauftragten. Die im Jahre 2002 eingerichtete informelle Arbeitsgruppe Structural Funds Information Team (SFIT) (Informationsteam Strukturfonds) hat begonnen, Beispiele bewährter Praktiken zusammenzutragen. Das erste Netz „Ziel 1" wurde im März 2002 gegründet, das zweite „Ziel 2, INTERREG III und URBAN II" hat seine Arbeit Ende 2003 aufgenommen.

Nähere Informationen können in der eigens zum Thema Kommunikationsfeldzüge eingerichteten Rubrik auf der Website INFOREGIO der Europäischen Kommission aufgerufen werden.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 1159/2000

03.06.2000

-

ABl. L 130 vom 31.05.2000

VERWANDTE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 621/2004 der Kommission vom 1. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates hinsichtlich der Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Kohäsionsfonds [Amtsblatt L 98 vom 02.04.2004]. Die Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Strukturfonds und die entsprechenden Maßnahmen für den Kohäsionsfonds müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Informationsmaßnahmen und -hilfsmittel umfassen eine Erläuterung der von der Europäischen Union ausgeübten Rolle und die europäische Fahne. Zu den obligatorischen Maßnahmen gehören die Aufstellung von Hinweistafeln und spätere Anbringung von Erinnerungstafeln bei Projekten, deren Gesamtkosten 50 Mio. überschreiten und die Veranstaltung von Pressekonferenzen. Um die angestrebte Bekanntheit zu erreichen, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, beispielsweise Anbringung von Plakaten, Produktion von Veröffentlichungen und Videos, Einrichtung von Internetseiten.

Beschluss 2001/503/EG der Kommission vom 22. Juni 2001 über die von den begünstigten Ländern zu treffenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung aus dem strukturpolitischen Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) [Amtsblatt L 182 vom 05.07.2001].

Letzte Änderung: 20.04.2004

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