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Regionalpolitik

Regionalpolitik

Die Regionalpolitik der Europäischen Union verfolgt folgende Ziele: Verringerung des Strukturgefälles zwischen den Regionen der EU sowie Förderung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung und einer wirklichen Chancengleichheit. Ausgehend von den Konzepten der Solidarität und des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts bedient sie sich verschiedener Finanzinstrumente, insbesondere der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds. Mit einer Mittelausstattung von 348 Mrd. EUR ist die Regionalpolitik im Zeitraum 2007-2013 der zweitgrößte Posten des EU-Haushalts. 1986 wurde der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der Einheitlichen Europäischen Akte zum ersten Mal formell als Ziel festgeschrieben. Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurde die entsprechende Politik offiziell in den EG-Vertrag aufgenommen (Artikel 158-162).

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