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Antibiotikaresistenz

Die Entschließung hat das Ziel eine gemeinsame Strategie und koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz festzulegen.

RECHTSAKT

Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 „Antibiotikaresistenz - eine Strategie gegen die mikrobiologische Bedrohung" [Amtsblatt C 195 vom 13.7.1999]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Antibiotikaresistenz ist ein großes Problem für die Gesundheit in Europa und der ganzen Welt. Durch die Resistenz gegen Antibiotika erhöhen sich Krankheitshäufigkeit und Sterblichkeit infolge von übertragbaren Krankheiten, was nicht nur zu einer verminderten Lebensqualität sondern auch zu erhöhten Kosten im Gesundheitswesen führt.

Antibiotika sind für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten unerlässlich. Daher ist es unbedingt notwendig, die Wirksamkeit von noch wirksamen Arzneimitteln zu erhalten.

Die Antibiotikaresistenz und ihre unterschiedlichen Ursachen erfordern ein multidisziplinäres und bereichsübergreifendes Konzept. Einzelstaatliche Maßnahmen können dabei nicht ausreichen, um die Risiken zu senken und wirksam zu verhindern, dass Mikroorganismen Resistenzen gegen Antibiotika entwickeln, die in der Human- und der Veterinärmedizin sowie in Futtermitteln verwendet werden. Noch können sie die Wirksamkeit der Antibiotika bei der Behandlung von Infektionskrankheiten erhalten. Deshalb sind eine gemeinsame Strategie und koordinierte Maßnahmen auf gemeinschaftlicher und internationaler Ebene unbedingt erforderlich.

In Anbetracht des globalen Ausmaßes dieses Problems müssen sich die Mitgliedstaaten und die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen - insbesondere der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) - engagiert für die Verwirklichung der Ziele dieser Entschließung einsetzen.

Nach Auffassung des Rates sollte die Gesamtstrategie auf einer Risikobewertung beruhen und koordinierte Bekämpfungs- und Präventivmaßnahmen umfassen (beispielsweise die Überwachung der Antibiotikaresistenz und ihrer Folgen für Mensch, Tier und Nahrungsmittel, die Infektionsbekämpfung im Gesundheitswesen und in der Tierhaltung, die Entwicklung neuer Arzneimittel für Therapie und Prävention usw.) sowie Forschungsarbeiten (insbesondere über die Auswirkungen der Vorsorgemaßnahmen, die Entwicklung neuer Antibiotika und alternativer Mittel, die optimale Anwendung von Antibiotika, die Mechanismen für die Ausbreitung und die Entwicklung der Antibiotikaresistenz und optimale Haltungsbedingungen zwecks Verbesserung der Tiergesundheit).

Im Rahmen dieser Strategie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,

  • multidisziplinäre und bereichsübergreifende Strategien zu entwickeln, damit die Verbreitung der Antibiotikaresistenz eingedämmt werden kann,
  • zusammenzuarbeiten, um so die wirksame vergleichbare Überwachung des Angebots und der Anwendung von Antibiotika und eine wirksame vergleichbare Überwachung der Antibiotikaresistenz zu ermöglichen,
  • an dem Grundsatz festzuhalten, dass in der Human- und Veterinärmedizin zugelassene Antibiotika rezeptpflichtige Arzneimittel sind, und die Einhaltung dieses Grundsatzes zu überwachen,
  • die Einhaltung der Grundsätze der Infektionsbekämpfung sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Behandlung sowie in der Tierhaltung zu fördern,
  • auf die optimale Verschreibung und Verwendung von Antibiotika hinzuwirken (durch die Schulung der Angehörigen der Heilberufe, die Veröffentlichung von Leitlinien usw.) sowie ihre unnötige und unangemessene Anwendung in der Human- und Veterinärmedizin zu verhindern,
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung der im Gesundheitsbereich tätigen Berufsgruppen, der Landwirte und der Allgemeinheit für das Problem der Antibiotikaresistenz zu fördern,
  • gesundheitsorientierte Tierhaltungssysteme zu fördern und dadurch den Antibiotikabedarf zu senken,
  • die Forschung in diesem Bereich zu fördern,
  • mit der Kommission insbesondere in den oben genannten Bereichen eng zusammenzuarbeiten.

Die Kommission wird ersucht,

  • die Überwachung der Antibiotikaresistenz in der Humanmedizin und im Bereich der Zoonosebekämpfung als eine Priorität aufzunehmen und über das Gemeinschaftsnetz für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten die Komplementarität dieser Überwachung zu fördern,
  • anhand der von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten vergleichbaren Daten die Berichterstattung, einschließlich der Erarbeitung von Schlussfolgerungen, über Angebot und Anwendung von Antibiotika in der Human- und Veterinärmedizin sowie auch in Futtermitteln, im Gartenbau und sonstigen Bereichen der landwirtschaftlichen Erzeugung sowie in Nahrungsmitteln sicherzustellen;
  • den Erfahrungs- und Informationsaustausch hinsichtlich der sinnvollen Anwendung von Antibiotika durch geeignete Gemeinschaftstätigkeiten zu unterstützen,
  • die Forschungstätigkeiten im Rahmen der Durchführung des Fünften Forschungsrahmenprogramms zu fördern, und zwar in Bezug auf die Entwicklung der Antibiotikaresistenz in Bakterienpopulationen und das Verständnis der Übertragbarkeit von resistenten Bakterien auf Mensch, Tier und Umwelt;
  • zu prüfen, ob es zweckmäßig ist, einen Vorschlag für eine Empfehlung im Einklang mit dem Vertrag auszuarbeiten,
  • zu prüfen, ob die Notwendigkeit besteht, die geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den Bereichen Human- und Veterinärmedizin zu ändern,
  • dem Problem der Antibiotikaresistenz in spezifischen Aktionen auf dem Gesundheitssektor mit einem Bezug zu den beitrittswilligen Ländern, insbesondere im Rahmen des Programms PHARE 2000, besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Kommission sollte in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten mit den einschlägigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

Letzte Änderung: 04.05.2006

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