Gesundheit
Leben bei guter Gesundheit ist ein Hauptanliegen der EU-Bürger. Die Europäische Union (EU) strebt deshalb im Einklang mit Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) danach, in allen EU-Politikbereichen und bei allen EU-Maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen. Die EU-Politik im Gesundheitsbereich soll insbesondere die Gesundheit der Bevölkerung verbessern, Krankheiten verhüten und Gesundheitsgefährdungen, einschließlich der, die mit der Lebensweise der EU-Bürger zusammenhängen, vermeiden. Zudem sollen weit verbreitete schwere Krankheiten durch eine entsprechende Forschungsförderung bekämpft werden. Die Tätigkeit der EU ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und die Union fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich.
Die Mitgliedstaaten sind weiterhin ausschließlich für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik zuständig. Folglich bezieht sich die Tätigkeit der EU weder auf die Festlegung der Gesundheitspolitik noch auf das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung.
Die europäische Gesundheitspolitik besteht also darin, eine geteilte Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten zu entwickeln und die einzelstaatliche Gesundheitspolitik zu unterstützen. Darüber hinaus können die EU und die Mitgliedstaaten mit Drittstaaten und den zuständigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten.
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Europäische gesundheitspolitische Strategie
Programme und Initiativen -
Gesundheitsgefahren
Übertragbare Krankheiten, Blut und menschliches Gewebe, Antimikrobielle Mittel -
Gesundheitsfaktoren: Lebensführung
Tabak, Alkohol, Ernährung und Bewegung, Psychische Gesundheit -
Gesundheitsfaktoren: Äussere Einflüsse
Sozio-ökonomische Gesundheitsfaktoren, Umwelt, Elektromagnetische Felder, Genetik und Früherkennung
Siehe auch
- Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission abrufbar.



