Gender: Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe - ein Aktionsprogramm
Ausarbeitung eines systematischen und kohärenten Konzepts zur Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter in die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft mit dem Zweck des Erreichens ihrer wichtigsten Ziele.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 21. Juni 2001 an den Rat und an das Europäische Parlament. Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft [KOM (2001) 295 endg. nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Neues Konzept
Das alte Konzept zur Einbeziehung der Gleichstellungsproblematik in die Entwicklungspolitik konzentrierte sich ausschließlich auf die Rolle der Frauen. Dagegen legt das im Aktionsprogramm hervorgehobene neue Konzept den Schwerpunkt auf die allgemeine Beziehung zwischen Geschlechterproblematik und Entwicklung. In dieser Perspektive geht es darum, das Problem der Ungleichheit der Geschlechter in seiner Gesamtheit anzugehen, indem ebenfalls die Rolle der Männer auf den Prüfstand gestellt wird.
In diesem Sinne wird mit der Mitteilung langfristig ein fortschrittliches Konzept festgeschrieben. Ferner ist die Kommission der Auffassung - und das ist ein Fortschritt - dass es an der Zeit ist, den Schwerpunkt auf positive Diskriminierungsmaßnahmen zu legen.
Aktionsschwerpunkte
Die Einbeziehung der Geschlechterdimension erfolgt über folgende drei Schwerpunkte:
- Analyse und Einbeziehung in die im Rahmen der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft festgelegten Prioritätsbereiche
- verstärkte Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter in auf regionaler und nationaler Ebene durchgeführte Projekte und Programme
- Stärkung der institutionellen Kapazitäten im Bereich der Geschlechtergleichstellung.
Schwerpunkt I: Einbeziehung in die Prioritätsbereiche
Hier geht es um die Einbeziehung der Gleichstellungsthematik in die sechs Prioritätsbereiche, die in der Mitteilung über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft festgelegt wurden:
- Unterstützung für die makroökonomischen Politiken und die Strategien zur Armutsbekämpfung und Umsetzung der Programme für soziale Entwicklung (Bildung, Gesundheit usw.).
-
Ernährungssicherheit und nachhaltige ländliche Entwicklung.
Hier geht es darum, für Frauen, die eine herausragende Rolle in der Agrarproduktion spielen, den Zugang zu Ressourcen zu verbessern und das Problem des fehlenden Schutzes ihrer Grundbesitzrechte anzugehen. -
Verkehrsmittel.
Hier muss ein gleichberechtigter Zugang zu den Transportmitteln sichergestellt werden. Dazu muss untersucht werden, inwieweit jedes der beiden Geschlechter berechtigt ist, Mobilität zu nutzen. - Stärkung der institutionellen Kapazitäten, der guten Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit.
Damit soll sichergestellt werden, dass Frauen im öffentlichen Entscheidungs- und Verwaltungsprozess nicht marginalisiert werden. - Handel und Entwicklung.
Hier sollen die sozioökonomischen Auswirkungen der Handelspolitik untersucht werden, um sicherzustellen, dass Frauen wegen der sozialen Lage innerhalb des Landes nicht von den Handelsgewinnen ausgeschlossen werden. - Einbeziehung der Geschlechterproblematik und regionale Zusammenarbeit.
Die Einbeziehung der Geschlechterproblematik in die Entwicklungspolitik ist von wesentlicher Bedeutung und kann zu einer wirksameren regionalen Zusammenarbeit führen.
Schwerpunkt II: Stärkung der Geschlechtergleichstellung als Querschnittsaufgabe in den regionalen und nationalen Projekten und Programmen.
Die nationalen Regierungen und die Kommission sind verpflichtet, der Einbeziehung dieser Dimension im politischen Dialog, in den Partnerschaften mit allen Akteuren (Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft usw.), bei der Programmierung und bei der Verwaltung des Projektzyklus eine herausragende Bedeutung beizumessen.
Schwerpunkt III: Stärkung der institutionellen Kapazitäten im Bereich der Geschlechtergleichstellung
Zu stärken sind die diesbezüglichen internen Kapazitäten, Instrumente und Methoden der EG. Die Kommission schlägt unter anderem vor:
- Ausarbeitung eines Nachschlagewerks für alle Akteure über die Einbeziehung der Gleichstellungsdimension.
- Schulungsmaßnahmen zur Berücksichtigung der Gleichstellungsproblematik für das in diesem Bereich arbeitende Personal.
- auf Anfrage gegebenenfalls Aufstockung der verfügbaren technischen Hilfe im Hinblick auf dieses Ziel.
Umsetzung
Das Aktionsprogramm wird in einem Zeitraum von fünf Jahren (2001 bis 2006) umgesetzt. Die Ergebnisse werden nach halber Laufzeit und zum Ende des Programms evaluiert. Das Programm wird außerdem in den Jahresbericht über die Umsetzung der Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen.
Für die Einbeziehung von Gleichstellungsfragen in die Entwicklungszusammenarbeit existiert eine spezielle Haushaltslinie. Auf diese wird weiterhin zurückgegriffen, um bei Bedarf zusätzliche technische Hilfe zu leisten.
Kontext
Ungleichheit der Geschlechter und Armut hängen eng miteinander zusammen. Von den eineinhalb Milliarden Menschen, die in Armut leben, sind schätzungsweise 70% Frauen. Dabei geht es nicht nur um Ungleichheit beim Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen, sondern auch um eine politische Debatte. Die Gleichstellung der Geschlechter ist im allgemeinen Rahmen der Entwicklungspolitik als vorrangiges Querschnittsthema festgelegt.
Das vorliegende Aktionsprogramm ist auch Teil des von der Gemeinschaft diesbezüglich festgelegten Gesamtrahmens, der in folgenden Dokumenten dargelegt wird: Mitteilung über die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit (18. September 1995), Entschließung des Rates vom 20. Dezember 1995 zum selben Thema und Verordnung (EG) Nr. 2836/98 des Rates vom 22. Dezember 1998 über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Entwicklungszusammenarbeit.
Außerdem sind diese Initiativen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit Teil eines umfassenderen gemeinschaftlichen Strategierahmens und dienen der Einbeziehung des Ziels, Ungleichheiten zu beseitigen sowie der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe bei allen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft.



