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Strategie zur Erhaltung der Artenvielfalt

Diese im Jahr 1998 formulierte Strategie legt einen grundsätzlichen Rahmen fest, innerhalb dessen die gemeinschaftlichen politischen Maßnahmen und Instrumente entwickelt werden, mit denen die Verpflichtungen des Übereinkommens von Rio de Janeiro zur biologischen Vielfalt erfüllt werden können. Sie basiert auf vier Hauptthemen, innerhalb derer spezifische Einzelziele festgelegt und - in erster Linie über Aktionspläne - umgesetzt werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 4. Februar 1998 über eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt [KOM(1998) 42 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung geht die Kommission auf den Verlust der Artenvielfalt (Arten, Ökosysteme und genetisches Erbe), mit dem die gesamte Welt gegenwärtig konfrontiert ist, sowie auf den Trend dieser Entwicklung in den letzten Jahren - insbesondere auch in Europa - ein. Sie weist darauf hin, dass dieser Niedergang vor allem auf Eingriffe des Menschen zurückzuführen ist, unter anderem auf bestimmte landwirtschaftliche Praktiken, den Ausbau der Infrastrukturen und die Verstädterung, den Massentourismus und auf die Verschmutzung von Wasser und Luft.

Als Reaktion hierauf nahm die internationale Gemeinschaft im Jahr 1992 in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt an, das von der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1993 ratifiziert wurde (siehe Abschnitt „Verbundene Rechtsakte" unten). Dieses Übereinkommen empfiehlt unter anderem die Entwicklung von Strategien, mit denen der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt gewährleistet werden können.

Das Ziel der Gemeinschaftsstrategie ist, die Ursachen für den deutlichen Rückgang bzw. Verlust der Artenvielfalt im Vorfeld festzustellen, zu vermeiden und ihnen entgegenzuwirken. Sie gibt damit den Rahmen vor, innerhalb dessen politische Maßnahmen und Instrumente der Gemeinschaft zur Anwendung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt eingeleitet werden sollen.

Die Strategie basiert auf vier Schwerpunktthemen, in denen die vorrangigen Verpflichtungen zum Ausdruck kommen, die die Gemeinschaft entsprechend dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt übernimmt. Außerdem stellt sie die Ziele dar, die zur Erfüllung dieser Verpflichtungen erreicht werden müssen. Diese Ziele sind: Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt; Vorteilsausgleich bei der Nutzung der genetischen Ressourcen; Forschung, Bestimmung, Überwachung und Informationsaustausch; Erziehung, Ausbildung und Aufklärung.

Im Bereich der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zielt die Strategie auf eine Erhaltung der Arten und Ökosysteme „in situ" (d. h. in ihrer natürlichen Umgebung) bzw. „ex situ" (d. h. in Genbanken, Laboratorien, Zoos und botanischen Gärten) ab. Dieses Ziel umfasst auch die Rekonstruktion von Ökosystemen und Populationen sowie über den Schutz kultivierter oder domestizierter Arten, die besondere genetische Eigenschaften erlangt haben.

Dieses Ziel schließt darüber hinaus auch eine Evaluierung der Tätigkeiten ein, die die biologische Vielfalt beeinflussen, sowie die Minimierung dieser Auswirkungen durch Anreize und Verbote, um eine nachhaltige Nutzung der Elemente der biologischen Vielfalt zu gewährleisten.

Im Bereich des Vorteilsausgleich bei der Nutzung der genetischen Ressourcen sollte die EU die Zusammenarbeit der einzelnen Länder fördern, damit der Zugang zu den natürlichen Ressourcen, der Technologietransfer und die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit gewährleistet werden können. Das Übereinkommen bestätigt das souveräne Recht der Vertragsparteien zur Nutzung ihrer Ressourcen, sieht aber auch vor, dass die Vertragsparteien keine unangemessenen Beschränkungen beim Zugang zu den Ressourcen erlassen sollen.

Die Anstrengungen im Bereich der Forschung, Bestimmung, Überwachung und des Informationsaustauschs müssen verstärkt werden, damit das Übereinkommen auf geeignete Weise umgesetzt werden kann. Hierzu sind Projekte für die Vertiefung des Fachwissens, die Vernetzung der Informationen und die Entwicklung von Indikatoren mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen.

Um die Wahrnehmung und das Verhalten der Menschen dahin gehend zu verändern, dass die Bedeutung des Schutzes der biologischen Vielfalt umfassender berücksichtigt wird, soll mit der vorliegenden Strategie der Schwerpunkt auf Erziehung, Ausbildung und Aufklärung der Öffentlichkeit sowie der Personen, die für die Durchführung dieser Strategie zuständig sind, gelegt werden.

Im Einzelnen werden mit der Strategie Tätigkeitsbereiche und Ziele für die einzelnen Bereiche festgelegt. Diese Bereiche und die wichtigsten zugehörigen Ziele sind:

  • Erhaltung der Naturressourcen: Aufbau und Gestaltung des Netzes „Natura 2000", Schutz bestimmter gefährdeter Arten, Umsetzung von Instrumenten wie der Wasserrahmenrichtlinie, Entwicklung internationaler Maßnahmen und Bekämpfung des Klimawandels usw.
  • Landwirtschaft: verstärkte Erhaltung genetischer Ressourcen, die von Wert für die Nahrungsmittelerzeugung sind, Förderung vorbildlicher landwirtschaftlicher Verfahren für den Erhalt der genetischen Vielfalt und zur Verringerung der Umweltverschmutzung, vor allem durch Verknüpfung der Förderung der Landwirtschaft mit der Einhaltung bestimmter Umweltkriterien, Stärkung von Agrarumweltmaßnahmen, Förderung handelspolitischer Maßnahmen, mit denen die Erhaltung der biologischen Vielfalt gefördert werden kann, usw.
  • Fischerei: Förderung von Praktiken, die dem Erhalt und der nachhaltigen Nutzung der Fischbestände dienen, sowie von Praktiken, von denen nur begrenzte Auswirkungen auf die marinen und litoralen Küstensysteme ausgehen, und verstärkter Schutz der Wassergebiete von besonderer ökologischer Bedeutung usw.
  • Regionalpolitik und Raumplanung: Förderung von Raumordnungsmaßnahmen, die dem Schutz der biologischen Vielfalt dienen, vor allem in den Korridoren zwischen Schutzgebieten sowie in ländlichen Gegenden und empfindlichen ungeschützten Gebieten, ferner Maßnahmen, durch die die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Finanzierung von Projekten im Rahmen der Strukturfonds gewährleistet wird, usw.
  • Wälder: Maßnahmen, die gewährleisten, dass durch die Bewirtschaftung der Wälder die biologische Vielfalt und ökologische Qualität der betreffenden Gebiete nicht beeinträchtigt wird, ferner Maßnahmen zur Wiederaufforstung und zur Förderung von Forschung und Folgenabschätzung usw.
  • Energie und Verkehr: Bekämpfung der Versauerung und Klimaänderung, Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen der Infrastrukturentwicklung, Feststellung der besten Energiequellen usw.
  • Tourismus: Förderung eines ökologisch nachhaltigen Tourismus, Ermittlung der unter Umweltgesichtspunkten und unter dem Blickwinkel der biologischen Vielfalt interessanten touristischen Anziehungspunkte usw.
  • Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit: Einbeziehung der Ziele des Artenschutzes in die Entwicklungspolitik und die wirtschaftliche Zusammenarbeit, Unterstützung der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen in den Entwicklungsländern, Überwachung der Koordinierung und Komplementarität dieser einzelstaatlichen Maßnahmen (auch von Drittländern) sowie internationalen und Gemeinschaftsmaßnahmen usw.

Um die vorstehend genannten Ziele zu erreichen, empfiehlt die Strategie die Erarbeitung und Anwendung sektoraler Aktionspläne in den Bereichen des Schutzes der Naturressourcen, der Landwirtschaft, der Fischerei und der Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit. In den übrigen Tätigkeitsgebieten sind keine Aktionspläne vorgesehen, allerdings werden sie in die bestehenden Instrumente integriert bzw. auf eigenständige Weise behandelt, beispielsweise im Rahmen der Forststrategie der Europäischen Union oder der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2006 mit dem Titel „ Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus - Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen" [KOM(2006) 216 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission stellt einen Aktionsplan mit Zielvorgaben zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele bis zum Jahr 2010 auf. Dieser Aktionsplan stützt sich auf eine Bewertung des Verlusts der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union und weltweit sowie auf die bisher von der Europäischen Union bereits getroffenen Maßnahmen zur Behebung dieses Problems.

Beschluss 93/626/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über den Abschluss des Übereinkommens über die biologische Vielfalt .

Die Gemeinschaft genehmigt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Dieses Übereinkommen verfolgt folgende Ziele: Vorwegnahme und Vorbeugung bei den Ursachen des Rückgangs oder des spürbaren Verlustes der biologischen Vielfalt an der Quelle und Treffen von Gegenmaßnahmen angesichts ihres Eigenwertes und des Wertes ihrer einzelnen Bestandteile in den Bereichen Umwelt, Genetik, Soziales, Wirtschaft, Wissenschaft, Erziehung, Kultur, Erholung und Naturschönheit. Ein weiteres Ziel des Übereinkommens ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Staaten und Regierungsorganisationen.

Letzte Änderung: 05.11.2006

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