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Strategie für die Einbeziehung des Umweltschutzes in die Industriepolitik

1) ZIEL

Erweiterung der Strategie zur Einbeziehung der Umweltpolitik in die Industriepolitik der Union.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Schlußfolgerungen des Rates vom 29. April 1999 über die Einbeziehung des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in die Industriepolitik der EU.

3) INHALT

Auf dem Gipfel von Cardiff hat der Europäische Rat die zuständigen Fachräte aufgefordert, im Hinblick auf die Integration des allgemeinen Grundsatzes der Einbeziehung der Umweltpolitik in alle Politikbereiche Strategien zu unterbreiten. In Cardiff galt diese Aufforderung im wesentlichen den Bereichen Energie, Verkehr und Landwirtschaft.

Dieser Richtung folgend hat der Europäische Rat von Wien den Integrationsprozeß auf weitere Bereiche, insbesondere die Industrie, ausgedehnt.

Der Zusammenhang zwischen Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Schutz der Umwelt war Gegenstand einer Entschließung des Rates "Industrie" vom 3. Dezember 1992, in der sich der Rat verpflichtet hat, die umweltpolitischen Ziele in die industrierelevanten Politiken einzubeziehen.

In den Schlußfolgerungen des Rates "Industrie" vom 24. April 1997 wurde darauf hingewiesen, welche Bedeutung die Industrie im Zusammenhang mit Fragen hat, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken, und wie wichtig es ist, einen Beitrag zur raschen Festlegung der Politiken zu leisten, die das strukturelle Umfeld der Unternehmen berühren.

Der Rat ist der Ansicht, daß die Industrie mit der Einführung von Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystemen sowie mit der Entwicklung neuer Strategien und Konzepte, wie beispielsweise des Ökoeffizienzkonzepts, erhebliche Fortschritte im Bereich des Umweltschutzes gemacht hat.

In seinen Schlußfolgerungen unterstreicht der Rat wie wichtig es ist, daß

  • nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster erreicht werden; zu diesem Zweck sollen eine verantwortungsvolle Einstellung der Hersteller gefördert, das Bewußtsein der Industrie geschärft und die Verbraucher dazu angehalten werden, ihr Verhalten zu ändern;
  • die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Fachräten in bezug auf die Gestaltung der Politik im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung verbessert werden;
  • wichtige politische Vorschläge mit einer Bewertung ihrer Umweltauswirkungen sowie mit einer Bewertung ihrer Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und auf die Beschäftigung einhergehen.

Der Rat verpflichtet sich, in diesem Sinne weiterzuarbeiten, um dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Helsinki im Dezember 1999 einen detaillierten Bericht vorlegen zu können. Er fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Tagung des Europäischen Rates in Helsinki Elemente für eine Integrationsstrategie vorzulegen.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Entfällt.

6) quellen

Schlußfolgerungen des Rates vom 29. April 1999Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

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