RSS
Alphabetischer Index
Diese Seite steht in 4 Sprachen zur Verfügung

Walerzeugnisse

Archiv

Mit dieser Verordnung wird die Einfuhr von Walerzeugnissen in die Gemeinschaft durch entsprechende Maßnahmen beschränkt.

RECHTSAKT

Verordnung (EWG) Nr. 348/81 des Rates vom 20. Januar 1981 über eine gemeinsame Regelung für die Einfuhr von Walerzeugnissen.

ZUSAMMENFASSUNG

Die gewerbliche Einfuhr von Walerzeugnissen in die Gemeinschaft ist untersagt.

Für eine Einfuhr zu nichtgewerblichen Zwecken ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Bei diesen Waren handelt es sich um

  • Fleisch und Schlachtabfälle, ob genießbar oder ungenießbar
  • Fleischextrakte und Fleischsäfte
  • Mehl von Fleisch und von Schlachtabfall, ungenießbar
  • Fischbein von Walen und ähnlichen Tieren
  • Fette und Öle
  • Walrat
  • Erzeugnisse, die mit Walöl behandelt wurden oder die aus Leder oder Fellen hergestellt sind, welche mit diesem Öl behandelt wurden

Die Mitgliedstaaten sind für die Erteilung der Einfuhrgenehmigungen verantwortlich.

Die Liste der Erzeugnisse, für deren Einfuhr eine Genehmigung erforderlich ist, kann erweitert werden.

Die Verordnung (EWG) Nr. 348/81 wurde in die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates eingebaut.

Diese Verordnung wurde in die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates übernommen (siehe „Verbundene Rechtsakte" unten).

BEZUG

RechtsaktDatum des Inkrafttretens - Datum des AußerkrafttretensTermin für die Umsetzung in den MitgliedstaatenAmtsblatt
Verordnung (EWG) Nr. 348/811.1.1982-ABl. L 39 vom 12.2.1981

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 338/97des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels [Amtsblatt L 61 vom 3.3.1997].
Mit dieser Verordnung soll gemäß dem CITES-Übereinkommen der Handel mit gefährdeten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten überwacht werden, indem deren Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr sowie deren Inverkehrbringen in der Europäischen Union an Auflagen geknüpft werden.

Letzte Änderung: 01.09.2006
Rechtlicher Hinweis | Über diese Website | Suche | Kontakt | Seitenanfang