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Erneuerbare Energieträger: Grünbuch

1) ZIEL

Auslösung einer Debatte über die verschiedenen dringenden und wichtigen Maßnahmen hinsichtlich erneuerbarer Energieträger. Beschreibung der Ziele, bestehenden Hindernisse und einzusetzenden Mittel.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Grünbuch der Kommission vom 20. November 1996 über erneuerbare Energiequellen.

3) INHALT

Gegenwärtiger Stand: Das enorme Potential der Europäischen Union für erneuerbare Energiequellen wird ungleichmäßig und unzureichend genutzt. Diese besonders empfindlich auf politische Entwicklungen reagierende Branche liefert heute 6 % des Bruttoenergieverbrauchs der Gemeinschaft und könnte im Jahre 2010 zwischen 7,4 und 9 % liefern.

Vorteile erneuerbarer Energiequellen:

  • sie entsprechen der Gesamtstrategie einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung;
  • sie ermöglichen eine Verringerung der Abhängigkeit der Europäischen Union von Energieeinfuhren und stellen so die Versorgung sicher;
  • sie tragen zur Verbesserung der Gesamtwettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei;
  • ihre Förderung hat positive Auswirkungen auf die regionale Entwicklung und die Beschäftigung;
  • sie stehen in der Gunst der öffentlichen Meinung in Europa.

Einem umfassenderen Einsatz erneuerbarer Energiequellen stehen folgende Hindernisse im Wege:

  • die Investionskosten sind hoch und die Amortisierungszeiten sehr lang;
  • die Entscheidungsträger wissen nur unzureichend über die mit erneuerbaren Energiequellen einhergehenden Chancen Bescheid;
  • es herrscht eine allgemeine Innovationsfeindlichkeit;
  • für die technischen und wirtschaftlichen Probleme des Anschlusses an zentralisierte Stromnetze gibt es heute noch keine Lösung;
  • bei einigen Energieträgern (Sonnen- und Windenergie) ergeben sich auf Grund von jahreszeitlichen Schwankungen Probleme;
  • andere Energieträger (Biokraftstoffe) benötigen eine entsprechende Infrastruktur.

Das Grünbuch setzt ein ehrgeiziges Ziel: Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energiequellen am Bruttoinlandsenergieverbrauch innerhalb von 15 Jahren (d.h. auf 12 % im Jahre 2010). Dadurch würden netto mehr als 500 000 Arbeitsplätze geschaffen.

Die Verwirklichung dieses Ziels erfordert ein vorbehaltloses Engagement der Mitgliedstaaten.

Die Verwirklichung dieses Ziels erfordert eine Stärkung der Gemeinschaftspolitik in folgenden Bereichen:

  • Energiebinnenmarkt (System von Punkten für erneuerbare Energieträger), steuerliche Harmonisierung, staatliche Beihilfen, Normung);
  • staatliche Sonderbeihilfen (ALTENER-Programm: 40 Millionen ECU für 1993-1997);
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen an den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen (Programme JOULE und THERMIE);
  • regionalpolitische Förderung dieser Energieträger insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten;
  • Agrarpolitik im Einklang mit der Förderung der Produktion und Entwicklung erneuerbarer Energieträger;
  • Nutzung des vorhandenen Potentials für die wirtschaftliche Entwicklung der Länder Mittel- und Osteuropas, der Mittelmeerländer und der Entwicklungsländer.

4) frist für den erlaß einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

KOM(96) 576 endg.Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmaßnahmen der kommission

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