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Überwachung der Reinheitskriterien bestimmter Zusatzstoffe

1) ZIEL

Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die Überwachung der Reinheitskriterien bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe.

2) RECHTSAKT

Erste Richtlinie 81/712/EWG der Kommission vom 28. Juli 1981 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die Überwachung der Reinheitskriterien bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe [Amtsblatt L 257 vom 10.9.1981].

3) ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Richtlinie sind die Analysemethoden festgelegt, die für die Überwachung der allgemeinen oder spezifischen Reinheitskriterien bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe - färbende Stoffe, konservierende Stoffe und Stoffe mit antioxydierender Wirkung - erforderlich sind.

Anhang I betrifft den Anwendungsbereich dieser Methoden, Anhang II die Analysemethoden.

Rechtsakt

Zeitpunktdes Inkrafttretens

Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten

Richtlinie 81/712/EWG

6.8.1981

20.2.1983

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 29.06.2005

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