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Die Zukunft des Europäischen Migrationsnetzes (EMN)

Das Europäische Migrationsnetz (EMN) dient der Sammlung, Analyse und Weiterleitung von Daten in den Bereichen Asyl und Migration, um bei diesen Themen den Entscheidungsprozess in der Europäischen Union (EU) voranzutreiben. Das EMN, das 2002 als eine vorbereitende Maßnahme eingerichtet wurde, läuft 2006 aus. In diesem Grünbuch führt die Kommission eine Reihe von Faktoren auf, die bei einer künftigen Struktur, die ab 2007 aufgebaut werden soll, zu berücksichtigen sind.

RECHTSAKT

Grünbuch der Kommission über die Zukunft des Europäischen Migrationsnetzes [KOM(2005) 606 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

1. Das Europäische Migrationsnetz (EMN) wurde 2002 als eine vorbereitende Maßnahme eingerichtet, die 2006 ausläuft. Die Kommission stellt daher eine Reihe von Überlegungen an, wie ein künftiges EMN aussehen könnte (EN).

Das gegenwärtige Netz

2. Das gegenwärtige EMN hat folgende Aufgaben:

  • Sammeln existierender Daten in den Bereichen Asyl und Migration;
  • Forschung (in begrenztem Umfang);
  • Austausch von Daten und Unterlagen;
  • Datenanalyse und Erstellen vergleichender Berichte;
  • Kontaktaufbau.

3. Im Rahmen des EMN wurden verschiedene Arbeiten durchgeführt:

  • Aufbau einer computergestützten Datenbank. Die web-basierte Benutzeroberfläche wurde 2004 eingeführt. Das vollständige System steht kurz vor der Fertigstellung;
  • Durchführung mehrerer Analysen und Forschungsprojekte. 2004 wurde eine Pilot-Forschungsstudie über die Auswirkungen der Einwanderung auf die europäische Gesellschaft abgeschlossen.

4. Das gegenwärtige Netz besteht bislang aus 17 nationalen Kontaktstellen (NKS *). Die Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten (einschließlich der neuen Mitgliedstaaten) werden dem EMN demnächst als Mitglieder oder Beobachter beitreten. Jede NKS ist für den Aufbau eines nationalen Netzes verantwortlich, dem die wichtigsten Akteure angehören, die sich mit Migrationsfragen beschäftigen.

5. Die Kontaktstellen sind in den Ministerien (Inneres, Justiz etc.), in öffentlichen Stellen (z.B. nationale Statistikämter oder Forschungsinstitute) oder in privaten Einrichtungen (nichtstaatliche Organisationen, nationale Vertretungen internationaler Organisationen (z.B. IOM)) angesiedelt. Der Anhang enthält eine Liste der nationalen Kontaktstellen. Darüber hinaus existiert auch ein Netzverzeichnis.

6. Folgende Themen wurden bearbeitet:

  • Kontaktaufnahme der NKS zu anderen Netzen und Projekten auf EU-Ebene. Anfangs gelang es nicht, die Zusammenarbeit zu intensivieren und so Doppelarbeiten zu vermeiden. Kürzlich wurden aber Anstrengungen unternommen, um die Kontakte weiter auszubauen.
  • Außenwirkung der nationalen Kontaktstellen. Diese ist nach wie vor begrenzt, da der Öffentlichkeit erst wenige Funktionen zur Verfügung stehen. Im Dezember 2005 wurde in Zusammenarbeit mit den NKS zu diesem Thema eine Konferenz abgehalten. Dabei ging es um die Diskussion des Grünbuchs sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse einer Pilotstudie.

7. Das EMN wird von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam finanziert. 2005 beliefen sich die Mittel für die vorbereitende Maßnahme auf drei Millionen Euro (zum Vergleich: 1,4 Millionen Euro im Jahr 2002).

8. Laut Evaluierungsbericht 2005 sah sich das gegenwärtige EMN insbesondere mit folgenden Schwierigkeiten konfrontiert:

  • Unterschiede der nationalen Kontaktstellen in punkto rechtlicher Status, Fachausrichtung, Ressourcen und Ausrüstung;
  • Art der Finanzierung des Netzes;
  • unklare Aufgaben und Funktionen des EMN, wobei dieses Problem teilweise behoben wurde.

Das künftige Netz

9. Oberstes Ziel des Netzes sollte es sein, der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen in den Bereichen Asyl und Migration zu liefern.

10. Da einige der Informationen jedoch vertraulich sind, sollten diese nur bestimmten Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

11. Das Netz sollte die Aufgabe haben,

  • eine gemeinsame Methodik für die Datenerfassung zu entwickeln, damit in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Daten erhoben werden;
  • Forschungsarbeiten in den Bereichen zu übernehmen, wo Informationslücken bestehen (z.B. zu wenig zuverlässige, vergleichbare und aktuelle Informationen);
  • eventuell bei der Politikgestaltung und -durchführung beratend mitzuwirken.

12. Beim Aufbau des künftigen EMN müssen auch die übrigen Aktivitäten in den Bereichen Asyl und Einwanderung berücksichtigt werden.

So sollten die derzeitigen Instrumente für den Informationsaustausch umstrukturiert und rationalisiert werden. Insbesondere zu nennen ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag für eine Verordnung zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz.

13. Weiterhin sollte das künftige EMN zu anderen Einrichtungen Verbindung aufnehmen, die in angrenzenden Bereichen Daten sammeln und analysieren. Dabei handelt es sich um

  • die Euro-Mediterrane Arbeitsgemeinschaft für angewandte Forschung über Internationale Migration (CARIM) *;
  • und die Agentur für Grundrechte.

14. Als Struktur des künftigen Netzes kommen zwei Optionen in Betracht:

Option 1: Ein Netz, das der Kommission angeschlossen ist

15. Das künftige EMN wäre dann weiterhin ein Netz nationaler Kontaktstellen, bei dem die Kommission die Verantwortung hätte für die Gesamtleitung, Planung und Weiterentwicklung der Tätigkeit.

16. Als Rechtsgrundlage könnte ein Ratsbeschluss dienen.

17. Diese Option wäre auch eine Möglichkeit für die Übergangsphase, d.h. wenn aus dem gegenwärtigen Netz, falls nötig, eine dauerhafte und institutionalisierte Struktur entstehen würde.

Option 2: Agentur

18. Als längerfristige Option könnte die Einrichtung einer Gemeinschaftsagentur in Betracht kommen.

19. Eine derartige feste Einrichtung würde es dem EMN ermöglichen, ein breiteres Aufgabenspektrum zu erfüllen.

20. Dabei müssten allerdings folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • die weitere Entwicklung der gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik;
  • die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau verfügbaren Mittel;
  • die künftigen Aufgabenbereiche. Die Gründung einer Agentur wäre nur dann gerechtfertigt, wenn sie ein entsprechend großes Aufgabenspektrum abdecken würde. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten andere - vorhandene oder künftige- Agenturen in den Bereichen Justiz und Inneres in Anspruch genommen werden.

21. Die nationalen Kontaktstellen sollten

  • von den Regierungen unabhängig sein (aber zugleich gute Beziehungen zu öffentlichen Stellen unterhalten, um Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors zu erhalten).
  • bis zu einem gewissen Grad einheitlich gestaltet sein. Daher sollten eine Reihe von Mindestanforderungen festgelegt werden (vor allem in punkto allgemeiner Erfahrungsstand, Personal und IT-Ausstattung).

Hintergrund

22. Die Einrichtung des EMN geht auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom Dezember 2001 (Laeken) zurück. Darin wird die Kommission aufgefordert, ein europäisches System zum Austausch von Informationen über Asyl, Migration und Herkunftsländer aufzubauen. Das EMN wurde daraufhin 2002 als Pilotprojekt eingerichtet.

23. Das Projekt hatte zunächst informellen Charakter. Der Europäische Rat von Thessaloniki zog dann im Juni 2003 eine Institutionalisierung, d.h. die Möglichkeit, längerfristig eine permanente Struktur zu schaffen, in Betracht.

24. Die Reform des EMN geht einerseits auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Thessaloniki zurück und andererseits auf das Haager Programm, wonach die Erhebung, die Weitergabe, der Austausch und die effiziente Verwendung aktueller Informationen und Daten über alle relevanten Entwicklungen bei Wanderungsbewegungen weiterentwickelt werden soll.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Nationale Kontaktstellen (NKS): nationale Stelle, die für das EMN vorhandene nationale Daten in den Bereichen Asyl und Migration sammelt. Sie arbeitet für das Netz und leitet die entsprechenden Arbeitsergebnisse weiter.
  • Euro-Mediterrane Arbeitsgemeinschaft für angewandte Forschung über Internationale Migration (CARIM): Instrument zur Beobachtung und Vorhersage von Migrationsbewegungen (in, aus oder durch die Länder des Barcelona-Prozesses) sowie ihrer Ursachen und Auswirkungen.

Letzte Änderung: 17.01.2006

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