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Zollkodex der Gemeinschaften
Mit dieser Verordnung wurde der Zollkodex der Gemeinschaften geschaffen. Er fasst die allgemeinen Vorschriften für den Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und Drittländern und die dazugehörigen Regelungen und Verfahren zu einem einheitlichen und kohärenten Regelwerk zusammen.
RECHTSAKT
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften [Vgl. ändernde Rechtsakte]
ZUSAMMENFASSUNG
Das Zollrecht der Gemeinschaft wurde im Zollkodex der Gemeinschaften kodifiziert. Mit dem Zollkodex wurde eine große Zahl von Rechtstexten ersetzt, was ein höheres Maß an Transparenz ermöglichte. Der Zollkodex definiert den Geltungsbereich des Zollrechts und enthält die grundlegenden Begriffsbestimmungen.
Bestimmungen des Zollkodex
Der Zollkodex der Gemeinschaften ist 1992 in Kraft getreten (und gilt seit dem 1. Januar 1994). Er umfasst insbesondere:
Änderungen aus den Jahren 1997 und 1999
Durch die 1997 beschlossenen Änderungen konnte der Zollkodex vereinfacht und in den Mitgliedstaaten wirksamer angewandt werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die Zollschuld und die Kontrolle der Freizonen sowie eine Vereinfachung der Förmlichkeiten für die Zollanmeldung.
Die 1999 eingeführten Änderungen betreffen vor allem das Versandverfahren. Durch diese Änderungen wurden die Vorschriften über die Erledigung der Versandvorgänge und die Haftung des Verfahrensinhabers vereinfacht und verbessert. Sie betreffen auch die finanziellen Sicherheitsleistungen und die Verfahren zur Erhebung der im Rahmen eines gemeinschaftlichen Versandverfahrens entstandenen Zollschuld.
Änderungen aus dem Jahr 2000
Mit dem Änderungsrechtsakt von 2000 wurden Maßnahmen eingeführt, die Folgendes anstrebten:
Zoll und Sicherheit
Mit den 2005 vorgenommenen Änderungen sollten die Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit des internationalen Warenverkehrs erhöht werden. Zu diesem Zweck sollten die Wirtschaftsbeteiligten den Zollbehörden Informationen über die Waren vorlegen, bevor sie in die EU eingeführt oder aus ihr ausgeführt werden. So sollte eine einzige Anlaufstelle geschaffen werden, an die sich die Einführer und Ausführer wenden können.
Die Einführung des Status des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" erleichtert den Handelsverkehr. Die Mitgliedstaaten können diesen Status jedem Wirtschaftsbeteiligten gewähren, der gemeinsamen Kriterien entspricht. Diese Kriterien betreffen die Kontrollsysteme, die Zahlungsfähigkeit sowie die Einhaltung der Vorschriften durch den Wirtschaftsbeteiligten.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Risikoanalysetechniken anzuwenden. Im Hinblick auf die Kontrollen wurde ein Mechanismus zur Festlegung einheitlicher Gemeinschaftskriterien für die Auswahl der Risiken eingeführt, der sich auf computergesteuerte Systeme stützt.
Vorschlag aus dem Jahr 2005
Im November 2005 nahm die Kommission einen Vorschlag an, mit dem der Zollkodex der Gemeinschaften modernisiert werden sollte. Dieser Vorschlag erfolgte im Rahmen der Umsetzung der Lissabon-Strategie. Darin wurde die Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren für die Ein- und Ausfuhr vorgeschlagen. So werden die Zollvorgänge erleichtert und die Kosten gesenkt. Außerdem schlägt die Kommission folgendes vor:
HINTERGRUND
Höhere Sicherheitsanforderungen gelten seit der Veröffentlichung von zwei Mitteilungen der Kommission im Jahr 2003. .Es handelt sich um die Mitteilungen „ Eine vereinfachte papierlose Umgebung für Zoll und Handel " und „ Die Rolle des Zolls bei einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen ".
Schlüsselwörter des Rechtsakts
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (CEE) Nr. 2913/1992 |
22.10.1992 |
- |
ABl. L 302 vom 19.10.1992 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 82/1997 |
1.01.1997 |
- |
ABl. L 17 vom 21.01.1997 |
Verordnung (EG) Nr. 955/1999 |
10.05.1999 |
- |
ABl. L 119 vom 07.05.1999 |
Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 |
19.12.2000 |
- |
ABl. L 311 vom 12.12.2000 |
Verordnung (EG) Nr. 648/2005 |
11.05.2005 |
- |
ABl. L 117 vom 04.05.2005 |
Verordnung (EG) Nr.1791/2006 |
1.1.2007 |
- |
ABl. L 363 vom 20.12.2006 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (modernisierter Zollkodex) [KOM(2005) 608 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] [COD/2005/0246].
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel [KOM(2005) 609 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] [COD/2005/0247].
Diese beiden Vorschläge stellen ein „Paket" dar, das die Schaffung einer vereinfachten, papierlosen Umgebung für Zoll und Handel sowie eines europäischen elektronischen Arbeitsumfelds im Zollbereich anstrebt. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll Folgendes erreicht werden:
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften [Amtsblatt L 253 vom 11.10.1993].
Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsvorschriften zum Zollkodex in einem einzigen Rechtstext zusammengefasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der GD Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission.
Letzte Änderung: 05.11.2007