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Beratender Ausschuss

1) ZIEL

Einen Ständigen Ausschuss vorsehen, der die Aufgabe hat, die Kommission bei der Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten auf den genannten Gebieten zu unterstützen sowie die Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Behörden und den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zu erleichtern.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Beschluss 74/325/EWG des Rates vom 27. Juni 1974 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Dieser Beschluss ist durch den Beschluss 2003/C218/01 des Rates vom 22. Juli 2003 bezüglich zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz außer Kraft gesetzt.

3) INHALT

Der Ausschuss nimmt seine Aufgabe für die gesamte Wirtschaft wahr mit Ausnahme der mineralgewinnenden Betriebe und mit Ausnahme des Gesundheitsschutzes der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen.

Er erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht.

Er setzt sich aus 90 Mitgliedern zusammen, d. h. 2 Regierungsvertreter, 2 Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen und 2 Vertreter der Arbeitnehmer pro Mitgliedstaat, die vom Rat für eine Dauer von 3 Jahren ernannt werden; eine Wiederernennung ist zulässig.

Den Vorsitz führt ein Mitglied der Kommission.

Die Stellungnahmen des Ausschusses werden mit absoluter Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen beschlossen und sind mit Gründen zu versehen.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

14.07.1974

6) quellen

Amtsblatt L 185 vom 09.07.1974

7) weitere arbeiten

Neunzehnter Jahresbericht über die Tätigkeit des Ausschusses (1994) [KOM(95) 597 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Zwanzigster Jahresbericht (1995) [KOM(96) 458 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Einundzwanzigster Jahresbericht (1996) [KOM(97) 728 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

1996 trat der Ausschuss zwei Mal zusammen, im Mai in Luxemburg und im November in Dublin. Er nahm elf Stellungnahmen an, so z. B. über Berufskrankheiten, die Gefährdung durch Asbest, die Expositionsgrenzwerte zum Schutz vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit und den arbeitsbedingten Stress.

1996 stützte sich der Beratende Ausschuss auf das Gemeinschaftsprogramm für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996-2000). Der Ausschuss setzte Arbeitsgruppen ein und beauftragte sie mit der Prüfung von Sachfragen, zu denen er eine Stellungnahme abgeben wollte: Normung, arbeitsbedingter Stress, Expositionsgrenzwerte, Gerüste und Schwangere am Arbeitsplatz.

Sieben Arbeitsgruppen wurden aufgelöst, deren Arbeit beendet bzw. deren Bestehen unter Berücksichtigung der bewilligten Mittel nicht mehr gerechtfertigt war: arbeitsbedingter Stress, audiovisuelle Medien, Forschung, Hohe Arbeitsaufsichtsbeamten usw.

Der Ausschuss setzte seine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen auf europäischer und internationaler Ebene fort, so etwa mit den Sozialpartnern (UNICE und EGB), dem Europäischen Technikbüro der Gewerkschaften, dem IAA usw.

Ferner ist der Ausschuss mit dem Arbeitsprogramm und dem Jahresbericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - mit Sitz in Bilbao - befasst.

Jahresbericht (1997) über die Tätigkeit des Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [KOM(98) 522 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

1997 trat der Ausschuss zwei Mal in Luxemburg zusammen. Drei Arbeitsgruppen wurden eingesetzt: Verhütung von Gewalt am Arbeitsplatz, Maschinen und Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; drei andere Arbeitsgruppen, deren Arbeit abgeschlossen war, wurden aufgelöst: Schwangere, biologische Arbeitsstoffe und Karzinogene.

Der Ausschuss unterstütze die Kommission bei der Ausarbeitung des Entwurfs der "Leitlinien für die Beurteilung der chemischen, physikalischen und biologischen Agenzien sowie der industriellen Verfahren, die als Gefahrenquelle für Gesundheit und Sicherheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz gelten" und befasste sich mit dem Entwurf für Prioritäten der Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Zeitraum 1998-2000.

Der Ausschuss nahm elf Stellungnahmen an, darunter:

  • Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe und Gefährdung durch Karzinogene bei der Arbeit;
  • Festlegung von Richtgrenzwerten für die Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit;
  • Anwendung der Rechtsvorschriften über die Sicherheit und Gesundheit von Selbstständigen;
  • Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;
  • Mindestvorschriften für die Arbeit an Bildschirmgeräten;
  • Arbeitsprogramm der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für 1998.

Außerdem hat der Ausschuss seine Geschäftsordnung überprüft und seine Arbeitsprogramme für 1997 und 1998 neu angepasst.

Jahresbericht (1998) [KOM(2000) 132 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

1998 trat der Ausschuss zwei Mal in Luxemburg zusammen. Drei Arbeitsgruppen, deren Arbeit abgeschlossen war, wurden aufgelöst: Gerüste, Unterweisung und wirtschaftliche und soziale Bewertung neuer Rechtsvorschriften über Gesundheitsschutz und Sicherheit; zugleich wurden zehn neue Arbeitsgruppen eingesetzt.

Der Ausschuss nahm den Jahresbericht über seine Tätigkeit im Jahr 1997 und fünf Stellungnahmen zu folgenden Themen an:

  • harmonisierte Normen für Produkte für die Abwasserentsorgung und -behandlung,
  • Zwischenbericht über das Gemeinschaftsprogramm für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996 - 2000),
  • Empfehlungen zur Unterweisung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
  • Vorschläge der Kommission zu einer Methodik für die wirtschaftliche und soziale Bewertung der im Bereich Gesundheit und Sicherheit geltenden Rechtsvorschriften,
  • Entwurf des Arbeitsprogramms der Agentur in Bilbao für das Jahr 1999.

Im vorliegenden Bericht äußert der Ausschuss seine Absicht, die Themen Arbeitsunfähigkeit und Vorruhestand anderen, hierfür geeigneteren Einrichtungen zu überlassen, um seine Arbeit verstärkt auf den Problemkreis Anpassungsfähigkeit, Anpassung der Arbeit an den arbeitenden Menschen und Prävention zu konzentrieren.

8) durchführungsmassnahmen der kommission

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