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Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Die Küsten Europas erstrecken sich auf insgesamt 70 000 km. Dabei leisten die Küstenregionen der Europäischen Union, in denen etwa 40 % der EU-Bevölkerung leben, einen Beitrag von rund 40 % zum Bruttoinlandsprodukt der EU. Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) beruht auf der gleichen rechtlichen Grundlage wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Aufgrund der sektorspezifischen Unterschiede wurde jedoch für Fischereierzeugnisse eine spezielle Politik ausgearbeitet. Die Ziele der GFP sind der Schutz der Bestände vor Überfischung, die Gewährleistung eines Einkommens für Fischer, die kontinuierliche Versorgung der Verbraucher und der Verarbeitungsindustrie zu angemessenen Preisen sowie die nachhaltige Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen im Hinblick auf die Artenvielfalt, den Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit.

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