Maritime Angelegenheiten und Fischerei
Die Küsten Europas erstrecken sich auf insgesamt 70 000 km. Dabei leisten die Küstenregionen der Europäischen Union, in denen etwa 40 % der EU-Bevölkerung leben, einen Beitrag von rund 40 % zum Bruttoinlandsprodukt der EU. Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) beruht auf der gleichen rechtlichen Grundlage wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Aufgrund der sektorspezifischen Unterschiede wurde jedoch für Fischereierzeugnisse eine spezielle Politik ausgearbeitet. Die Ziele der GFP sind der Schutz der Bestände vor Überfischung, die Gewährleistung eines Einkommens für Fischer, die kontinuierliche Versorgung der Verbraucher und der Verarbeitungsindustrie zu angemessenen Preisen sowie die nachhaltige Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen im Hinblick auf die Artenvielfalt, den Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit.
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Maritime Angelegenheiten
Allgemeiner Rahmen, Sektorspezifische Aspekte -
Organisation und Finanzierung des Fischereisektors
Allgemeiner Rahmen, Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), Märkte, Soziale Normen, Institutionelle Aspekte, Strukturelle Maßnahmen und Finanzierung, Europäische Fischereifonds, Staatliche Beihilfen -
Verwaltung von Ressourcen und Umwelt im Fischereibereich
Erhaltung der Ressourcen, Berücksichtigung der Umwelt, Aquakultur, Überwachung und Kontrolle -
Aussenbeziehungen und Erweiterung
Beziehungen zu Drittstaaten, Regionale Organisationen, Außenhandel, Erweiterung
Siehe auch
- Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union: Fischerei und maritime Angelegenheiten.
- Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Fischerei und maritime Angelegenheiten der Europäischen Kommission abrufbar.



