Verwaltung von Ressourcen und Umwelt im Fischereibereich
Mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) will die Europäische Union den Fortbestand der lebenden aquatischen Ressourcen und den Umweltschutz garantieren. Um eine solche Nachhaltigkeit in der Fischerei sicherzustellen, hat sie Mehrjahrespläne für die Wiederauffüllung und die Bewirtschaftung der Bestände sowie spezielle Maßnahmen ausgearbeitet (Festlegung der zulässigen Gesamtfangmengen, Begrenzung des Fischereiaufwands, Verbot bestimmter Fanggeräte, Vorschriften für die Mindestgröße der Fische, die angelandet werden, usw.). Darüber hinaus hat die EU Rechtsvorschriften zum Schutz der nicht gezielt befischten Bestände (Meeressäuger, -schildkröten und Seevögel), der Jungfische und der gefährdeten Fischbestände sowie der empfindlichen Lebensräume erlassen.
- ERHALTUNG DER RESSOURCEN
- BERÜCKSICHTIGUNG DER UMWELT
- AQUAKULTUR
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ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE
- Fischereikontrollregelung
- Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
- Strategie gegen illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei
- Europäische Fischereiaufsichtsagentur
- Meereskenntnisse 2020
- Gemeinschaftliche Rahmenregelung für die Daten und die wissenschaftliche Beratung
- Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung
- Arbeitsprogramm und Anzeiger



