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Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten

Zur Intensivierung des Kampfes gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität strebt die Europäische Kommission eine Verbesserung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten an. Sie schlägt die Einführung einer europäischen Informationspolitik für die Strafverfolgungsbehörden vor. Durch diese Politik soll der Erfahrungsaustausch der Strafverfolgungsbehörden untereinander verbessert, eine „Intelligence-gestützte" Strafverfolgung geschaffen und ein Klima des Vertrauens auf der Grundlage der Beachtung der Grundrechte aufgebaut werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 16. Juni 2004 - „Betreffend den verbesserten Zugang zu Informationen für Strafverfolgungsbehörden" [KOM(2004) 429 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung schlägt die Kommission ein Konzept für die Verbesserung des freien Verkehrs von Informationen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie von Informationen für die Kriminalitätsvorbeugung vor. Bei diesen Behörden handelt es sich unter anderem um die Polizei, die Zollbehörden, die Finanzauskunftsstellen, die Justizbehörden sowie sämtliche öffentlichen Stellen, die an der Aufklärung von Bedrohungen, der Verurteilung und Bestrafung beteiligt sind. Die Vorschläge der Kommission schließen sich an die Erklärung des Europäischen Rates von Brüssel vom 25. März 2004 zum Kampf gegen den Terrorismus an. Sie enthalten rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen, durch die der Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität begegnet werden soll.

Die Kommission betont, dass gegenwärtig vor allem zwei Hindernisse für den freien Verkehr von Informationen bestehen. Zum einen sind die Informationen in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht zersplittert. Sie sind beispielsweise auf verschiedene Ministerien und Dienststellen verteilt und zur Verwendung in unterschiedlichen Verfahren vorgesehen, was sich auch auf Charakter und Sensitivität der Informationen auswirkt, die von den Behörden verarbeitet werden können. Als zweites Hindernis ist das Fehlen einer klaren Politik zu den Informationskanälen zu nennen. Dies hat Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Wahl der Informationskanäle sowie der Art und Weise, wie sensible und vertrauliche Daten behandelt werden sollen, zur Folge.

Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen formuliert die Kommission die beiden folgenden Hauptziele:

  • Bestandsaufnahme und Analyse der Bedingungen für die Verbesserung von Zugang, Nutzung und Austausch von relevanten Informationen für die Strafverfolgung und die Vorbeugung von Straftaten,
  • Einführung einer „Intelligence-gestützten" Strafverfolgung in der EU,
  • unbedingte Aufrechterhaltung eines Gleichgewichts zwischen der wirksamen Einhaltung der Bürgerrechte und der Ausweitung der staatlichen Befugnisse für die Sammlung und Verwendung von Informationen, um das von den Bürgern in den demokratischen Prozessen verlangte Sicherheitsniveau aufrechterhalten zu können.

Zur Verwirklichung dieser Ziele betont die Kommission, dass bei der Informationspolitik zwischen den Strafverfolgungsbehörden mehrere Aspekte Berücksichtigung finden müssen. Vor allem muss eine gemeinsame und konzertierte Aktion der nationalen, europäischen und internationalen Strafverfolgungsbehörden erfolgen. Die Rechte des Einzelnen, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten müssen in gleichem Maße wie die Sicherheitsbelange beachtet und gewahrt werden. Außerdem müssen kompatible und gegen illegalen Zugriff geschützte Mechanismen für den Informationsaustausch sowie gemeinsame Standards für Speicherung, Analyse und Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Stellen eingerichtet werden.

Die Kommission schlägt vor, die Mitgliedstaaten zu einer Informationspolitik zu verpflichten, die folgende Ziele verfolgt:

  • Bereitstellung der benötigten und relevanten Daten für die Strafverfolgungsbehörden und die für vorbeugende Maßnahmen gegen Kriminalität und Terrorismus zuständigen Behörden,
  • Impulse für die Schaffung und den Einsatz einer erstklassigen „Intelligence" für die Strafverfolgung auf EU-Ebene in strategischer und operationeller Hinsicht,
  • Vertrauensbildung zwischen den zuständigen Behörden, insbesondere durch den Schutz personenbezogener Daten.

Zugang zu Daten und Informationen

Vorrangiges Ziel der Informationspolitik ist, sämtlichen Strafverfolgungsbehörden in der EU, die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben entsprechende Informationen benötigen, die notwendigen Daten für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität bereitzustellen. In diesem Sinne beabsichtigt die Kommission, Initiativen zu Bedingungen für den Zugang zu und die Erhebung und den Austausch dieser Daten in die Wege zu leiten.

Die wesentlichen von der Kommission festgestellten Hindernisse bei der gemeinsamen Nutzung von Informationen sind das Fehlen:

  • gemeinsamer Standards für die Verarbeitung und Zugänglichkeit der Daten,
  • kompatibler Verbrechensdefinitionen und Verbrechensstatistiken,
  • einer Kultur der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und zwischen den Akteuren des öffentlichen und privaten Sektors,
  • eines Bewusstseins für Datenschutzregeln.

Die Kommission schlägt die Einführung transparenter und einfacher Bedingungen für die Regelung des Zugangs zu den Daten unter Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten vor. Sie beabsichtigt die Durchführung von Studien zu:

  • den Bedürfnissen und Beschränkungen in diesem Bereich,
  • den Zugangsbedingungen,
  • den Datenschutz- und Datensicherheitsverfahren.

Durch die Informationspolitik wird das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Daten eingeführt. Nach Einführung dieses Prinzips wäre der gegenseitige Informationsaustausch zwischen den Behörden und den Akteuren der verschiedenen Mitgliedstaaten der EU nach den Standards und Bedingungen möglich, die in dem Mitgliedstaat gelten, in dem der Zugriff auf die Daten erfolgen soll.

Dieses Prinzip des gleichberechtigten Datenzugangs stützt sich auf folgende grundlegende Überlegungen:

  • die Sicherheit der EU und ihrer Bürger entspringt einer gemeinsamen Verantwortung,
  • die Mitgliedstaaten sind bei der Anwendung der Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen voneinander abhängig,
  • die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten erfüllen ähnliche Aufgaben,
  • die Strafverfolgungsbehörden handeln rechtmäßig, wenn sie auf die Daten zugreifen.

Um das Prinzip des gleichberechtigten Datenzugangs zu vollenden, schlägt die Kommission die Aufstellung von Mindestnormen für die Datensammlung vor. Außerdem beabsichtigt sie die Vernetzung der Datenbanken bzw. die Schaffung einer zentralen Datenbank.

Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission die Förderung von Forschungsarbeiten zu Sicherheitsfragen, wozu unter anderem Aktivitäten im Rahmen des Programms AGIS kofinanziert werden. Außerdem soll in einer vorbereitenden Forschungsarbeit zur Sicherheit im Zeitraum 2004-2006 ein umfassendes europäisches Sicherheitsforschungsprogramm ab 2007 auf den Weg gebracht werden.

„Intelligence-gestützte" Strafverfolgung auf EU-Ebene

Das zweite Ziel der Informationspolitik besteht darin, Maßnahmen zu einer „Intelligence-gestützten" EU-Strafverfolgung einzuführen. Dabei sollen die Polizeibehörden dazu angehalten werden, ihre Aktionen auf „Intelligence"-Erkenntnisse zu stützen und damit die Zusammenarbeit zu verbessern. Die Kommission beabsichtigt, die erforderlichen Informationen einem „Intelligence-gestützten" Strafverfolgungsnetz zur Verfügung zu stellen und diese Informationen so zu formatieren, dass sie in der gesamten EU genutzt werden können. Sie betont, dass damit das Ziel verfolgt wird, die Sicherheit der EU und ihrer Bürger unter Wahrung der Grundrechte des Einzelnen und der Regeln der Rechtsstaatlichkeit zu verbessern.

Die Kommission plant dabei einen zweiphasigen Ansatz. Zunächst sollen die für kriminalistische „Intelligence" zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten monatliche Treffen unter der Ägide von Europol abhalten, bei denen ein Erfahrungsaustausch über ihre Erkenntnisse und strategischen Bewertungen erfolgt. In einer zweiten Phase würden diese Behörden dann mithilfe standardisierter Analyseinstrumente „Intelligence"-Erkenntnisse für die Strafverfolgung erarbeiten.

Hierzu möchte die Kommission Europol in stärkerem Maße einbinden und die Bedeutung dieser Behörde stärken. Außerdem beabsichtigt sie die Mobilisierung der „Polizeichefs-Task Force" (CPTF) und die Ausarbeitung eines gemeinsamen Lehrplans für die Schulung von „Intelligence-Beamten" an der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL).

Vertrauensbildung

Das dritte Ziel der Informationspolitik ist die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Strafverfolgungsbehörden, -beamten und -partnern in Europa, indem ein Fundament gemeinsamer Werte, Standards und Politikorientierungen in diesem Bereich geschaffen wird. Durch die Einführung einer Informationspolitik sollen auch die Arbeitsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden. Die Kommission beabsichtigt, in diesem Bereich bis Jahresende 2005 weitere Vorschläge zu unterbreiten.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Entwurf vom 28. April 2004 für einen Rahmenbeschluss über die Archivierung von Daten, die im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienstleistungen verarbeitet und gespeichert werden, oder von Daten, die über öffentliche Kommunikationsnetze übertragen werden, zur Vorbeugung, Recherche, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und strafbaren Handlungen, einschließlich terroristischer Straftaten [JAI(2004) 8 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Dieser Entwurf für einen Rahmenbeschluss geht auf eine Initiative Frankreichs, Irlands, Schwedens und des Vereinigten Königreichs zurück. In ihm wird die Archivierung von über öffentliche Kommunikationsnetze verarbeiteten oder übermittelten Daten vorgeschlagen, um Straftaten und strafbaren Handlungen vorzubeugen oder diese aufzudecken und zu verfolgen, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Parlament vom 16. Dezember 2003: „Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR): Ein sektorübergreifendes EU-Konzept" [KOM(2003) 826 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] In dieser Mitteilung werden geeignetere Normen für den Schutz personenbezogener Daten vorgeschlagen, die im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus zur Stärkung der Luftverkehrssicherheit und des Grenzschutzes aus der Europäischen Union übermittelt werden.

Verordnung 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2003 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) [Amtsblatt L 201 vom 31. Juli 2002]

Letzte Änderung: 22.02.2005

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