EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen: Ermittlung und Strafverfolgung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2003/335/JI – Ermittlung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

In diesem Beschluss wird ein Rahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern im Hinblick auf die Ermittlung und Strafverfolgung von tatsächlichen oder vermeintlichen Tätern festgelegt, denen Völkermord*, Verbrechen gegen die Menschlichkeit* und Kriegsverbrechen* zur Last gelegt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die EU-Länder haben die Strafverfolgungs- bzw. Ermittlungsbehörden zu unterrichten, wenn sich der Verdacht ergibt, dass eine Person, die einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellt, eines der vorgenannten Verbrechen begangen hat. Die Behörden können daraufhin ein Strafverfahren in einem EU-Land oder vor internationalen Strafgerichtshöfen einleiten.
  • Die EU-Länder müssen einander bei der Ermittlung und Strafverfolgung der Verbrechen unterstützen. Um diesen Prozess zu fördern, können sie innerhalb ihrer Strafverfolgungs- bzw. Ermittlungsbehörden Spezialeinheiten einrichten.
  • Die EU-Länder müssen die laufenden Bemühungen zur Ermittlung gegen und strafrechtlichen Verfolgung von Personen koordinieren, die verdächtigt werden, die vorgenannten Verbrechen begangen oder sich an deren Begehung beteiligt zu haben. Die Anlaufstellen des Europäischen Genozid-Netzwerks treten regelmäßig zusammen, um Informationen über Erfahrungen, Praktiken und Methoden auszutauschen. Diese Treffen können in Verbindung mit Tagungen im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes stattfinden.
  • Dieser Beschluss trägt zur Umsetzung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs bei, gemäß dem keines der vorgenannten Verbrechen unbestraft bleiben darf.
  • Das Eurojust-Netzwerk unterstützt den Ermittlungs- und Strafverfolgungsprozess.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 14. Mai 2003 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Infolge des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien werden die Täter vom Internationalen Strafgerichtshof ermittelt, verfolgt und abgeurteilt. Voraussetzung für eine wirksame Ermittlung und Strafverfolgung derartiger Verbrechen ist allerdings eine enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Völkermord: Taten, die mit der Absicht begangen werden, ganz oder teilweise eine Nation, eine ethnische Gruppe, eine Rasse oder Angehörige einer Religionsgemeinschaft zu vernichten.

* Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Handlungen im Rahmen eines allgemeinen oder systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung.

* Kriegsverbrechen: Taten, deren Begehung eine Verletzung des Kriegsvölkerrechts (z. B. der Genfer Abkommen) darstellt. Dazu zählen die Misshandlung von Kriegsgefangenen, die Tötung von Geiseln oder die vorsätzliche Zerstörung von Städten oder Dörfern.

RECHTSAKT

Beschluss 2003/335/JI des Rates vom 8. Mai 2003 betreffend die Ermittlung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (ABl. L 118 vom 14.5.2003, S. 12-14)

Letzte Aktualisierung: 28.06.2016

Top