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Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen: Ermittlung und Strafverfolgung
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
In diesem Beschluss wird ein Rahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern im Hinblick auf die Ermittlung und Strafverfolgung von tatsächlichen oder vermeintlichen Tätern festgelegt, denen Völkermord*, Verbrechen gegen die Menschlichkeit* und Kriegsverbrechen* zur Last gelegt werden.
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Er ist am 14. Mai 2003 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Infolge des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien werden die Täter vom Internationalen Strafgerichtshof ermittelt, verfolgt und abgeurteilt. Voraussetzung für eine wirksame Ermittlung und Strafverfolgung derartiger Verbrechen ist allerdings eine enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Völkermord: Taten, die mit der Absicht begangen werden, ganz oder teilweise eine Nation, eine ethnische Gruppe, eine Rasse oder Angehörige einer Religionsgemeinschaft zu vernichten.
* Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Handlungen im Rahmen eines allgemeinen oder systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung.
* Kriegsverbrechen: Taten, deren Begehung eine Verletzung des Kriegsvölkerrechts (z. B. der Genfer Abkommen) darstellt. Dazu zählen die Misshandlung von Kriegsgefangenen, die Tötung von Geiseln oder die vorsätzliche Zerstörung von Städten oder Dörfern.
RECHTSAKT
Beschluss 2003/335/JI des Rates vom 8. Mai 2003 betreffend die Ermittlung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (ABl. L 118 vom 14.5.2003, S. 12-14)
Letzte Aktualisierung: 28.06.2016