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Das Europäische Justizielle Netz - Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Kriminalität

Dieser Beschluss enthält Regelungen für die Fortführung des Europäischen Justiziellen Netzes(EJN) und hebt zugleich die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI auf, durch die es eingerichtet wurde.

RECHTSAKT

Beschluss des Rates 2008/976/JI vom 16. Dezember 2008 über das Europäische Justizielle Netz.

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Beschluss enthält Regelungen für die Fortführung des Europäischen Justiziellen Netzes(EJN) und hebt zugleich die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI auf, durch die es eingerichtet wurde.

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Dieser Beschluss erweitert die Aufgaben des EJN, sorgt für die Einrichtung eines Telekommunikationsmittels (sicherer Kommunikationskanal) und stellt die Beziehung zwischen dem Netz und Eurojust* klar.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zusammensetzung des EJN

Das EJN besteht aus mindestens einer Kontaktstelle für jedes Land der Europäischen Union. Aus der Delegation jedes Landes werden jeweils eine nationale sowie eine technische Anlaufstelle, die sich mit dem neuen Telekommunikationskanal befasst, benannt.

Die Kontaktstellen nehmen Aufgaben der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen wahr und müssen über Sprachkenntnisse verfügen, die ihnen eine angemessene Kommunikation mit ihren Pendants ermöglicht. Jegliche bereits benannten nationalen Verbindungsrichter und -staatsanwälte müssen an das EJN angeschlossen werden. Auch die Europäische Kommission (EK) ist vertreten. Das EJN wird von einem Sekretariat verwaltet.

Aufgaben

Die Arbeit des EJN besteht darin, die Kommunikation zwischen den Kontaktstellen zu verbessern, Sitzungen abzuhalten und grundlegende Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Kontaktstellen erleichtern die justizielle Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern, insbesondere bei der Verfolgung der schweren Kriminalität, und ermöglichen eine angemessene Kommunikation und einen entsprechenden Informationsaustausch zwischen den Kontaktstellen und Justizbehörden in anderen EU-Ländern.

Die Kontaktstellen werden außerdem in die Durchführung von Schulungsveranstaltungen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, einbezogen und fördern die Durchführung derartiger Veranstaltungen.

Mindestens dreimal im Jahr werden Plenarsitzungen des EJN abgehalten, zu denen mindestens drei Kontaktstellen aus jedem Land eingeladen werden und die ein Forum für die Erörterung von Fragen der justiziellen Zusammenarbeit bieten, insbesondere in Bezug auf das EU-Recht. Diese Erörterungen dienen als Grundlage für mögliche Rechtsvorschriften und Verbesserungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Die nationalen und technischen Anlaufstellen treten mindestens einmal im Jahr auf Ad-hoc-Basis zu einer Sitzung zusammen.

Sekretariat

Das Sekretariat stellt den Kontaktstellen aktuelle Informationen über das nationale Gerichtswesen und die Verfahrenspraxis sowie einschlägige Rechtstexte auf einer Website zur Verfügung. Außerdem richtet es einen sicheren Telekommunikationskanal für das Ersuchen um Daten und justizielle Zusammenarbeit ein.

Die Finanzierung des Sekretariats erfolgt aus dem Haushalt von Eurojust, einer ergänzenden Organisation, die eine besonders enge Beziehung zum EJN aufrechterhält, welche sich auf Konsultation und Informationsaustausch gründet.

Rechenschaftspflicht

Jedes zweite Jahr berichtet das EJN dem Europäischen Parlament, dem EU-Rat und der EK über seine Tätigkeiten, und alle vier Jahre beurteilt der EU-Rat anhand eines vom EJN in Zusammenarbeit mit der EK erstellten Berichts die Tätigkeit des EJN.

HINTERGRUND

Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen verstärkt sich der unmittelbare Kontakt zwischen Justizbehörden. Aufgrund dieser Änderungen und der Erweiterung der EU in den Jahren 2004 und 2007 gewinnt das EJN immer mehr an Bedeutung.

Weitere Informationen sind auf der Website des Europäischen Justiziellen Netzes erhältlich.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Dieser Beschluss ist am 24. Dezember 2008 in Kraft getreten.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Eurojust: die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss 2008/976/JI

24.12.2008

-

ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 130-134

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Errichtung eines Netzes für die legislative Zusammenarbeit der Justizministerien der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Amtsblatt C 326 vom 20.12.2008, S. 1-2ABl. C 326 vom 20.12.2008, S. 1-2).

Letzte Änderung: 12.06.2015

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