EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Einführung des European Case Law Identifier

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Aktionsplan für die europäische E-Justiz 2019-2023

Schlussfolgerungen mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung

Artikel 67 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DIESES AKTIONSPLANS, DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN UND DES ARTIKELS DES VERTRAGS?

Der Aktionsplan für die europäische E-Justiz 2019-2023 baut auf dem Aktionsplan für die europäische E-Justiz 2014-2018 auf, der nun abgeschlossen wurde. Beide unterstreichen die Bedeutung des grenzüberschreitenden Zugangs zur Rechtsprechung*, die Notwendigkeit der Standardisierung und dezentralisierter Technologie.

In den Schlussfolgerungen wird zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten* für die Rechtsprechung aufgerufen.

Die Schlussfolgerungen basieren auf Artikel 67 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. In diesem Artikel wird die EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorgesehen, in dem die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der EU-Länder geachtet werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Zugang zur Rechtsprechung ist für die Rechtsstaatlichkeit – einen der Grundwerte der EU, wie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union dargelegt – von besonderer Bedeutung. Dieser Zugang:

  • gewährleistet die Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit;
  • trägt dazu bei, dass die Justiz transparenter wird; und
  • hält die Öffentlichkeit auf aktuellem Stand in Bezug auf Gesetzesentwicklungen.

Die Rechtsprechung der nationalen Gerichte ist eine wichtige Informationsquelle für die Rechtssysteme der EU-Länder, gleichzeitig aber auch für das EU-Recht. Die grenzüberschreitende Recherche zu juristischen Fragestellungen wird allerdings nicht nur durch Sprachprobleme, sondern auch durch den Mangel an einheitlichen Identifikatoren erschwert. Für die grenzüberschreitende Recherche über die Rechtsprechung in den einzelnen EU-Ländern und die EU-Rechtsprechung brauchten die Bürger, die Angehörigen der Rechtsberufe und die nationalen Behörden deshalb ein benutzerfreundliches Arbeitsinstrument.

Dazu sollte aber keine zentralisierte europäische Datenbank für die nationale Rechtsprechung erstellt werden. Stattdessen wurde ein gemeinsames System für die Identifizierung von Urteilen und die diesbezüglichen Metadaten eingerichtet.

Mit den Schlussfolgerungen wurden die EU-Länder daher aufgefordert, auf freiwilliger Basis Folgendes einzurichten:

  • einen Mindestbestand von einheitlichen Metadaten: Der Rat der EU hat eine Liste von Metadaten (wie den Namen des Gerichts, das Land, in dem sich das Gericht befindet, und das Datum der Urteilsverkündung) erstellt, die jedes Dokument, bei dem es sich um ein Urteil handelt, enthalten sollte;
  • den ECLI: dieser einheitliche Code soll die Suche nach Gerichtsentscheidungen erleichtern und besteht aus 5 verpflichtenden Bestandteilen:
    • dem „ECLI“: um den Code als European Case Law Identifier zu kennzeichnen;
    • dem Ländercode;
    • dem Code des Gerichts, das das Urteil verkündet hat;
    • dem Jahr der Urteilsverkündung;
    • einer Zahl mit höchstens 25 Stellen in einem Format, das von den jeweiligen EU-Ländern festgelegt wird;
    • die Elemente werden durch einen Doppelpunkt (:) getrennt. Andere Interpunktionszeichen sind nicht zulässig.

Jedes EU-Land, das den ECLI verwendet, muss eine Regierungsstelle oder Justizeinrichtung als seinen nationalen ECLI-Koordinator benennen. Die Gerichte in einem Land können sich dem System jederzeit anschließen. Der ECLI wird auch von der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts sowie vom Gerichtshof der Europäischen Union (der ebenfalls als ECLI-Koordinator für die EU handelt) angewendet. Der ECLI wird bei allen Urteilen, die ergangen sind, verwendet und nicht nur bei solchen, die im Internet veröffentlicht werden.

Der ECLI bietet vor allem folgende Vorteile:

  • einfacherer Verweis auf Urteile und weniger aufgewendete Zeit von Angehörigen der Rechtsberufe und Akademikern für deren Recherche;
  • eine mehrsprachige ECLI-Suchmaschine, mit deren Hilfe Benutzer die Datenbanken derjenigen Stellen für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen nach Gerichtsentscheidungen abfragen können, die den ECLI-Standard eingeführt und der Kommission Zugang zu ihren Daten gewährt haben;
  • bessere Anwendung des EU-Rechts durch nationale Richter, weil sie einfacher einschlägige Urteile finden können;
  • gestärktes gegenseitiges Verständnis zwischen den juristischen Kreisen der EU-Länder.

Im Dezember 2018 hat der Rat die Strategie und den Aktionsplan angenommen, um das Europäisches Justizportal für den Zeitraum 2019-2023 zu entwickeln. Die Arbeit rund um die E-Justiz wird sich auf drei Ziele konzentrieren:

  • Verbesserung des Zugriffs auf Informationen aus dem juristischen Bereich;
  • Fortsetzung der Digitalisierung gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren für einen leichteren und schnelleren Zugang zu Gerichtsentscheidungen und
  • technische Umsetzung und Verwaltung des nationalen E-Justiz-Portals, die eine Verbindung und Interoperabilität zwischen den Systemen der EU-Länder ermöglicht.

HINTERGRUND

Informationen über den ECLI finden sich auf dem europäischen E-Justiz-Portal. Das Portal stellt Informationen über das Format und die Verwendung des ECLI sowie über die Metadaten und die nationalen Koordinatoren bereit. Außerdem bietet es einen Zugang zur ECLI-Suchschnittstelle. Diese Suchschnittstelle soll keine Datenbank auf europäischer Ebene sein, sondern lediglich mithilfe des ECLI und einiger Metadaten die Möglichkeit zur Abfrage von miteinander verbundenen nationalen Datenbanken und Websites bieten.

SCHLÜSSELWÖRTER

Rechtsprechung: Gesamtheit der gerichtlichen Entscheidungen zu einem Rechtsfall.
Metadaten: Bei Metadaten handelt es sich um Daten, die andere Daten beschreiben, indem sie beispielsweise Informationen über die Veröffentlichung oder den Autor liefern. Daher erleichtern Metadaten die Recherche. Sie erhöhen außerdem die Relevanz der von den Suchmaschinen angezeigten Ergebnisse.

HAUPTDOKUMENTE

Aktionsplan für die europäische E-Justiz 2019-2023 (ABl. C 96, 13.3.2019, S. 9-32)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel V – Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen – Artikel 67 (ex-Artikel 61 EGV und ex-Artikel 29 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 73)

Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung (ABl. C 127 vom 29.4.2011, S. 1-7)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Strategie für die E-Justiz (2019-2023) (ABl. C 96, 13.3.2019, S. 3-8)

Mehrjähriger Aktionsplan für die europäische E-Justiz (2014-2018) (ABl. C 182 vom 14.6.2014, S. 2-13)

Letzte Aktualisierung: 29.04.2019

Top