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Zusammenarbeit der Justizbehörden in Zivilsachen

Justiz, Freiheit und Sicherheit

Ziel der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, um auf diese Weise Hindernisse zu überwinden, die aufgrund der unterschiedlichen Rechts- und Verwaltungssysteme der Mitgliedstaaten entstehen können, und damit den Zugang zum Recht zu erleichtern. Grundstein ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen. Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen trägt zur Verwirklichung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, so wie er im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Titel V) geregelt ist, bei.

Siehe auch

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