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Migration und Entwicklung

Migration wird als wirksames - wenn auch mit Herausforderungen verbundenes - Entwicklungsinstrument für Herkunfts- und Zielländer angesehen. Als globales Phänomen kann Migration nicht von der EU allein gesteuert werden, und zur Ermittlung gemeinsamer Interessen und Probleme führt die EU Dialoge mit ihren Partnerländern, darunter Herkunfts- und Transitländer.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Migration und Entwicklung: Konkrete Leitlinien (KOM(2005) 390 endg. vom 1.9.2005).

ZUSAMMENFASSUNG

Migration wird als wirksames - wenn auch mit Herausforderungen verbundenes - Entwicklungsinstrument für Herkunfts- und Zielländer angesehen. Als globales Phänomen kann Migration nicht von der EU allein gesteuert werden, und zur Ermittlung gemeinsamer Interessen und Probleme führt die EU Dialoge mit ihren Partnerländern, darunter Herkunfts- und Transitländer.

Diese Mitteilung der Kommission enthält praktische Anregungen mit dem Ziel, dass die Migration aus Drittländern zu positiven Auswirkungen auf die Entwicklung dieser Länder führt und insbesondere möglichst wirksam zur Senkung der Armut beiträgt. Es werden folgende Anregungen gegeben:

ÜBERWEISUNGEN (ANHÄNGE 2 UND 3)

Das von Wanderarbeitnehmern nach Hause geschickte Geld (Überweisungen) bildet einen höheren Anteil der Einnahmen der Entwicklungsländer als die Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA - Official Development Assistance) von Regierungen und Einrichtungen wie Unicef). Diese privaten Gelder können die ODA zwar nicht ersetzen, leisten aber ebenfalls einen Entwicklungsbeitrag.

Vorgeschlagene Maßnahmen

  • Schaffung von kostengünstigen, schnellen und sicheren Möglichkeiten für Wanderarbeiter zur Überweisung ihrer Löhne in die Herkunftsländer. Die Sicherstellung strenger Vorschriften für die Anbieter von Überweisungsdienstleistungen in der EU ist ein Schritt in diese Richtung.
  • Stärkung des Bank- und Kreditwesens durch die Förderung von Partnerschaften zwischen Mikrofinanzinstitutionen und klassischen Finanzinstituten. Dies könnte den Zugang zu Bank- und Finanzdienstleistungen in den Entwicklungsländern verbessern.

ENGAGEMENT DER DIASPORA FÜR DIE ENTWICKLUNG IHRES HEIMATLANDES (ANHANG 4)

Traditionell leisten die Diasporas (Migrantengruppen im Ausland) einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung ihres Landes. Über die Überweisungen (siehe oben) hinausgehend sieht die Kommission auch ihr Engagement als eine potenzielle Triebkraft für Entwicklung an.

Vorgeschlagene Maßnahmen

  • Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Lokalisierung von Diaspora und dem Aufbau von Kontakten;
  • Aufbau von Datenbanken, in denen die in Diasporas im Ausland vorhandenen Qualifikationen erfasst werden und sich engagierte Mitglieder der Diaspora eintragen können;
  • Ermittlung der Schlüsselkontakte unter den verschiedenen Organisationen, von denen Diasporas vertreten werden.

ZIRKULÄRE MIGRATION UND RÜCKWANDERUNG (ANHANG 5)

Die Kommission weist darauf hin, dass Migranten bei ihrer Rückkehr, auch wenn diese von kurzer Dauer ist, ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und/oder kulturellen Haltungen weitergeben. Auf diese Weise kann zirkuläre Migration ebenso wie Rückwanderung der Abwanderung hochqualifizierter Fachkräfte/der Intelligenz (Brain-Drain) entgegenwirken.

Vorgeschlagene Maßnahmen

  • Vorrangige Berücksichtigung von Arbeitnehmern, die bereits an Arbeitsmigrationsprogrammen teilgenommen haben und nach Vertragsende in ihre Heimat zurückgekehrt sind, bei weiteren befristeten Arbeitsangeboten;
  • Auseinandersetzung mit Aspekten wie der Übertragbarkeit von Rentenansprüchen;
  • Entwicklung von Möglichkeiten, wie Fachkräfte, die in der EU gearbeitet haben, mit ihren ehemaligen Kollegen in Kontakt bleiben können, sodass sie freiwillig nach Hause zurückkehren und sich erfolgreich wiedereingliedern können.

BEKÄMPFUNG DER NEGATIVEN AUSWIRKUNGEN DES BRAIN-DRAINS (ANHANG 6)

Migration kann in den Herkunftsländern in bestimmten Wirtschaftszweigen, wie dem Gesundheitssektor, zu Fachkräftemangel führen.

Vorgeschlagene Maßnahmen

  • Beschränkung der Anwerbung von Fachkräften aus Ländern und Wirtschaftszweigen mit Fachkräftemangel;
  • Einstellung qualifizierter Fachkräfte aus Entwicklungsländern in ODA-finanzierten Projekten vor Ort.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtansatz für Migration und Mobilität (KOM(2011) 743 endgültig vom 18.11.2011).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Beitrag der Migration zur Entwicklung optimieren - Beitrag der EU zum VN-Dialog auf hoher Ebene - Ausbau der Verknüpfung von Entwicklung und Migration (COM(2013) 292 final vom 21.5.2013).

Letzte Aktualisierung: 16.09.2014

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