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Freier Personenverkehr, Asyl und Immigration

Justiz, Freiheit und Sicherheit

Das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten, ist ein Grundrecht, das den Bürgern der Europäischen Union (EU) durch die Verträge garantiert wird. Dieses Grundrecht wird durch den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen verwirklicht. Doch die Abschaffung der Binnengrenzen erfordert eine strengere Kontrolle der Außengrenzen der Union sowie strengere Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Drittstaaten. Dazu gehört auch eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik.
Das Konzept des freien Personenverkehrs wurde mit der Unterzeichnung des Schengener Abkommens 1985 und des anschließenden Schengener Übereinkommens 1990 eingeführt, mit dem die schrittweise Abschaffung der Personenkontrolle an den Binnengrenzen der Unterzeichnerländer begann. Als Teil des rechtlichen und institutionellen Rahmens der EU wurde die Zusammenarbeit im Schengen-Raum nach und nach erweitert und umfasst inzwischen die meisten EU-Mitgliedstaaten sowie einige Nicht-EU-Länder.

Siehe auch

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